Abrechnung der professionellen Zahnreinigung
Aktualität der Angaben
Die GOZ-Nr. 1040 und der einfache Gebührensatz von 1,57 Euro je Zahn, Implantat oder Brückenglied gelten weiterhin. Die tatsächliche Rechnung richtet sich nach Aufwand und Steigerungsfaktor. Eine PZR ist keine reguläre GKV-Leistung; viele Krankenkassen zahlen jedoch freiwillige Zuschüsse.
Preis- und Erstattungsangaben in diesem Beitrag sind nicht aktuell. Heutige Kosten hängen von Befund, Material, Labor, GOZ-Faktor und dem geltenden Festzuschuss ab. Lassen Sie sich vor der Behandlung einen aktuellen Heil- und Kostenplan erstellen.
Seit Januar 2012 gibt es für die Leistung der professionellen Zahnreinigung eine neue Abrechnungsziffer. Die GOZ-Ziffer 1040 legt dabei für jeden gereinigten Zahn einen Pauschalbetrag von 1,57 EUR fest.
Dieser kann mit dem 1-fachen, 2,3-fachen, oder, in Ausnahmefällen, mit dem 3,5-fachen Faktor abgerechnet werden. Die Leistung umfasst das Entfernen der Zahnbeläge, die sich oberhalb (supragingival) und unterhalb (gingival) des Zahnfleischrandes und auf Zahn- und Wurzeloberflächen befinden.
Außerdem umfasst sie die Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, (bestehend aus einer dünnen Schleimschicht und Mikroorganismen) die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn, Implantat oder Brückenglied.
Ergänzend dazu können weitere Leistungen für die Professionelle Zahnreinigung abgerechnet werden.
Gesetzlich Krankenversicherte zahlen die professionelle Zahnreinigung selbst.
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