Krankentagegeld Zusatzversicherung
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Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Münchener Verein KT 380

KT 380

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein KT 380

Sicher versichert?
Ja, nach 36 Monaten
Krankheitstage addieren?
Ja
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?
Ja, mit Zusatzantrag
Geld bei Kur und Reha?
Ja
Zuschuss bei Wiedereingliederung?
Ja, 100 %
Geld bei Arbeitslosigkeit?
Bis 3 Monate
KTG bei Schwangerschaft?
Ja
Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Nein, keine Gesundheitsprüfung

KT 380 ist ein Spezialtarif für Angestellte und ohne Gesundheitsfragen!

Wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet, sind Sie für Neuerkrankungen sehr gut abgesichert. Krankheitstage bei Rückfallerkrankungen werden zusammengerechnet, sodass Sie bei wiederholter Erkrankung schnell Ihr Geld erhalten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein KT 380

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 0 EUR pro Monat beginnt ab dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Münchener Verein spätestens am 43. Tag vorliegen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an den Münchener Verein weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

Der Münchener Verein verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht . Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.

Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet der Münchener Verein bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. die Leistung vorher schriftlich zugesagt hat.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. die Leistung vorher schriftlich zugesagt hat.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Ja, der Tarif leistet in voller Höhe und für die gesamte Dauer der Wiedereingliederung, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mindestens zwölfwöchiger Dauer, für die der Münchener Verein Leistungen erbracht hat, die berufliche Tätigkeit aufgrund ärztlicher Anordnung nur stufenweise wieder aufgenommen werden kann.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Münchener Verein leistet bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung, Früh- und Fehlgeburt.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?
Nein, es besteht aber eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit bereits Arbeitsunfähigkeit besteht, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, eine Reaktivierung des in Anwartschaft stehenden Tarifs ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Nein, sofern der Tarif KT 380 als Zusatz zur gesetzlichen Krankenkasse ohne Gesundheitsprüfung beantragt wurde, entfällt bei Eintritt in die Selbstständigkeit die Versicherungsfähigkeit und der Tarif endet.

Für einen für den neuen Status passenden Tarif muss ein neuer Antrag gestellt werden und eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich. 

Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. folgende Möglichkeit:

Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz erhöhen, wenn

  • der Antragsteller zum Zeitpunkt der Erhöhung das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • der maximal versicherbare Tagessatz von 20 EUR pro Tag nicht überschritten wird

Der hinzu zu versichernde Tagessatz wird auf einem Antragsformular ohne Gesundheitsprüfung nachbeantragt.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Dieser Tarif ist ohne eine Gesundheitsprüfung abschließbar.

Im Gegenzug leistet er nicht für Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie bereits in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsabschluss ärztlich bzw. therapeutisch beraten oder behandelt worden sind oder wegen derer Sie in den letzten 3 Jahren vor Versicherungsbeginn insgesamt mehr als 21 Tage arbeitsunfähig waren. Dieser Leistungsausschluss entfällt, wenn Sie innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn in Bezug auf diese Erkrankungen keine Heilbehandlung in Anspruch und keine Medikamente eingenommen haben.

ACHTUNG: Findet innerhalb von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn erneut eine Behandlung statt, die in ursächlichem Zusammenhang mit den Erkrankungen oder Unfallfolgen steht, wegen derer Sie bereits in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsabschluss ärztlich bzw. therapeutisch beraten oder behandelt bzw. in den letzten 3 Jahren vor Versicherungsbeginn insgesamt mehr als 21 Tage arbeitsunfähig waren, bleibt der Leistungsausschluss dauerhaft bestehen.

D. h. bei einer Erkrankung, deren Heilbehandlung vor Versicherungsbeginn begonnen hat, die ununterbrochen behandlungsbedürftig war und wegen der eine Arbeitsunfähigkeit auch später als 24 Monaten nach Versicherungsbeginn eintritt, besteht laut Allgemeiner Versicherungsbedingungen kein Leistungsanspruch. Für die Praxis bedeutet dies, dass insbesondere chronisch Erkrankte, weil sie z. B. bereits vor und auch zum Zeitpunkt der Antragstellung dauerhaft Medikamente bezogen und eingenommen haben oder als chronisch Erkrankte in regelmäßigen Abständen Heilbehandlung oder Kontrolluntersuchungen in Anspruch genommen haben, dauerhaft keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben, wenn die Arbeitsunfähigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Erkrankungen steht.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer können Sie den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.