Zahnzusatzversicherung für Implantate:
Worauf es bei der Erstattung wirklich ankommt

  • Tarife mit bis zu 100 Prozent Erstattung für Implantate
  • Knochenaufbau, Material- und Laborkosten mitversichert
  • Zahnstaffel, Implantatanzahl und GOZ-Sätze im Vergleich
  • Über 200 Tarifkombinationen im ACIO Rechner

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Hochwertiger Zahnersatz durch Implantate - Zahnzusatzversicherung richtig wählen

Implantate gehören zu den hochwertigsten Möglichkeiten, einen fehlenden Zahn zu ersetzen. Gleichzeitig können Implantat, Aufbau, Krone, zahntechnische Arbeiten und gegebenenfalls notwendiger Knochenaufbau erhebliche Kosten verursachen.
Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt dabei nicht einfach einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Implantatrechnung. Entscheidend ist der zahnmedizinische Befund: Die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss, der für die jeweilige Regelversorgung vorgesehen ist. Entscheiden Sie sich statt der Regelversorgung beispielsweise für ein Implantat, bleibt der Festzuschuss grundsätzlich bestehen – die darüber hinausgehenden Kosten tragen Sie selbst. Implantate selbst gehören nur in eng begrenzten Ausnahmefällen unmittelbar zur GKV-Leistung.
Gerade deshalb ist bei einer Zahnzusatzversicherung für Implantate ein genauer Tarifvergleich wichtig. Ein hoher Erstattungsprozentsatz allein reicht nicht aus. Anzahlbegrenzungen, Zahnstaffeln, Knochenaufbau, GOZ-Höchstsätze oder begrenzte Materialkosten können darüber entscheiden, wie hoch die tatsächliche Erstattung ausfällt.
Über unseren Zahnzusatzversicherung Vergleich können Sie Tarife anhand Ihrer persönlichen Ausgangssituation gegenüberstellen. Wenn Sie sich zunächst grundsätzlich informieren möchten, finden Sie im großen Ratgeber zur Zahnzusatz­versicherung die wichtigsten Grundlagen.
Zusammenfassung
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Implantat nur den befundbezogenen Festzuschuss zur Regelversorgung. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif 90 oder 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
Prüfen Sie aber nicht nur den Prozentsatz, wichtig sind auch:
  • Implantatanzahl
  • Kostenobergrenzen je Implantat
  • Knochenaufbau
  • Material- und Laborkosten
  • GOZ-Sätze und vor allem
  • die Zahnstaffel der ersten Jahre
Hohe Eigenanteile bei Implantaten gezielt absichern
Hohe Eigenanteile bei Implantaten gezielt absichern

Die GKV zahlt nur den befundbezogenen Festzuschuss, tatsächlichen Mehrkosten bleiben beim Patienten.

Nicht nur auf „90%“ oder „100%“ achten
Nicht nur auf „90%“ oder „100%“ achten

Entscheidend sind zusätzlich mögliche Begrenzungen für Anzahl, Materialkosten, Zahnstaffel und Zahnarzthonorar.

Knochenaufbau sollte mitversichert sein
Knochenaufbau sollte mitversichert sein

Augmentative Maßnahmen können notwendig werden, medizinisch notwendigen Knochenaufbau daher mitversichern.

Implantatschutz vor Behandlungsbedarf abschließen
Implantatschutz vor Behandlungsbedarf abschließen

Ist bereits angeraten, geplant oder begonnen, greift der Tarif hierfür in der Regel nicht mehr.

Was zahlt die Krankenkasse für ein Implantat?

Bei einem fehlenden Zahn legt die gesetzliche Krankenkasse nicht die Implantatkosten zugrunde. Sie gewährt einen befundbezogenen Festzuschuss zur vorgesehenen Regelversorgung. Ein klassisches Beispiel ist eine Zahnlücke, die im Rahmen der Regelversorgung mit einer Brücke geschlossen würde. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein Implantat mit Krone, bleibt der Festzuschuss grundsätzlich an den Befund und nicht an den tatsächlichen Preis des Implantats gekoppelt.
BonusheftFestzuschuss bis 31.12.2026Festzuschuss ab 01.01.2027
Ohne Bonusheft60 % der Regelversorgung50 % der Regelversorgung
Mindestens 5 Jahre geführt70 % der Regelversorgung60 % der Regelversorgung
Mindestens 10 Jahre geführt75 % der Regelversorgung65 % der Regelversorgung
Änderung ab dem 1. Januar 2027
Noch bis Ende 2026 beträgt der allgemeine Festzuschuss 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung, mit mindestens fünf Jahre geführtem Bonusheft 70 Prozent und nach zehn Jahren 75 Prozent. Ab dem 1. Januar 2027 sinken diese Werte auf 50, 60 und 65 Prozent. Für vor dem 1. Januar 2027 bereits bewilligte Festzuschüsse gilt eine Übergangsregelung. Die Änderung ist bereits gesetzlich beschlossen.

Warum ist die Zahnzusatzversicherung bei Implantaten besonders wichtig?

Ein Implantat besteht nicht nur aus der künstlichen Zahnwurzel. Zur vollständigen Versorgung gehören regelmäßig weitere Leistungen:
  • Diagnostik und Röntgenaufnahmen
  • Implantation und Freilegung des Implantats
  • Abutment und Aufbau
  • Krone oder andere Suprakonstruktion
  • Material- und Laborkosten
  • gegebenenfalls weitere chirurgische Maßnahmen
Je nach Ausgangssituation kann außerdem ein Aufbau des Kieferknochens notwendig sein. Genau hier entstehen Unterschiede zwischen Zahnzusatztarifen.
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung sollte deshalb nicht nur „Implantate“ in ihrer Leistungsbeschreibung nennen. Entscheidend ist, welche Kostenbestandteile tatsächlich versichert sind und welche Begrenzungen gelten.

Wie viel sollte eine Zahnzusatzversicherung für Implantate erstatten?

Für einen möglichst geringen Eigenanteil sind Tarife mit 90 oder 100 Prozent Gesamterstattung besonders interessant. Dabei sollten Sie jedoch prüfen, worauf sich der angegebene Prozentsatz bezieht.
Ein Tarif mit 90 Prozent Gesamterstattung bedeutet beispielsweise typischerweise, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse bei der Berechnung berücksichtigt werden. Bei angenommenen Gesamtkosten von 3.500 Euro und einer GKV-Leistung von 700 Euro würde eine tatsächliche Gesamterstattung von 90 Prozent im vereinfachten Beispiel 3.150 Euro betragen. Der verbleibende Eigenanteil läge bei 350 Euro.

Wann bleibt kein Eigenanteil?

Bei einer tariflich tatsächlich erreichbaren Gesamterstattung von 100 Prozent könnte der Eigenanteil entsprechend entfallen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Rechnung vollständig im tariflich erstattungsfähigen Rahmen liegt und keine Zahnstaffel, Materialbegrenzung, Implantatbegrenzung oder sonstige tarifliche Einschränkung greift. Deshalb vergleichen wir bei ACIO nicht nur den Prozentsatz, sondern auch die dahinterliegenden Versicherungsbedingungen.

100 Prozent für Implantate bedeutet nicht automatisch unbegrenzte Leistung

Die Angabe „100 Prozent für Implantate“ sieht zunächst eindeutig aus. Für die tatsächliche Leistung können aber mehrere weitere Vertragsregelungen entscheidend sein.
  • Ein Tarif kann 100 Prozent erstatten und dennoch in den ersten drei oder vier Jahren nur einen begrenzten Gesamtbetrag auszahlen.
  • Ein anderer Tarif kann die Zahl der Implantate je Kiefer beschränken oder nur Kosten bis zu einem bestimmten Rechnungsbetrag je Implantat anerkennen.
  • Auch Material- und Laborkosten können tariflich begrenzt sein.
  • Bei höheren Zahnarzthonoraren spielt eine Rolle, bis zu welchem Gebührensatz nach der Gebührenordnung für Zahnärzte geleistet wird.
Stiftung Warentest betrachtet bei der Bewertung von Implantatleistungen deshalb unter anderem Höchstbeträge pro Implantat, Gesamtgrenzen, Implantatanzahl, Knochenaufbau und die Erstattung von Zahnarzthonoraren.

Darauf sollten Sie bei einer Zahnzusatzversicherung für Implantate besonders achten

Erstattungshöhe

90 oder 100 Prozent können den Eigenanteil erheblich reduzieren. Prüfen Sie jedoch, ob sich die Erstattung auf den gesamten Rechnungsbetrag oder auf bestimmte Restkosten bezieht und welche Vorleistungen angerechnet werden.

Anzahl der Implantate

Gute Tarife verzichten auf eine dauerhafte Begrenzung der Anzahl erstattungsfähiger Implantate. Andere Versicherungen begrenzen beispielsweise die Zahl je Ober- oder Unterkiefer.

Kostenbegrenzung je Implantat

Ein Tarif kann zwar Implantate einschließen, aber nur Rechnungsbeträge bis zu einer bestimmten Obergrenze berücksichtigen. Gerade bei aufwendigen Versorgungen kann dadurch trotz eines hohen Erstattungsprozentsatzes ein größerer Eigenanteil entstehen.

Knochenaufbau

Ist nicht ausreichend Knochensubstanz vorhanden, kann vor oder während der Implantation eine augmentative Behandlung erforderlich sein. Leistungsstarke ACIO-Tarife wie beispielsweise SDK Zahn 100, DKV Z90, Continentale CEZE oder Allianz MeinZahnschutz 100 schließen medizinisch notwendigen Knochenaufbau im Zusammenhang mit einer versicherten Implantatversorgung ein.

Material- und Laborkosten

Die eigentliche Implantation ist nur ein Teil der Rechnung. Zahntechnische Arbeiten und die spätere Krone können einen erheblichen Anteil ausmachen. Deshalb sollte geprüft werden, ob ein Tarif eigene Preis- und Leistungsverzeichnisse oder andere Begrenzungen verwendet.

GOZ und erhöhte Gebührensätze

Aufwendige Implantatbehandlungen können höhere Zahnarzthonorare verursachen. Unterschiede bestehen darin, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte ein Tarif erstattet. Einzelne Tarife ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen sogar Leistungen oberhalb des GOZ-Höchstsatzes. Beim DKV Z90 beispielsweise können darüber hinausgehende Honorare unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund einer wirksamen Honorarvereinbarung berücksichtigt werden.

Zahnstaffel in den ersten Jahren

„Keine Wartezeit“ ist nicht dasselbe wie „unbegrenzte Leistung ab dem ersten Tag“. Viele moderne Zahnzusatzversicherungen verzichten zwar auf eine Wartezeit, begrenzen aber den maximalen Erstattungsbetrag in den ersten Versicherungs- oder Kalenderjahren.
Gerade für Implantate ist dieser Punkt wichtig. Eine einzelne aufwendige Versorgung kann bereits einen großen Teil der anfänglichen Leistungsstaffel beanspruchen.

Rechenbeispiel: Eigenanteil bei 90 und 100 Prozent Gesamterstattung

Tarif mit 90 Prozent Gesamterstattung

PositionBetrag
Gesamtkosten der Versorgung3.500 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenkasse700 EUR
Leistung der Zahnzusatzversicherung2.450 EUR
Gesamterstattung (90 %)3.150 EUR
Eigenanteil350 EUR

Verbleibender Eigenanteil: 350 EUR

Vereinfachtes Beispiel. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse wird bei der Berechnung der Gesamterstattung berücksichtigt.

Tarif mit 100 Prozent Gesamterstattung

PositionBetrag
Gesamtkosten der Versorgung3.500 EUR
Leistung der gesetzlichen Krankenkasse700 EUR
Leistung der Zahnzusatzversicherung2.800 EUR
Gesamterstattung (100 %)3.500 EUR
Eigenanteil0 EUR

Verbleibender Eigenanteil: 0 EUR

Voraussetzung ist, dass die Rechnung vollständig im tariflich erstattungsfähigen Rahmen liegt und keine Zahnstaffel oder sonstige Begrenzung greift.

Ergebnis

Je höher die Implantatrechnung ausfällt, desto stärker wirken sich die letzten zehn Prozentpunkte aus – entscheidend bleiben aber die Tarifgrenzen.

Diese Grenzen sollten Sie zusätzlich prüfen:

  • Die Zahnstaffel der ersten Versicherungs- oder Kalenderjahre
  • Eine mögliche Kostenobergrenze je Implantat
  • Begrenzungen bei Material- und Laborkosten

Zahnzusatzversicherung für Implantate ohne Begrenzung

Bei Implantaten sollte der Begriff „ohne Begrenzung“ genau definiert werden. Besonders leistungsstarke Tarife verzichten nach Ablauf der anfänglichen Zahnstaffel sowohl auf eine zahlenmäßige Begrenzung der Implantate als auch auf einen festen Höchstbetrag für die Materialkosten des einzelnen Implantats.
Aktuelle Beispiele aus dem ACIO Vergleich zeigen, wie unterschiedlich solche Tarife trotzdem ausgestaltet sein können.
TarifErstattung für ImplantateAnzahl & Materialkosten je ImplantatKnochenaufbauZu beachten
Continentale CEZE100 %Keine festgelegte ObergrenzeEingeschlossenFür Zahnersatz insgesamt 6.000 EUR in den ersten 4 Kalenderjahren; bis zu 4 vorhandene Zahnlücken mitversicherbar
Allianz MeinZahnschutz 100100 %Keine festgelegte ObergrenzeEingeschlossenAnfängliche Leistung insgesamt 4.000 EUR in den ersten 3 Versicherungsjahren
DKV Z9090 %Keine festgelegte ObergrenzeEingeschlossenZahnersatz und Zahnbehandlung insgesamt 3.000 EUR in den ersten 3 Versicherungsjahren
SDK Zahn 100 ZP1100 %Keine festgelegte ObergrenzeEingeschlossenBereits vorhandene Zahnlücken sind für ihre spätere Versorgung nicht mitversicherbar

Continentale CEZE

Der Continentale CEZE erstattet aktuell 100 Prozent für Implantate. Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Implantatanzahl oder Materialkosten pro Implantat; auch medizinisch notwendiger Knochenaufbau ist eingeschlossen. In den ersten vier Kalenderjahren gilt jedoch für Zahnersatz eine Summenbegrenzung bis insgesamt 6.000 Euro. Bis zu vier vorhandene Zahnlücken können unter den tariflichen Voraussetzungen mitversichert werden.

Allianz MeinZahnschutz 100

Der Allianz MeinZahnschutz 100 leistet ebenfalls 100 Prozent für Implantate und sieht weder für die Implantatanzahl noch für die Materialkosten des einzelnen Implantats eine feste Obergrenze vor. Knochenaufbau ist eingeschlossen. Die anfängliche Leistung ist in den ersten drei Versicherungsjahren auf insgesamt 4.000 Euro begrenzt.

DKV Z90

Der DKV Z90 erstattet 90 Prozent der Implantatkosten. Auch hier besteht keine zahlenmäßige Begrenzung der Implantate oder feste Materialkostenobergrenze pro Implantat; notwendiger Knochenaufbau ist versichert. Die Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung ist grundsätzlich in den ersten drei Versicherungsjahren auf insgesamt 3.000 Euro gestaffelt.

SDK Zahn 100 ZP1

Beim SDK Zahn 100 ZP1 werden Implantate zu 100 Prozent erstattet. Anzahl und Materialkosten des einzelnen Implantats sind nicht fest begrenzt und medizinisch notwendiger Knochenaufbau ist mitversichert. Allerdings können bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Zahnlücken in diesem Tarif nicht für ihre spätere Versorgung mitversichert werden.
Diese Beispiele zeigen, warum es keine pauschal „beste Zahnzusatzversicherung für Implantate“ für jeden Versicherten gibt. Der Zahnstatus, vorhandene Zahnlücken, die gewünschte Erstattung und die anfänglichen Leistungsgrenzen müssen zusammen betrachtet werden.

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Zahnzusatzversicherung für Implantate bei bereits fehlenden Zähnen

Ein fehlender Zahn ist noch nicht automatisch ein Ausschlussgrund für eine Zahnzusatzversicherung. Entscheidend ist, ob der jeweilige Tarif die bereits vorhandene Zahnlücke für die spätere Versorgung einschließt. Manche Versicherer ermöglichen dies gegen einen zusätzlichen Beitrag, andere verlängern oder reduzieren die anfängliche Leistungsstaffel. Wieder andere schließen die Versorgung bereits fehlender Zähne grundsätzlich aus.
Gerade wenn Sie eine vorhandene Zahnlücke später mit einem Implantat versorgen möchten, muss deshalb vor dem Abschluss geprüft werden, ob genau diese Lücke mitversichert wird. Auf unserer ausführlichen Seite zur Zahnzusatz­versicherung bei fehlenden Zähnen finden Sie die unterschiedlichen Annahmeregelungen und Tarife im Vergleich.

Was gilt bei bereits vorhandenen Implantaten?

Ein bereits eingesetztes und intaktes Implantat ist etwas anderes als ein fehlender, nicht ersetzter Zahn. Bei guten Tarifen kann bereits vorhandener Zahnersatz für zukünftig medizinisch notwendige Reparaturen oder Erneuerungen mitversichert sein. Das gilt jedoch nicht pauschal für jede Zahnzusatzversicherung.
Deshalb sollten Personen mit bereits vorhandenem Zahnersatz bei der Tarifauswahl zusätzlich darauf achten, wie der Versicherer bestehende Implantate, Kronen, Brücken und Prothesen in seinen Annahme- und Leistungsbedingungen behandelt.
Gerade im fortgeschrittenen Alter sind vorhandene Implantate keine Seltenheit. Eine Zahnzusatzversicherung für Senioren und bereits vorhandene Implantate schliessen sich nicht aus. Der Leistungsumfang und die Entwicklung der Beiträge sind hier aber umso wichtiger zu betrachten.

Kann man eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn das Implantat bereits angeraten wurde?

Genau hier wird die zeitliche Abgrenzung wichtig. Ist eine Implantatversorgung bereits vor Vertragsbeginn medizinisch angeraten, geplant oder begonnen worden, übernimmt eine normale neu abgeschlossene Zahnzusatzversicherung diese konkrete Maßnahme in der Regel nicht. Dass ein Tarif „ohne Wartezeit“ angeboten wird, ändert daran grundsätzlich nichts.
Für dieses Thema haben wir deshalb eine eigene Seite zur Zahnzusatz­versicherung mit Sofortleistung bei bestehendem Behandlungsbedarf. Für die langfristige Absicherung von Implantaten ist es besser, die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor ein konkreter Behandlungsbedarf dokumentiert ist.

Keine Wartezeit – aber trotzdem Zahnstaffel?

Viele aktuelle leistungsstarke Tarife verzichten inzwischen auf klassische Wartezeiten. Implantatleistungen können damit grundsätzlich unmittelbar nach Versicherungsbeginn versichert sein. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass unmittelbar beliebig hohe Rechnungen erstattet werden.
Beispielsweise verzichten einige Tarife auf eine Wartezeit, begrenzen aber Zahnersatzleistungen in den ersten Jahren durch eine Zahnstaffel. Wer gezielt nach einem Tarif ohne Wartezeit sucht, findet dazu unsere separate Übersicht zur Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit.

Implantat oder Brücke: Welche Versorgung übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Ob ein Implantat medizinisch sinnvoller ist als eine Brücke, ist eine zahnmedizinische Entscheidung und hängt unter anderem von der Zahnsituation, dem Knochenangebot und den benachbarten Zähnen ab.
Versicherungstechnisch besteht jedoch ein wichtiger Unterschied: Die gesetzliche Krankenkasse orientiert ihren Zuschuss am Befund und der dazugehörigen Regelversorgung. Wer eine höherwertige oder andersartige Versorgung wie ein Implantat wählt, erhält grundsätzlich weiterhin den befundbezogenen Festzuschuss. Die Mehrkosten bleiben ohne Zusatzversicherung beim Versicherten. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ermöglicht Ihnen deshalb mehr finanziellen Spielraum bei der Wahl einer hochwertigen Versorgung.

Welche Zahnzusatzversicherung ist für Implantate empfehlenswert?

Für Implantate würden wir nicht allein nach einem Tarif mit möglichst großem Prozentwert auswählen. Ein guter Implantattarif sollte zu Ihrem Zahnstatus passen und möglichst folgende Eigenschaften kombinieren:

Das sollte ein Implantattarif mitbringen:

  • Eine hohe Gesamterstattung für Zahnersatz
  • Keine dauerhafte Begrenzung der Implantatanzahl
  • Keine niedrige Kostenobergrenze je Implantat
  • Leistungen für notwendigen Knochenaufbau
  • Ausreichende Material- und Laborkostenerstattung
  • Eine für Ihren Bedarf passende Zahnstaffel

Das sollten Sie zusätzlich prüfen:

  • Sollen bereits fehlende Zähne mitversichert werden?
  • Hat vorhandener Zahnersatz Einfluss auf die Annahme?
  • Ist bereits ein Implantat angeraten oder geplant?
ACIO Experten-Tipp

„Wer Wert auf eine hochwertige Implantatversorgung legt, sollte nicht erst vergleichen, wenn der Zahnarzt bereits zu einem Implantat geraten hat. Ein frühzeitig abgeschlossener Tarif bietet die besten Voraussetzungen dafür, dass später sowohl die Implantation als auch die dazugehörigen Kostenbestandteile im vereinbarten Umfang abgesichert sind.

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Zahnzusatzversicherung - Fragen und Antworten (FAQ)

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Implantate

Zahlt eine Zahnzusatzversicherung Implantate komplett?

Das ist tarifabhängig. Leistungsstarke Tarife können zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Gesamtkosten abdecken. Trotz 100-Prozent-Angabe können jedoch insbesondere in den ersten Vertragsjahren Zahnstaffeln oder andere tarifliche Grenzen gelten.

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch den Knochenaufbau für Implantate?

Viele leistungsstarke Tarife erstatten medizinisch notwendige augmentative Maßnahmen, wenn diese im Zusammenhang mit einer versicherten Implantatversorgung stehen. Das sollte trotzdem für jeden Tarif einzeln geprüft werden.

Wie viele Implantate bezahlt eine Zahnzusatzversicherung?

Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Manche Tarife begrenzen die Anzahl der Implantate, während andere keine feste Obergrenze pro Kiefer vorsehen. Eine fehlende Anzahlbegrenzung bedeutet allerdings noch nicht automatisch unbegrenzte Erstattung, da beispielsweise Zahnstaffeln gelten können.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn mir bereits ein Zahn fehlt?

Ja. Verschiedene Tarife ermöglichen die Mitversicherung bereits fehlender Zähne. Je nach Versicherer erfolgt dies beispielsweise über einen Beitragszuschlag oder eine geänderte Leistungsstaffel. Andere Tarife schließen vorhandene Zahnlücken aus.

Zahlt eine neue Zahnzusatzversicherung, wenn mein Zahnarzt bereits ein Implantat empfohlen hat?

Normale Zahnzusatztarife übernehmen eine bereits vor Vertragsbeginn angeratene, geplante oder laufende Implantatversorgung in der Regel nicht. Auch ein Tarif ohne Wartezeit bedeutet nicht automatisch Versicherungsschutz für bereits bestehenden Behandlungsbedarf. Für solche Situationen gelten besondere Sofortleistungstarife.

Ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit für Implantate sinnvoll?

Sie kann sinnvoll sein, allerdings ist die Wartezeit nur ein Kriterium. Besonders wichtig ist zusätzlich die Zahnstaffel. Ein Tarif kann ab dem ersten Tag Versicherungsschutz bieten und die Erstattung in den ersten Jahren trotzdem auf bestimmte Höchstbeträge begrenzen.

Erika Abaci
Fachlicher Ratgeber von unserer ACIO-Expertin für Zahnzusatzversicherung.
Erika Abaci

Expertin für Zusatzversicherungen