Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Deutsche Familienversicherung Kranken Geld
Tarife Deutsche Familienversicherung
Kranken Geld
Kurzübersicht - Tarif Deutsche Familienversicherung Kranken Geld
Mit dem Tarif Kranken Geld der DFV sind Sie als Angestellter sehr gut abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Mit diesem Krankentagegeld sind Sie auch sicher versichert! Es kann Ihnen nicht gekündigt werden, wenn Sie es oft oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Deutsche Familienversicherung Kranken Geld
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 0 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der DFV Deutsche Familienversicherung AG spätestens am 43. Tag vorliegen.
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die DFV weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Deutsche Familienversicherung verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (Abs. 17.1 AVB).Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die DFV bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen ambulanten oder stationären Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt. Eine schriftliche Zusage der Leistung seitens der DFV vor Antritt der Maßnahme muss nicht eingeholt werden.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen ambulanten oder stationären Rehamaßnahme gezahlt. Eine schriftliche Zusage der Leistung seitens der DFV vor Antritt der Maßnahme muss nicht eingeholt werden.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Ja, das Krankentagegeld wird im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann. Der Krankentagegeldanspruch verringert sich im Laufe der Wiedereingliederungsmaßnahme in dem Maße, in dem sich die Arbeitszeit und damit das Arbeitsentgeld erhöht. Die Auszahlung des Krankentagegelds ist auf 6 Monate (182 Tage) begrenzt.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.
Aufgrund der Gesetzesänderung vom 01.04.2017 leistet der Tarif den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Die Änderung des § 192 Satz 5 des VVG gilt auch rückwirkend für alle Altverträge.
Ja, bei Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht für 10 Tage pro Versicherungsjahr ein Anspruch auf Krankentagegeld, wenn
- kein Anspruch auf Zahlung durch Arbeitgeber oder die GKV besteht
Im Grunde besteht jedoch eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
- das Kind jünger als 12 Jahre ist
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
- kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 12 weitere Monate.
Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Nein, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann keine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Bei Eintritt in die Selbstständigkeit entfällt die Versicherungsfähigkeit und der Tarif endet.
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der DFV Deutsche Familienversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, der Versicherer stellt eine indirekte Gesundheitsfrage.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die auf der Rückseite des Antrags unter "C" aufgeführten Krankheiten und Erkrankungen nicht zutreffen bzw. bei Ihnen nicht vorliegen.
Dieser Tarif der DFV wird häufig als ein Tarif ohne Gesundheitsfragen beworben. Tatsächlich ist es aber so, dass der Kunde im Antrag mit seiner Unterschrift bestätigen muss, eine Gesundheitsfrage mit "Nein" beantwortet zu haben. Tut er dies nicht, wird der Antrag von der DFV nicht policiert.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld weltweit für eine über die Karenzzeit hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.