Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Concordia KTG 8-365
KTG 8-365
Kurzübersicht - Tarif Concordia KTG 8-365
Mit dem Tarif KTG der Concordia sind Sie als Angestellter optimal abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Mit diesem Krankentagegeld sind Sie auch sicher versichert! Die Concordia kann Ihnen auch dann nicht kündigen, wenn Sie Ihr Tagegeld frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Concordia KTG 8-365
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die Concordia weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Ja , die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate , nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate . Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Concordia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn die Concordia Krankenversicherungs-AG die Leistung vorher schriftlich zugesagt hat.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn die Concordia Krankenversicherungs-AG die Leistung vorher schriftlich zugesagt hat.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Ja, bei Arbeitnehmern wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auch dann teilweise, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann.
Der Krankentagegeldanspruch verringert sich im Laufe der Wiedereingliederungsmaßnahme in dem Maße, in dem sich die Arbeitszeit und damit das Arbeitsentgeld erhöht. Zur Leistungsprüfung ist ein Nachweis des Arbeitgebers über das während der Wiedereingliederung geleistete Arbeitsentgeld erforderlich.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten beginnen.
Ja , der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen.
Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse :
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse , wenn:
- das Kind jünger als 12 Jahre ist
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
- kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate .
Bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate . Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Ja , für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja , wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Ankündigung ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf zB nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz zu reaktivieren.
Ja , bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
Ja , sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Der neue Tagessatz orientiert sich im Umfang des alten Versicherungsschutzes an dem neuen Einkommen. Leistungsverbesserungen wie ein früherer Beginnzeitpunkt (Karenz) oder ein höherer Tagessatz sind nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Ja , bei Wechsel in die Selbstständigkeit kann eine kürzere Karenzzeit beantragt werden, wenn der schriftliche Antrag dafür und der Nachweis über die Dauer der zukünftigen Lohnfortzahlung von innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung bei der Concordia Krankenversicherungs-AG eingegangen ist. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Ja , der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung übertragen sind.
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Die Concordia selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR und einer vereinbarten Karenz von mindestens 42 Tagen ca. alle drei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich. Es findet auch in diesem Fall keine erneute Gesundheitsprüfung statt. Ihr tatsächliches Nettoeinkommen darf bei der Erhöhung nicht überschritten werden. Als Maßstab der prozentualen Anpassung dient die allgemeine Einkommensentwicklung. Sollten Sie an zwei aufeinanderfolgenden Anpassungen nicht teilnehmen, erlischt dieser Anspruch.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Concordia Krankenversicherungs-AG unverzüglich mitzuteilen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld im europäischen Ausland für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung und sogar bei ambulanter Behandlung, sofern der Versicherte transportunfähig ist.
Der Tarif leistet das vereinbarte Krankentagegeld sogar weltweit während einer über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehenden stationären Krankenhausbehandlung.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Ja , die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr . Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Anfangsjahres. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.