Chirurgische Parodontaltherapie
Aktualität der Angaben
Die gesetzliche Behandlung von Parodontitis richtet sich nach der PAR-Richtlinie. Sie umfasst eine strukturierte Nachsorge (unterstützende Parodontitistherapie, UPT); Antibiotika sind keine pauschale Standardbehandlung und kommen nur nach zahnärztlicher Beurteilung bestimmter Fälle in Betracht. Aktuelle PAR-Regelungen beim G-BA.
Um eine Parodontitis zu behandeln, muss unter anderem die Tiefe der Zahnfleischtaschen reduziert und die Entzündung gestoppt werden. Nur wenn sämtliche konservative Behandlungsmethoden nicht den gewünschten Erfolg bringen konnten, wird eine chirurgische Parodontaltherapie angewandt.
Hierbei wird das betroffene Gewebe entfernt und die darunterliegenden Ablagerungen restlos entfernt. Hat sich der Kieferknochen bereits stellenweise zurückgebildet, kann nun körpereigenes Knochenmaterial (z. B. aus der Hüfte) oder Knochenersatzmaterial eingesetzt werden.
Im Anschluss daran wird das Zahnfleisch zurechtgeschnitten und die Wunden werden geschlossen, sodass die Schleimhaut dicht an den Zähnen liegt und die Nischen verschlossen sind.
Als Komplikation kann eine Zahnfleischschrumpfung auftreten. Diese lässt die Zahnhälse länger wirken oder freiliegen. Oft folgt daher eine Rekonstruktion (Wiederherstellung) des Zahnfleisches.
Nach dem chirurgischen Eingriff erfolgen in regelmäßigen Abständen Kontrolluntersuchungen und der Patient sollte unbedingt auf eine optimale Mundhygiene achten.
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