Jens Baas will PKV und GKV neu denken: Was dahintersteckt

Jens Rusteberg
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

MBA & Gesellschafter-Geschäftsführer

Veröffentlicht am 21.10.2026
Jens Baas will PKV und GKV neu denken: Was dahintersteckt

Bildquelle: Techniker Krankenkasse Dr. Jens Baas Vorstandsvorsitzender

TK-Chef Jens Baas will nicht einfach die private Krankenversicherung abschaffen. Er stellt auch die heutige GKV infrage und schlägt ein neues System vor, das Elemente aus beiden Welten verbinden soll. Besonders spannend ist dabei seine Forderung nach geschützten Rücklagen – denn in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung stehen inzwischen rund 356,5 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen.

PKV abschaffen? Der Satz ist radikal – der eigentliche Vorschlag ist interessanter

„PKV abschaffen“ ist eine Schlagzeile, die sofort funktioniert. Nur beschreibt sie den Vorstoß von Jens Baas ziemlich schlecht. Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse will nämlich nicht einfach alle Privatversicherten in die heutige gesetzliche Krankenversicherung schieben. Er stellt auch die GKV in ihrer heutigen Form infrage.

Sein Gedanke lautet vereinfacht: GKV und PKV als getrennte Systeme beenden und stattdessen ein neues Krankenversicherungssystem schaffen, das Elemente aus beiden Welten übernimmt.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zur klassischen Diskussion über eine Bürgerversicherung.

Und es lohnt sich, genauer hinzusehen. Denn ausgerechnet ein Chef der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt dabei einen Punkt, den die PKV seit Jahren als eines ihrer stärksten Argumente anführt: Kapitaldeckung und geschützte Alterungsrückstellungen.

Die Größenordnung ist erheblich. Ende 2025 lagen die Alterungsrückstellungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Rechenschaftsbericht des PKV-Verbandes bei rund 356,5 Milliarden Euro.

Diese Zahl sollte man kennen, bevor man über eine Abschaffung oder grundlegende Neuordnung der privaten Krankenversicherung diskutiert.

Was Jens Baas tatsächlich vorgeschlagen hat

Baas hat seine Vorstellungen Anfang Oktober 2026 ausführlich formuliert. Mitte Oktober wurde vor allem sein zugespitzter Satz verbreitet, man solle die private Krankenversicherung abschaffen – die gesetzliche aber ebenfalls.

Hinter dieser Zuspitzung stehen acht konkrete Punkte.

Baas' VorschlagWas damit gemeint ist
Keine RisikoselektionWechsel des Versicherers ohne Benachteiligung wegen Alter oder Gesundheitszustand
Keine Gewinnerzielungsabsicht in der KrankenvollversicherungBeiträge für den Grundschutz sollen nicht zur Ausschüttung von Gewinnen dienen
Zusatzversicherungen bleiben möglichZusätzlicher Komfort und Mehrleistungen dürfen weiterhin privat versichert werden
Größere StaatsferneRücklagen sollen vor kurzfristigen politischen Zugriffen geschützt sein
Stärkere SelbstverwaltungVersicherte und Arbeitgeber sollen wieder mehr Einfluss erhalten
Mehr VertragsfreiheitVersicherer sollen gezielter Verträge mit Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern gestalten können
Weniger BürokratieDigitalisierung und einfachere Prozesse sollen von Beginn an Bestandteil des Systems sein
Neues Vergütungssystem für ÄrzteDas Nebeneinander der heutigen GKV- und PKV-Vergütung soll neu geordnet werden

Damit wird deutlich: Baas schlägt nicht einfach „GKV für alle“ vor.

Er möchte einen einheitlichen Zugang zur Krankenversicherung, gleichzeitig aber Wettbewerb zwischen Versicherern, kapitalgedeckte Vorsorge, geschützte Rücklagen, Zusatzversicherungen und mehr vertragliche Freiheit erhalten.

Das ist konzeptionell etwas anderes als die übliche Forderung nach einer Bürgerversicherung.

Rund 74 Millionen GKV-Versicherte und knapp 8,8 Millionen PKV-Vollversicherte

Die Dimension einer solchen Reform wäre enorm.

Zum 1. Januar 2026 waren nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums rund 74,2 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Davon waren etwa 58,6 Millionen beitragszahlende Mitglieder und 15,6 Millionen beitragsfrei mitversicherte Angehörige.

Auf der anderen Seite standen Ende 2025 rund 8,79 Millionen privat Krankenvollversicherte.

Schon diese Zahlen zeigen: Bei einer Systemreform ginge es nicht um eine kleine Korrektur am Rand. Es müsste eine neue Versicherungsarchitektur für praktisch die gesamte Bevölkerung geschaffen werden.

Hinzu kommen Millionen private Zusatzversicherungen. Auch deshalb ist interessant, dass Baas private Zusatzabsicherung ausdrücklich nicht abschaffen möchte.

356,5 Milliarden Euro: Wie groß sind die PKV-Rückstellungen wirklich?

Der finanziell interessanteste Punkt der Diskussion sind für mich die Alterungsrückstellungen.

Nach dem Rechenschaftsbericht 2026 des PKV-Verbandes beliefen sich die Alterungsrückstellungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zum Ende des Jahres 2025 auf rund 356,5 Milliarden Euro.

Zum Vergleich: Ende 2024 waren es nach den endgültigen Branchenzahlen rund 342 Milliarden Euro. Der Kapitalstock ist also innerhalb eines Jahres erneut deutlich gewachsen.

Doch bei dieser Zahl ist eine wichtige Einordnung notwendig:

356,5 Milliarden Euro sind keine freie Geldreserve und schon gar kein Sparschwein, das bei einer Gesundheitsreform einfach geöffnet werden könnte.

Alterungsrückstellungen dienen dazu, einen Teil der im Alter steigenden Krankheits- und Pflegekosten vorzufinanzieren. Vereinfacht gesagt zahlen Privatversicherte in jüngeren Jahren einen Beitrag, der nicht ausschließlich für ihre aktuellen Kosten verwendet wird. Ein Teil wird kalkulatorisch zurückgestellt und langfristig angelegt.

Wenn die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, wirken diese Rückstellungen beitragsentlastend.

Genau dieses Prinzip möchte Baas offenbar in ein neues Krankenversicherungssystem übernehmen.

Wer sich grundsätzlich mit den Unterschieden der beiden Systeme beschäftigt, findet in unserem Ratgeber zur privaten Krankenversicherung weitere Informationen zur unterschiedlichen Beitrags- und Leistungssystematik.

Alterungsrückstellungen sind kein persönliches Sparkonto

Bei den 356,5 Milliarden Euro entsteht schnell ein falscher Eindruck.

Die Alterungsrückstellung eines Privatversicherten ist nicht mit einem persönlichen Depot vergleichbar, auf dem ein eindeutig ihm gehörender Geldbetrag liegt. Die Rückstellungen werden versicherungsmathematisch innerhalb von Versichertenkollektiven kalkuliert und dienen der langfristigen Erfüllung der Versicherungsverträge.

Das ist auch für die Frage wichtig, was bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung passiert.

Innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft können Alterungsrückstellungen bei einem Tarifwechsel grundsätzlich berücksichtigt werden. Beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist die Situation komplizierter.

Für Verträge, die seit 2009 abgeschlossen wurden, kann ein Übertragungswert zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Dieser entspricht aber nicht automatisch der gesamten für den bisherigen Vertrag kalkulierten Alterungsrückstellung. Maßgeblich ist unter anderem die gesetzlich definierte Begrenzung auf den Umfang, der einer Alterungsrückstellung im Basistarif entspricht.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese teilweise Portabilität bereits 2009 grundsätzlich gebilligt.

Genau deshalb ist die Aussage „Die 356 Milliarden gehören einfach den einzelnen Versicherten“ zu kurz gegriffen.

Sie sind zweckgebundenes Vorsorgekapital innerhalb eines regulierten Versicherungssystems.

PKV-Rückstellungen und GKV-Reserven kann man nicht einfach vergleichen

An dieser Stelle wird es besonders interessant.

Zur Jahresmitte 2026 verfügten die gesetzlichen Krankenkassen zusammen über Finanzreserven von rund 7,5 Milliarden Euro. Das entsprach gut 0,2 Monatsausgaben und damit ungefähr der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.

Daneben gibt es die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Jetzt könnte man daraus die plakative Rechnung machen:

PKV: 356,5 Milliarden Euro.
GKV: 7,5 Milliarden Euro.

Das wäre aber fachlich unsauber.

Beide Beträge haben völlig unterschiedliche Aufgaben.

RücklageGrößenordnungFunktion
PKV Alterungsrückstellungen, Ende 2025ca. 356,5 Mrd. Eurolangfristige kapitalgedeckte Vorsorge für steigende Krankheits- und Pflegekosten
Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen, Mitte 2026ca. 7,5 Mrd. Eurokurzfristige finanzielle Stabilität und Liquidität der Krankenkassen
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfondseigener FinanzpufferStabilisierung der Zahlungsfähigkeit des Gesundheitsfonds

Die GKV ist im Kern umlagefinanziert. Die laufenden Einnahmen finanzieren im Wesentlichen die laufenden Ausgaben.

Die PKV arbeitet in der Krankenvollversicherung dagegen mit kapitalgedeckten Alterungsrückstellungen.

Das ist kein kleiner technischer Unterschied, sondern eine völlig andere Finanzierungslogik.

Warum Baas ausgerechnet die Staatsferne der PKV übernehmen will

Dieser Teil seines Vorschlags dürfte bei vielen überraschen.

Baas kritisiert, dass der Gesetzgeber in der Vergangenheit auf Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen hat, um das Gesamtsystem zu stabilisieren.

Dass diese Sorge nicht theoretisch ist, zeigt beispielsweise das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Für 2023 wurden die Krankenkassen verpflichtet, insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro aus ihren Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abzuführen. Zusätzlich wurden mehrere Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Stabilisierung eingesetzt.

Baas argumentiert deshalb: Wer solide Rücklagen bildet, sollte nicht damit rechnen müssen, dass diese später zur Finanzierung übergeordneter politischer Aufgaben abgeschöpft werden.

Seine Forderung ist bemerkenswert, weil sie im Kern ein klassisches Argument der privaten Krankenversicherung aufgreift.

Kapitalvorsorge funktioniert nur dann glaubwürdig, wenn das dafür angesparte Geld langfristig seinem vorgesehenen Zweck erhalten bleibt.

Was passiert bei einer Abschaffung der PKV mit den 356,5 Milliarden Euro?

Genau hier wird aus einer politischen Idee ein versicherungsmathematisches und juristisches Großprojekt.

Baas selbst schlägt keinen abrupten Übergang vor.

Er geht davon aus, dass bestehende private Krankenversicherungsverträge Bestandsschutz genießen. Deshalb könnte ein neues System nach seiner Vorstellung zunächst vor allem den Neuzugang verändern. Bestehende PKV-Verträge würden weiterlaufen und erst über einen sehr langen Zeitraum aus dem Markt herauswachsen.

Das ist ein entscheidender Punkt.

Ein solches Modell würde die 356,5 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen nicht von heute auf morgen in einen neuen gemeinsamen Topf verschieben. Die bestehenden Rückstellungen würden weiterhin benötigt, um die Verpflichtungen der bestehenden Versicherungsverträge zu finanzieren.

Damit wäre das Problem aber noch nicht vollständig gelöst.

Denn spätestens beim Aufbau des neuen Systems müsste beantwortet werden:

  • Soll auch die neue Krankenversicherung Alterungsrückstellungen bilden?
  • Wenn ja, wie hoch sollen diese sein?
  • Werden Rückstellungen individuell, kollektiv oder über einen zentralen Kapitalstock aufgebaut?
  • Wer verwaltet das Kapital?
  • Wie wird verhindert, dass zukünftige Regierungen darauf zugreifen?
  • Was geschieht bei einem Anbieterwechsel?
  • Wie wird mit bestehenden PKV-Beständen über mehrere Jahrzehnte umgegangen?

Ohne Antworten auf diese Fragen ist das Konzept noch kein fertiges Finanzierungsmodell.

Der Wettbewerb ist tatsächlich ein Schwachpunkt der heutigen PKV

Einen Punkt von Baas kann man schwer wegdiskutieren: Der Wettbewerb zwischen privaten Krankenversicherern funktioniert nach dem Vertragsabschluss anders als beim erstmaligen Eintritt.

Wer jung und gesund ist, kann verschiedene Gesellschaften und Tarife vergleichen. Wer zwanzig oder dreißig Jahre später den Versicherer wechseln möchte, hat es erheblich schwerer.

Eine neue Gesundheitsprüfung, das höhere Eintrittsalter und nur teilweise übertragbare Alterungsrückstellungen können einen Unternehmenswechsel unattraktiv machen.

Innerhalb der eigenen Gesellschaft besteht dagegen nach § 204 VVG ein Tarifwechselrecht. Deshalb sollte man einen internen Tarifwechsel und den Wechsel zu einer völlig anderen Versicherungsgesellschaft nicht miteinander verwechseln.

Baas kennt dieses Problem übrigens aus eigener Erfahrung. Der Chef der größten gesetzlichen Krankenkasse ist selbst seit seiner Zeit als junger Arzt privat krankenversichert und hat bereits mehrfach öffentlich kritisiert, dass ein Wechsel zwischen den Systemen für ihn heute nicht ohne Weiteres möglich ist.

Sein Ziel ist daher ein System, in dem Versicherte den Anbieter wechseln können, ohne dass ihr Gesundheitszustand zum Hindernis wird.

Das klingt attraktiv.

Versicherungsmathematisch braucht man dafür allerdings einen sehr leistungsfähigen Risikoausgleich. Sonst würden Versicherer mit überdurchschnittlich vielen kranken oder älteren Versicherten strukturell benachteiligt.

Die schwierigste Frage ist vielleicht gar nicht die Versicherung, sondern die Bezahlung der Ärzte

Heute existieren nicht nur zwei Versicherungssysteme.

Es existieren auch unterschiedliche Vergütungswelten.

Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die ambulante ärztliche Vergütung im Wesentlichen über das vertragsärztliche System. Privatpatienten werden dagegen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte beziehungsweise Zahnärzte abgerechnet.

Wer wissen möchte, wie unterschiedlich GKV und PKV heute funktionieren, findet dazu auch unsere Übersicht zu den Leistungsunterschieden zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Baas sagt ausdrücklich, dass die Honorarsumme der Ärzteschaft durch ein neues System nicht sinken sollte.

Das ist politisch nachvollziehbar und gleichzeitig eine gewaltige Aufgabe.

Der PKV-Verband argumentiert, Privatversicherte sorgten aufgrund der höheren beziehungsweise anderen Vergütung jährlich für einen erheblichen Mehrumsatz im Gesundheitssystem. Für 2026 nennt der Verband eine Größenordnung von rund 15,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Diese Zahl stammt aus Berechnungen des PKV-nahen Wissenschaftlichen Instituts und sollte deshalb auch als Branchenberechnung eingeordnet werden.

Die grundsätzliche Frage bleibt aber unabhängig von der exakten Zahl bestehen:

Wenn die Trennung zwischen GKV- und PKV-Vergütung fällt, muss geklärt werden, wie die heutige Gesamtfinanzierung der Arztpraxen, Kliniken und Therapeuten erhalten oder neu verteilt wird.

Ein Einheitssystem, das bei der Vergütung einfach nur das niedrigere Niveau übernimmt, hätte erhebliche Auswirkungen auf die medizinische Infrastruktur.

Baas will Zusatzversicherungen ausdrücklich erhalten

Für viele Versicherte ist noch ein anderer Punkt wichtig.

Baas möchte nicht jede private Krankenversicherung abschaffen.

Er unterscheidet zwischen einem einheitlichen Grundsystem und zusätzlichen Leistungen. Mehr Komfort soll weiterhin privat versicherbar sein.

Als Beispiel nennt er zusätzliche Krankenhausleistungen.

Die Logik dahinter lautet: Der Zugang zur medizinisch notwendigen Versorgung soll nicht vom Geldbeutel abhängen. Wer darüber hinaus zusätzlichen Komfort oder weitere Leistungen versichern möchte, soll das weiterhin tun können.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu der Vorstellung, private Krankenversicherer vollständig aus dem Gesundheitsmarkt zu verdrängen.

Wo Baas' Modell noch große Lücken hat

Ich finde die Diskussion interessant. Aber zwischen einer interessanten Systemidee und einem funktionierenden Krankenversicherungssystem liegen noch ein paar hundert Milliarden Euro und sehr viele Detailfragen.

Vor allem diese Punkte sind bisher offen:

Wie werden die Beiträge berechnet?

Bleibt der Beitrag einkommensabhängig wie in der GKV? Oder gibt es zusätzlich kapitalgedeckte Beitragsbestandteile?

Welche Einkünfte zählen?

Nur Arbeitseinkommen? Auch Renten? Mieteinnahmen? Kapitalerträge?

Was passiert mit Beamten und der Beihilfe?

Die Beamtenversorgung ist eng mit der heutigen PKV verzahnt. Ein neues System müsste auch hier Übergangsregeln schaffen.

Wie werden Selbstständige behandelt?

Selbstständige können heute grundsätzlich zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen. Ein neues System müsste entscheiden, ob und wie sich ihre Beitragssystematik verändert.

Wie funktioniert der Risikoausgleich zwischen den Versicherern?

Wenn jeder unabhängig von seinem Gesundheitszustand wechseln kann, müssen die unterschiedlichen Krankheitsrisiken finanziell ausgeglichen werden.

Wie viel Kapitaldeckung soll es geben?

Baas möchte geschützte Rücklagen übernehmen. Er sagt bisher aber nicht, wie groß der kapitalgedeckte Anteil im neuen System sein soll.

Was wird aus der bisherigen PKV-Vergütung?

Diese Frage entscheidet mit darüber, ob Arztpraxen und Kliniken durch die Reform finanzielle Einbußen hätten.

Auch die GKV steht finanziell unter Druck

Die Debatte findet nicht im luftleeren Raum statt.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren schneller als die Beitragseinnahmen.

Im ersten Halbjahr 2026 stiegen die GKV-Ausgaben nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums um rund 7,1 Prozent, die Beitragseinnahmen dagegen nur um rund 4,1 Prozent.

Für 2026 erwartet der GKV-Schätzerkreis Ausgaben von rund 370 Milliarden Euro, für 2027 rund 378 Milliarden Euro.

Das erklärt, warum die Frage nach einer langfristig stabileren Finanzierung überhaupt so viel politische Aufmerksamkeit erhält.

Auch die Private Krankenversicherung ist allerdings nicht immun gegen steigende Gesundheitskosten. Ihre Versicherungsleistungen in Kranken- und Pflegeversicherung stiegen 2025 auf rund 42,1 Milliarden Euro.

Kapitaldeckung verhindert medizinische Kostensteigerungen nicht. Sie verändert aber die Art und Weise, wie ein Teil der altersbedingten Belastung finanziert wird.

Was bedeutet der Vorschlag heute für GKV- und PKV-Versicherte?

Zunächst einmal: gar keine unmittelbare Änderung.

Es gibt kein Gesetz, das GKV und PKV abschafft. Es gibt auch keinen konkreten Zeitplan für die Einführung des von Baas skizzierten Modells.

Wer heute gesetzlich oder privat krankenversichert ist, bleibt nach den bestehenden Regeln versichert.

Auch die aktuellen Regeln für den Wechsel in die PKV, die Jahresarbeitsentgeltgrenze und bestehende private Versicherungsverträge gelten weiter. Die derzeitigen Voraussetzungen haben wir auf unserer Seite zum PKV-Wechsel und zur Jahresarbeitsentgeltgrenze ausführlich zusammengefasst.

Deshalb würde ich heute keine individuelle Versicherungsentscheidung davon abhängig machen, ob Deutschland irgendwann in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren ein völlig neues Krankenversicherungssystem bekommt.

Eine PKV-Entscheidung muss nach den Regeln und Bedingungen bewertet werden, die heute tatsächlich gelten.

Mein Fazit: Die Schlagzeile ist nicht das Interessante

Ich halte wenig davon, die Debatte auf „PKV abschaffen – ja oder nein?“ zu reduzieren.

Der interessante Teil von Baas' Vorschlag ist ein anderer.

Der Chef der größten gesetzlichen Krankenkasse sagt im Grunde selbst: Auch die heutige GKV ist nicht das perfekte Zielsystem.

Er möchte die freie Zugänglichkeit und den solidarischen Risikoausgleich der GKV mit Kapitaldeckung, geschützten Rücklagen und größerer Vertragsfreiheit verbinden.

Darüber kann man ernsthaft diskutieren.

Aber man sollte dabei nicht so tun, als ließen sich 356,5 Milliarden Euro Alterungsrückstellungen einfach in einen neuen Versicherungstopf kippen. Ebenso wenig reicht es, GKV und PKV organisatorisch zusammenzuführen, ohne die Arztvergütung, die Beitragsberechnung, den Risikoausgleich und die Übergangsrechte zu lösen.

Für mich ist deshalb die entscheidende Frage nicht:

Soll die PKV abgeschafft werden?

Sondern:

Wie müsste ein Krankenversicherungssystem aussehen, das auch in 20 oder 30 Jahren noch finanzierbar ist, Wettbewerb ermöglicht und trotzdem jedem einen verlässlichen Zugang zur medizinischen Versorgung bietet?

Genau diese Diskussion hat Jens Baas angestoßen.

Und die dürfte uns noch eine ganze Weile beschäftigen.

Wenn wir schon neu anfangen: Wie würde ich es machen?

Ein bezahlbarer Grundschutz – und Zusatzleistungen nach persönlichem Bedarf?

Wenn man ein neues System tatsächlich auf dem sprichwörtlich weißen Blatt Papier entwerfen würde, könnte man noch einen Schritt weiterdenken. Warum nicht einen soliden, für alle bezahlbaren Standardtarif schaffen, der medizinisch notwendige und vernünftige Leistungen zuverlässig absichert – und alles, was darüber hinausgeht, über freiwillige Zusatzversicherungen organisieren?

Das könnte zum Beispiel den Zahnbereich betreffen, höhere Leistungen bei Zahnersatz, zusätzliche stationäre Leistungen, die Behandlung durch den Chefarzt oder Wahlarzt, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und weitere Komfort- oder Mehrleistungen. Der Grundschutz wäre für alle gleich und müsste so kalkuliert sein, dass er dauerhaft finanzierbar bleibt. Wer darüber hinaus mehr Absicherung möchte, könnte diese individuell ergänzen. Damit würde man die Frage nach einer guten medizinischen Basisversorgung von der Frage trennen, welchen zusätzlichen Komfort jeder Einzelne versichern möchte.

Interessant wäre außerdem, bei der Finanzierung stärker über unterschiedliche Lebensphasen nachzudenken. Denkbar wäre beispielsweise ein Modell, das in Teilen an die Logik der Beihilfe beziehungsweise an eine abgestufte Finanzierung erinnert: Familien mit Kindern werden stärker entlastet, Menschen in ihrer aktiven Erwerbsphase und mit höherem Einkommen tragen mehr, im Ruhestand sinkt die Belastung wieder. Natürlich steckt darin ein Zielkonflikt. Gerade ältere Menschen verursachen statistisch höhere Gesundheitskosten, sodass niedrigere Beiträge im Alter an anderer Stelle gegenfinanziert werden müssten. Genau dafür könnten langfristig aufgebaute Rücklagen eine wichtige Rolle spielen.

Ich finde diesen Gedanken trotzdem interessant: Beiträge müssten sich dann nicht ausschließlich daran orientieren, was ein Versicherter heute kostet, sondern könnten stärker über das gesamte Leben verteilt werden. In jungen und einkommensstarken Jahren würde mehr für später aufgebaut, Familien würden in einer finanziell besonders belasteten Phase entlastet und im Ruhestand könnte ein Teil der zuvor aufgebauten Vorsorge dazu beitragen, die Beiträge bezahlbar zu halten. Das wäre weder die heutige GKV noch die heutige PKV – sondern tatsächlich ein neues Modell.