Vom Klinikum in die eigene Praxis: Warum sich Ihr Krankentagegeld-Bedarf über Nacht drastisch ändert

Melanie Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

Ärzteberaterin

Veröffentlicht am 04.08.2026
Vom Klinikum in die eigene Praxis: Warum sich Ihr Krankentagegeld-Bedarf über Nacht drastisch ändert

Bildquelle: KI Generiert

Der Wechsel vom Krankenhaus in die eigene Praxis ist ein Meilenstein – birgt aber versteckte finanzielle Risiken. Erfahren Sie, warum als niedergelassener Arzt Ihre Lohnfortzahlung wegfällt und wie Sie laufende Praxiskosten ab dem ersten Krankheitstag absichern.

Jetzt ist die richtige Krankentagegeldversicherung entscheidend. Vergleichen Sie einfach.

Der Schritt aus dem Angestelltenverhältnis im Krankenhaus in die eigene Niederlassung ist ein aufregender Meilenstein in der ärztlichen Karriere. Doch neben der Freiheit als Praxisinhaber lauern auch finanzielle Risiken, die im Trubel der Gründung oft übersehen werden. Eines der größten Risiken: Der plötzliche Wegfall Ihrer Lohnfortzahlung.

Der Tag-1-Schock: Wenn die Einnahmen plötzlich stoppen

Als Arzt im Angestelltenverhältnis – beispielsweise als Oberarzt im Klinikum – profitierten Sie von einem komfortablen Sicherheitsnetz: Im Krankheitsfall erhielten Sie für die ersten sechs Wochen weiterhin Ihr volles Gehalt durch die gesetzliche Lohnfortzahlung. Mit der Praxisgründung verschwindet dieses Netz von einem Tag auf den anderen.

Wenn Sie als niedergelassener Arzt krankheitsbedingt ausfallen, stoppen Ihre Einnahmen sofort. Gleichzeitig laufen die finanziellen Verpflichtungen jedoch gnadenlos weiter.

Warum das Krankentagegeld bei Praxisgründung unverzichtbar ist

Personalgehälter, Praxismiete, Leasingraten für medizinische Geräte und Kredittilgungen warten nicht auf Ihre Genesung. Ohne eine rechtzeitige Absicherung kann eine längere Krankheit schnell die Existenz der neu gegründeten Praxis bedrohen. Eine maßgeschneiderte Krankentagegeldversicherung für Praxisgründer fängt diesen finanziellen Druck effektiv auf.

Die richtige Absicherung für niedergelassene Ärzte

"Als angestellter Oberarzt waren Sie die ersten 6 Wochen abgesichert. Als Praxisinhaber laufen Personal- und Mietkosten ab Tag 1 weiter, während Ihre Einnahmen stoppen."

Genau aus diesem Grund muss das Krankentagegeld für niedergelassene Ärzte völlig anders konzipiert sein als für Angestellte. Sie benötigen eine Police, die deutlich früher greift (oftmals schon ab dem 4. bis 14. Tag) und hoch genug ist, um nicht nur Ihren privaten Lebensstandard, sondern auch den laufenden Praxisbetrieb zu finanzieren.

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Häufige Fragen

Als Angestellter haben Sie 6 Wochen Anspruch auf gesetzliche Lohnfortzahlung. Mit der Niederlassung entfällt dieser Schutz komplett, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Bei Krankheit stoppen Ihre Einnahmen sofort. Deshalb ist es wichtig das Krankengeld bzw. Ihre Krankentagegeldversicherung anzupassen.

Im Gegensatz zu Angestellten (ab dem 43. Tag) sollte das Krankentagegeld für Praxisinhaber deutlich früher greifen. Sinnvoll ist oft eine Leistung ab dem 4., 8., 15 oder 22. Krankheitstag.

Ihr Bedarf setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: Ihren privaten Lebenshaltungskosten und den laufenden Fixkosten Ihrer Praxis. Nutzen Sie unseren ACIO-Rechner zur genauen Bestimmung.