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Zahngesundheit

Vollkeramikkrone – Kosten

Aktualität der Angaben

Die Zuschussangaben sind nicht aktuell. Heute deckt der Festzuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab, mit fünf Jahren Bonusheft 70 Prozent und mit zehn Jahren 75 Prozent. Genannte Euro-Beträge sind ebenfalls nicht mehr aktuelle Richtwerte.

Eine Vollkeramikkrone ist kostspieliger als andere Kronenarten. Die hohen Kosten entstehen durch das aufwendige Herstellungsverfahren und das hochwertige Material.

Ist eine Krone generell medizinisch notwendig, wird aber statt der Vollgusskrone eine Vollkeramikkrone gewünscht, fällt die Zahnersatzmaßnahme unter die sogenannte gleichartige Versorgungsform.

Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen sieht im Oberkiefer ab dem 6. und im Unterkiefer ab dem 5. Zahn eine metallene Vollgusskrone vor. Der Patient bekommt den für die Vollgusskrone ermittelten Festkostenzuschuss und muss die Mehrkosten für die Vollkeramikkrone selbst tragen.

Die Höhe dieses Eigenanteils, nach Abzug des Festkostenzuschusses der gesetzlichen Krankenkasse, beläuft sich bei einer Vollkeramikkrone auf ca. 200 bis 700 EUR. Die tatsächliche Höhe richtet sich unter anderem nach der Wahl und der Menge des zu verwendenden Materials und der zum Zeitpunkt der Kronenversorgung bestehenden Bonusheft-Eintragung.

Können Patienten in ihrem Bonusheft regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 20 %. Können zehn Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss um insgesamt 30 % erhöht.

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