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Zahngesundheit

Gingivitis

Aktualität der Angaben

Die gesetzliche Behandlung von Parodontitis richtet sich nach der PAR-Richtlinie. Sie umfasst eine strukturierte Nachsorge (unterstützende Parodontitistherapie, UPT); Antibiotika sind keine pauschale Standardbehandlung und kommen nur nach zahnärztlicher Beurteilung bestimmter Fälle in Betracht. Aktuelle PAR-Regelungen beim G-BA.

Bei einer Gingivitis handelt es sich um eine akute oder chronische Entzündung des Zahnfleisches (Gingiva) und ist die häufigste Parodontal-Erkrankung.
Ausgelöst wird die Entzündung durch eine bakterielle Plaque und somit meistens durch die Vernachlässigung der Mundhygiene. Allerdings kann die Plaquebildung auch durch folgende Faktoren beeinträchtigt werden:

    • Hormonelle Veränderungen (Menopause, Pubertät, Schwangerschaft)
    • Orale Kontrazeptiva (Anti-Baby-Pille)
    • Diabetes mellitus
    • Blutkrebs (Leukämie)
    • Vitamin-C-Mangel
    • HIV (Aids)

Die Symptome einer Gingivitis sind Rötungen, Schwellungen sowie eine Blutungsneigung bei mechanischen Reizen (z. B. Zähneputzen). Bleibt die Entzündung unbehandelt, kann dies zu einer Parodontitis führen.
Um die Zahnfleischentzündung zu behandeln, wird eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt und der Patient über Mundhygiene aufgeklärt. Wird diese dann konstant und optimal durchgeführt, klingen die Symptome innerhalb eines Monats ab.

Tipp: Eine professionelle Zahnreinigung fällt unter die IGeL Leistungen im Zahnbereich und werden somit nicht mehr durch eine Krankenkasse bezuschusst. Um diese Leistung nicht aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen, können Sie sich mit einer Zahnzusatzversicherung finanziell abgesichern.

Zahnfleischbluten durch Gingivitis

Zahnfleischbluten durch Gingivitis

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