Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Münchener Verein KT 380
KT 380
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein KT 380
KT 380 ist ein Spezialtarif für Angestellte und ohne Gesundheitsfragen!
Wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet, sind Sie für Neuerkrankungen sehr gut abgesichert. Krankheitstage bei Rückfallerkrankungen werden zusammengerechnet, sodass Sie bei wiederholter Erkrankung schnell Ihr Geld erhalten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein KT 380
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an den Münchener Verein weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.
Der Münchener Verein verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht . Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet der Münchener Verein bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. die Leistung vorher schriftlich zugesagt hat.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. die Leistung vorher schriftlich zugesagt hat.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
- das Kind jünger als 12 Jahre ist
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
- kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, eine Reaktivierung des in Anwartschaft stehenden Tarifs ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.
Nein, sofern der Tarif KT 380 als Zusatz zur gesetzlichen Krankenkasse ohne Gesundheitsprüfung beantragt wurde, entfällt bei Eintritt in die Selbstständigkeit die Versicherungsfähigkeit und der Tarif endet.
Für einen für den neuen Status passenden Tarif muss ein neuer Antrag gestellt werden und eine Gesundheitsprüfung ist erforderlich.
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz erhöhen, wenn
- der Antragsteller zum Zeitpunkt der Erhöhung das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- der maximal versicherbare Tagessatz von 20 EUR pro Tag nicht überschritten wird
Der hinzu zu versichernde Tagessatz wird auf einem Antragsformular ohne Gesundheitsprüfung nachbeantragt.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Münchener Verein Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Dieser Tarif ist ohne eine Gesundheitsprüfung abschließbar.
Im Gegenzug leistet er nicht für Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie bereits in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsabschluss ärztlich bzw. therapeutisch beraten oder behandelt worden sind oder wegen derer Sie in den letzten 3 Jahren vor Versicherungsbeginn insgesamt mehr als 21 Tage arbeitsunfähig waren. Dieser Leistungsausschluss entfällt, wenn Sie innerhalb der ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn in Bezug auf diese Erkrankungen keine Heilbehandlung in Anspruch und keine Medikamente eingenommen haben.
ACHTUNG: Findet innerhalb von 24 Monaten nach Versicherungsbeginn erneut eine Behandlung statt, die in ursächlichem Zusammenhang mit den Erkrankungen oder Unfallfolgen steht, wegen derer Sie bereits in den letzten 12 Monaten vor dem Versicherungsabschluss ärztlich bzw. therapeutisch beraten oder behandelt bzw. in den letzten 3 Jahren vor Versicherungsbeginn insgesamt mehr als 21 Tage arbeitsunfähig waren, bleibt der Leistungsausschluss dauerhaft bestehen.
D. h. bei einer Erkrankung, deren Heilbehandlung vor Versicherungsbeginn begonnen hat, die ununterbrochen behandlungsbedürftig war und wegen der eine Arbeitsunfähigkeit auch später als 24 Monaten nach Versicherungsbeginn eintritt, besteht laut Allgemeiner Versicherungsbedingungen kein Leistungsanspruch. Für die Praxis bedeutet dies, dass insbesondere chronisch Erkrankte, weil sie z. B. bereits vor und auch zum Zeitpunkt der Antragstellung dauerhaft Medikamente bezogen und eingenommen haben oder als chronisch Erkrankte in regelmäßigen Abständen Heilbehandlung oder Kontrolluntersuchungen in Anspruch genommen haben, dauerhaft keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben, wenn die Arbeitsunfähigkeit in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Erkrankungen steht.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.