Zahnzusatzversicherung im Vergleich

  • Wir haben die Testsieger!
  • Top Leistungen zum Bestpreis!
  • Bereits ab 5,00 € monatlich für eine 22-jährige Person
LKH ZU50
"Befriedigend (3.2)" lautet das Urteil der Finanztest 09/26

Jetzt Tarifbeitrag für LKH ZU50 berechnen und vergleichen

Jahr

Detailübersicht: Zahn­zusatz­versicherung LKH ZU50

"Befriedigend (3,2)" lautet das Urteil der Finanztest 09/26.

Vorhandene Zahnlücken können für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz nicht mitversichert werden. In den ersten 4 Jahren können bis zu 3.500 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden.

Die LKH verzichtet in diesem Tarif auf die Wartezeiten.

LKH

ZU50

ab

5,00 €

/ Monat

Beispielbeitrag für 22-jährige Person

Online beantragenAngebot anfordern

SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für Eintrittsalter 22 Jahre

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Zahnersatz wie ein Privatpatient

Ja, 50 %

Kassengrundversorgung

Ja, 100 %

Erstattung Implantate

Ja, 50 %

Erstattung hochwertige Inlays

Ja, 50 %

Erstattung Kronen und Brücken

Ja, 50 %

Verblendung

Ja, 50 %

Leistung Zahnersatz ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung Kunststofffüllungen

Ja, 50 %

Wurzelbehandlung

Ja, 50 %, auch bei GKV-Teilleistung

Parodontosebehandlung

Ja, 50 %, wenn GKV-Beteiligung

Leistung Zahnbehandlung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Leistung für Zahnreinigung

Ja, 50 % (bis 100 EUR / KJ)

Leistung Zahnreinigung ab wann?

Sofort, keine Wartezeit

Einfluss Bonusheft

50 % ungeachtet Bonusheft

Konstante Beiträge im Alter?

Steigend, da ohne Alterssparanteil

Erstattung in den Anfangsjahren

1.-4. Kalenderjahr zusammen 3.500 EUR
(alle Tarifleistungen inkl. PZR u. Bleaching)

Fragen & Antworten im Detail - Tarif LKH ZU50

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie eine höherwertige oder optimale Versorgung in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

50 %

vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Zahnzusatzversicherung LKH ZU50 füllt durchgängig bis auf 50 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt, wenn Sie ausschließlich die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Behandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?

Ihr Bonusheftstatus: Bonus 0. Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

100 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie durchgängig als Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Zahnzusatzversicherung LKH ZU50 füllt durchgängig bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Welche Erstattung erfolgt für Implantate?

50 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Implantate, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine einfache Brückenversorgung zu erstatten ist. Die Zahnzusatzversicherung LKH ZU50 füllt durchgängig bis auf 70 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Implantate

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif LKH ZU50 gibt es weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantates eine festgesetzte Obergrenze.
Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Hinweis: Werden Implantate für bei Vertragsabschluss fehlende nicht ersetzte Zähne gesetzt, so erfolgt keine Leistung aus dem Tarif LKH ZU50.

Werden med. notwendige, den Kieferknochen aufbauende Behandlungen bezahlt?
Ja, die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) sind erstattungsfähig, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer nachfolgenden Implantationsmaßnahme gehören.
Werden funktionsanalytische Maßnahmen bezahlt?
Ja , funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen sind erstattungsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen stehen.
Welche Erstattung erfolgt für hochwertige Inlays?

50 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für hochwertig ausgeführte Gold- oder Keramikinlays, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den Festkostenzuschuss, wie er für eine kostenneutrale Füllung zu erstatten ist. Die Zahnzusatzversicherung LKH ZU50 füllt durchgängig bis auf 50 % des Rechnungsbetrages auf.

Leistungsumfang für Inlays

Hier gibt es keine Begrenzung. Im Tarif LKH ZU50 gibt es keine Obergrenze für die Anzahl der Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien wie z .B. Kunststoff, Keramik, Gold. Die zahnärztlichen Leistungen sind nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Welche Erstattung erfolgt für hochwertigen Zahnersatz (Kronen und Brücken)

50 %
vom Rechnungsbetrag erhalten Sie für Sie für hochwertig ausgeführte Kronen und Brücken, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Erstattungsbeispiel
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur den jeweiligen Festkostenzuschuss. Die Zahnzusatzversicherung LKH ZU50 füllt durchgängig bis auf 50 %des Rechnungsbetrages auf.

Wird die Verblendung von Kronen und Brücken bezahlt?
Ja , Verblendungen von Kronen und Brücken sind auch im Seitenzahnbereich erstattungsfähig. Dies gilt sowohl im Unterkiefer als auch im Oberkiefer, sowohl nach rechts als auch nach links, bis einschließlich des jeweils 8. Zahns.
Leistungsübersicht zu mitversicherten innovativen Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und Schienenleistungen
Zahnbehandlungsbegleitleistungen
Akupunktur
DNA-Test zu 50 % (bei PA, wenn GKV leistet)
Laserbehandlung zu 50 % nach GOZ 0120
OP / Dental Mikroskop zu 50 % nach GOZ 0110 (m. Begründung)
PACT Photoaktivierte Chemotherapie
Vector-Ultraschallbehandlung zu 50 %
Zahnersatzbegleitleistungen 
CEREC Keramik zu 50 % (med. Notwendigkeit)
DVT - 3D Röntgen zu 50 % (med. Notwendigkeit)
Vollnarkose
Schienen 
Aufbiss-Schiene zu 50 %
DROS-Schiene zu 50 % (wenn GKV leistet)
Invisalign-Schiene (nur bei KFO-Therapie)
8 von 12 innovativen Maßnahmen sind im Leistungskatalog enthalten

Detailinformationen zu den Leistungen
Erhalten Sie alle tariflichen Leistungen uneingeschränkt, wenn bereits vor Antragstellung auf Mineralisierungsstörungen zurückgehende Zahnschmelzdefekte / Kreidezähne diagnostiziert wurden?

Nein, bei Kreidezähnen bzw. Zähnen mit Mineralisierungsdefekten wie MMH / MIH gilt der Diagnosezeitpunkt als Versicherungsfall, da die betroffenen Zähne bei der LKH als dauerhaft behandlungsbedürftig eingestuft werden.

Im Antrag muss die Frage nach angeratenen, bzw. laufenden Behandlungen bejaht werden. Ein Vertragsabschluss mit Leistungen für alle übrigen, nicht betroffenen Zähne ist grundsätzlich möglich. Für die betroffenen Zähne wird aber ein genereller Leistungsausschluss vereinbart.

Die im Tarif festgelegten Zahnersatzleistungen gelten generell für

die medizinisch notwendige Neuanfertigung und für Reparaturen bzw. die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz.

Vorhandener und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch intakter Zahnersatz ist für später notwendig werdende Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert.

Die Mitversicherung gilt für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate etc.)
  • herausnehmbaren Zahnersatz (wie Teil-, Vollprothesen etc.)

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif LKH ZU50 besteht nach Versicherungsbeginn keine Wartezeit . Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen, dazu zählen z. B. Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für Kunststofffüllungen?

Ja, für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Anteil Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine kostenneutrale Füllung (ca. 35 EUR) wird abgezogen.

Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen und werden mit medizinischer Begründung bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Wurzelbehandlungen?

Ja, für Wurzelbehandlungen werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet der Tarif LKH ZU50 die Restkosten.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist im Tarif LKH ZU50 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bei medizinischer Begründung bis zum Höchstsatz erstattet.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Parodontosebehandlungen?

Ja, für Parodontosebehandlungen werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif LKH ZU50.

Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist im Tarif LKH ZU50 erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach den Gebührenordnungsziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Höchstsatz erstattet.

Fanden jemals in der Vergangenheit Parodontosebehandlungen/-untersuchungen statt oder sind diese für die Zukunft angeraten, muss ein Leistungsausschluss für Parodontosebehandlungen und Folgen vereinbart werden. Vom Leistungsausschluss betroffen sind dann alle tariflichen Leistungen in dem von der Parodontose betroffenen Bereich.

Leistet die Zahnzusatzversicherung auch für Aufbissschienen?

Ja, für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) werden 50 % des Rechnungsbetrages erstattet, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt. Ihre gesetzliche Krankenkasse muss Teile der Behandlungsmaßnahmen erstatten, ansonsten erfolgt keine Leistung aus dem Tarif LKH ZU50.

Besteht bei Antragstellung bereits eine Verordnung für eine Aufbissschiene, ist diese als laufende bzw. angeratene Behandlung anzugeben. Für die Schiene wird ein Leistungsausschluss vereinbart. Wird später aufgrund der der Schienenverordnung zugrunde liegenden Diagnose Zahnersatz erforderlich, gilt für dessen Erstattungsfähigkeit ebenfalls ein Leistungsausschluss.

Ab wann können Sie Leistungen für Zahnbehandlungsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Im Tarif LKH ZU50 besteht keine Wartezeit . Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlung, dazu zählen auch Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für die moderne professionelle Zahnreinigung und für weitere vorbeugende Maßnahmen, die dem Erhalt der natürlichen Zahnsubstanz dienen?

Ja, der Tarif LKH ZU50 erstattet Prophylaxemaßnahmen zu 50 %. Pro Kalenderjahr stehen bis zu 100 EUR zur Verfügung.

Aus folgenden Leistungen können Sie dabei auswählen:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 )
  • Erstellung eines Mundhygienestatus sowie gründliche Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands
  • Kontrolle des Übungserfolgs einschließlich weiterer Anleitungen
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
  • mikroinvasive Kariesinfiltration
  • Behandlung von sehr empfindlichen Zahnflächen
  • Entfernen des Biofilms, Oberflächenpolitur sowie Fluoridierung und Versiegelung (Fissurenversiegelung)

Eine professionelle Zahnreinigung kostet im Jahr 2026 zwischen 115 und 175 EUR, teilweise mehr. Der Tarif LKH ZU50 erstattet hierfür bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr.

Die Leistungen für Prophylaxemaßnahmen unterliegen der Summenbegrenzung der Anfangsjahre.

Ab welchem Zeitpunkt leistet die Versicherung für die professionelle Zahnreinigung?
Im Tarif LKH ZU50 besteht keine Wartezeit . Leistungen für professionelle Zahnreinigung können Sie unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch nehmen.
Leistet die Zahnzusatzversicherung für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)?

Nein, der Tarif LKH ZU50 leistet nicht für zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching).

Welchen Einfluss hat Ihr Bonusheft auf die Erstattungsleistung der privaten Zusatzversicherung?

Ihr  Bonusheft  hat bei diesem Tarif keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Ihr Bonusheftstatus:  Bonus 0.  Kein Bonusheft bzw. weniger als 5 Jahre dokumentierter kontinuierlicher Zahnarztbesuche.

 Tipp 

Wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch zukünftig nicht beabsichtigen, dann ist dieser Tarif der richtige für Sie, denn der Bonusheftnachweis hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gesamterstattung.

Sie bekommen 50 % vom Rechnungsbetrag für eine höherwertige bzw. optimale Versorgung, auch wenn kein Anspruch auf einen Kassenbonus besteht.

Die Signal erstattet unabhängig von den im Bonusheft dokumentierten Zahnarztbesuchen. Auch ohne Bonusheft erhalten Sie sofort die höchste Tarifleistung. ( Keramikkrone LKH ZU50 )

Erstattung in den Anfangsjahren: Wird die Leistung der Zahnzusatzversicherung in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt?
In den ersten 4 Kalenderjahren (KJ) gilt eine Begrenzung von insgesamt:
1.000 EUR Erstattungsbetrag im 1. KJ
2.500 EUR Erstattungsbetrag im 2. - 4. KJ

Die Summenbegrenzung der Anfangsjahre gilt für alle tariflichen Leistungen.

Ab dem 5. Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzung zur Verfügung.
Die Begrenzungen entfallen bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die Summenbegrenzung ändert sich nur für das erste Kalenderjahr, wenn der Versicherungsbeginn zu einem anderen Zeitpunkt als zwischen dem 01.01. und dem 31.03. liegt. 

1.000 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.01. bis 31.03.
   750 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.04. bis 30.06.
   500 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.07. bis 30.09.
   250 EUR bei Versicherungsbeginn vom 01.10. bis 31.12.

Heil- und Kostenplan (HKP): Muss dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein HKP zur Prüfung vorgelegt werden?
Nein, wir empfehlen Ihnen jedoch vor jeder kostenintensiveren Behandlungsmaßnahme die Kontaktaufnahme mit der LKH, um die Kostenübernahme abzustimmen. Eine Kopie des HKP, den Ihr Zahnarzt bei diesen Maßnahmen ohnehin für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss, reichen Sie bei der LKH ein. Für eine Kunststofffüllung oder professionelle Zahnreinigung müssen Sie keinen HKP einreichen.
Orientiert sich der Versicherer bei der Erstattung der Rechnungen an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag oder gilt ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Nein, es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Der Versicherer berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen vorrangig auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Sind bestimmte Leistungen nicht im BEL II enthalten (z. B. Inlays), werden bundesweit ermittelte, ortsübliche Durchschnittspreise zugrunde gelegt.

Damit werden von der LKH niedrigere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten gänzlich auf Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen erstatten.

Was ist ein Preis- und Leistungsverzeichnis?

Arzt ohne Kassenzulassung
Wird eine Behandlung von Ärzten ohne Kassenzulassung durchgeführt, erfolgt keine Leistung aus dem Tarif LKH ZU50. Es verfügen etwa 99 % der niedergelassenen Zahnärzte über eine Kassenzulassung.
Kassenunabhängige Erstattung: Gelten die heute genannten Leistungen auch dann noch, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Zuschüsse im Zahnbereich zukünftig weiter streichen sollte?

Ja, Leistungen im Tarif LKH ZU50 stehen auch nach einer Gesundheitsreform noch in derselben Höhe zur Verfügung. Die Erstattung erfolgt dann unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, der Tarif ist daher reform- und zukunftstauglich.

Ausblick 2027:

Im Rahmen der GKV-Reform 2027 soll laut Gesetzentwurf der Standard-Kassenanteil von 60 % auf 50 % sinken, mit 5-Jahres-Bonusheft von 70 % auf 60 %, mit 10-Jahres-Bonusheft von 75 % auf 65 %. Wird der Entwurf umgesetzt, bedeutet das im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung einen höheren Eigenanteil für die Versicherten.

In jedem Fall ist bei Behandlern mit Kassenzulassung ein ausgezahlter Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Den Zuschuss erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre.

Sollten die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz vollständig aus ihrem Leistungskatalog streichen, leistet die LKH auch weiterhin die bereits heute zugesagten 50 %.

Leistet der Tarif auch für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung?

Nein, der Tarif LKH ZU50 leistet nicht für besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie z.B. Vollnarkose, Akupunktur oder Hypnose.

Detaillierte Informationen über besondere Maßnahmen zur Schmerzausschaltung finden Sie hier.

Welche Erstattung erfolgt für kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen?

50 % vom Rechnungsbetrag erhalten Sie als Erwachsener nur dann für neu begonnene med. notwendige kieferorthopädische Behandlungen, wenn diese kieferorthopädische Maßnahme auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist.

Die kieferorthopädischen Leistungen werden in diesem Fall nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt. Die Auszahlungen unterliegen auch nicht der generell in den Anfangsjahren geltenden Summenbegrenzung.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich ein Versicherer deutlich von anderen Zahnzusatzversicherungen unterscheidet?

Ja, werden Implantate für bei Vertragsabschluss fehlende nicht ersetzte Zähne gesetzt, so erfolgt keine Leistung aus dem Tarif LKH ZU50.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Tarif LKH ZU50 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 15., 20., 35., 45. und 55. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.

Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.

Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer (2 Versicherungsjahre) können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Ja, der Tarif leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen, erbringt aber maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Wir empfehlen vor Behandlungsbeginn grundsätzlich immer auch die Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenversicherung, um die Kostenübernahme abzustimmen. Vorrausetzung ist bei einer Behandlung im Ausland weiterhin die Vorlage eines Heil- und Kostenplans in deutscher Sprache. Leistet die GKV nicht, werden die tariflichen Leistungen um 30 % gekürzt.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren, können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?
"Befriedigend (3,2)" lautet das Urteil der Finanztest 09/26.
Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.