Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Hanse Merkur KTS
KTS
Kurzübersicht - Tarif Hanse Merkur KTS
KTS ist ein Spezialtarif für Angestellte und ohne Gesundheitsfragen!
Wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet, sind Sie für Neuerkrankungen gut abgesichert. Krankheitstage bei Rückfallerkrankungen werden zusammengerechnet, sodass Sie bei wiederholter Erkrankung schneller Ihr Geld erhalten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hanse Merkur KTS
Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche
Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der HanseMerkur Krankenversicherung AG spätestens am 42. Tag vorliegen.
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die Hanse Merkur weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Die Hanse Merkur Krankenversicherung AG verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hanse Merkur bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Zum Ausgleich eines Einkommensausfalls erbrachte Zahlungen eines Rehabilitationsträgers werden auf das Krankentagegeld angerechnet.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter wird für die Zeit einer stationären Unterbringung in einem Krankenhaus oder Entbindungsheim, ohne Rücksicht auf die Karenzzeiten, Krankentagegeld gezahlt.Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse:
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
- das Kind jünger als 12 Jahre ist
- keine andere, im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
- kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Nein, im Tarif KTS entfällt bei Eintritt in die Selbstständigkeit die Versicherungsfähigkeit und der Tarif endet.
Für einen für den neuen Status passenden Tarif muss ein neuer Antrag gestellt werden und eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich.
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz erhöhen, wenn
- der Antragsteller zum Zeitpunkt der Erhöhung das 49. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- der maximal versicherbare Tagessatz von 20 EUR pro Tag nicht überschritten wird
Der hinzu zu versichernde Tagessatz wird auf einem Antragsformular ohne Gesundheitsprüfung nachbeantragt.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der HanseMerkur Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Dieser Tarif ist ohne eine Gesundheitsprüfung abschließbar.
Im Gegenzug leistet er nicht für Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie bereits in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsabschluss ärztlich bzw. therapeutisch beraten oder behandelt worden sind.
ACHTUNG: Findet innerhalb von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn erneut eine Behandlung statt, die in ursächlichem Zusammenhang mit den Erkrankungen oder Unfallfolgen steht, wegen derer Sie bereits in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsabschluss ärztlich bzw. therapeutisch beraten oder behandelt wurden, bleibt der Leistungsausschluss dauerhaft bestehen.
D. h. bei einer Erkrankung, deren Heilbehandlung vor Versicherungsbeginn begonnen hat, die ununterbrochen behandlungsbedürftig war und wegen der eine Arbeitsunfähigkeit auch später als 24 Monaten nach Versicherungsbeginn eintritt, besteht laut Allgemeiner Versicherungsbedingungen kein Leistungsanspruch. Für die Praxis bedeutet dies, dass insbesondere chronisch Erkrankte, weil sie z. B. bereits vor und auch zum Zeitpunkt der Antragstellung dauerhaft Medikamente bezogen und eingenommen haben oder als chronisch Erkrankte in regelmäßigen Abständen Heilbehandlung oder Kontrolluntersuchungen in Anspruch genommen haben, dauerhaft keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben, wenn die Arbeitsunfähigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Erkrankungen steht.
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld weltweit für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.