Inlaybrücke
Aktualität der Angaben
Die Zuschussangaben sind nicht aktuell. Heute deckt der Festzuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent. Genannte Euro-Beträge sind ebenfalls nicht mehr aktuelle Richtwerte.
Der Unterschied zwischen einer Inlaybrücke und anderen Brückenarten liegt vor allem in der Verankerungstechnik. Denn – im Gegensatz zu der Präparation für den Halt anderer Brücken – werden hierzu in die Ankerzähne lediglich Vertiefungen gebohrt. Dadurch wird weniger natürliche Zahnsubstanz entfernt.
Die Brücke wird dann durch Einlagefüllungen (Inlays) in den Nachbarzähnen verankert. Da hierzu genügend Zahnsubstanz vorhanden sein muss, kommt die Brücke nur im hinteren Seitenzahnbereich zum Einsatz.
Eine Inlaybrücke bietet eine etwas geringere Haltbarkeit als kronenverankerte Brücken und wird daher nur selten empfohlen.
Inlaybrücke – Kosten
Die Kosten für eine Inlaybrücke liegen in etwa bei 600 bis 900 EUR. Nach Abzug des Festkostenzuschusses bleibt dem Patienten ein Eigenanteil in Höhe von ca. 300 bis 750 EUR.
Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.
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Videos zum Thema
Die Animationen veranschaulichen die Thematik, die der Artikeltext oberhalb erläutert.
Brücke mit Inlayverankerung
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