Die private Krankenversicherung
Wer kann sich privat versichern?
Die Vorteile der privaten Krankenversicherung
Das sagen unsere Kunden
Kinder in der PKV - gibt es eine Familienversicherung?
Spezielle Tarife für Ärzte
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung im Überblick
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Private Krankenversicherung (Vollversicherung)
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnleistungen
Krankentagegeld
Private Krankenversicherung und die Kosten
Gesundheit wird belohnt
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Private Krankenversicherung (Vollversicherung)
Von der GKV zur PKV wechseln: So wird's gemacht
Öffnungsklausel - PKV für Beamte mit Vorerkrankungen
- Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
- Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen
- Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt
Ein PKV-Vergleich ist sinnvoll
Absicherung durch private Krankenversicherungen ist wichtig
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Private Krankenversicherung - Fragen und Antworten (FAQ)
Wechsel in die private Krankenversicherung
Welcher Personenkreis kann sich privat versichern?
Als Angestellter oder Arbeiter können Sie ab einem Jahreseinkommen von 77.400 Euro (Stand 2026) in eine private Krankenversicherung wechseln. Bei der Beitragsberechnung werden auch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt. Beamte können sich privat versichern, da sie nicht versicherungspflichtig sind und für ihren Versicherungsschutz selbst sorgen müssen.
Ab welchem Zeitpunkt kann ich meine gesetzliche KV kündigen?
Die Kündigungsfrist beträgt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich zwei Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des übernächsten Monats, in dem Sie den Austritt erklärt haben. Sie sollten Ihren bestehenden Versicherungsschutz erst kündigen, wenn Sie die Zusage von der neuen Versicherungsgesellschaft haben.
Habe ich Wartezeiten für die private Krankenversicherung?
Die Versicherer sichern sich gegen das subjektive Risiko durch die Wartezeit ab, d. h. der Versicherungsnehmer soll keine Versicherung mit Blick auf anstehende umfangreiche Behandlungen abschließen. Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie sowie die Krankenhaustagegeldversicherung beträgt sie acht Monate. Die allgemeine Wartezeit gilt nicht für Unfallbehandlung.
Bei Personen, die aus der GKV zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, kann diese Wartezeit ausgesetzt werden, wenn der Versicherungsschutz für mindestens ein Jahr bestanden hat. In diesem Fall übernimmt die PKV für die Wartezeit den Versicherungsschutz, wie er in der GKV bestanden hätte.
Im Versicherungstarif kann auch die Aufhebung der Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes vereinbart werden. Hier wird Näheres im Versicherungsantrag geregelt.
Wie müssen sich Studenten versichern?
Ich werde bald 25 Jahre alt. Bin ich als Student/in noch bei meinen Eltern familienversichert?
Die Familienversicherung endet in der Regel mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei Männern werden gelistete Wehr-/Zivildienstzeiten dazugerechnet. Danach müssen auch Studierende Mitglied einer Krankenversicherung werden. Dafür gibt es spezielle vergünstigte studentische Krankenversicherungstarife.
Lohnt sich eine PKV für Studierende?
Prinzipiell können sich Studierende von der Versicherungspflicht befreien lassen, dies ist jedoch ein Schritt, der sorgsam überlegt sein will. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht widerrufen werden, sie gilt dann für das ganze Studierendenleben. Wenn Sie z. B. während des Studiums Kinder bekommen und diese zusätzlich versichern müssen, würden diese Kosten z. B. nicht in der GKV entstehen.
Ein Vorteil der privaten studentischen Versicherung ist, dass Sie von Ihrem relativ jungen Eintrittsalter und dem damit verbundenen besseren Gesundheitszustand profitieren können. Dies kann z. B. für Referendare interessant sein, die nach ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis verbleiben.
Ich schließe jetzt mein 14. Fachsemester ab / Ich werde bald 30 — Was passiert mit meiner studentischen Krankenversicherung?
Die studentische Krankenversicherung besteht in der Regel nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder dem Abschluss des 14. Fachsemesters. Wenn bei Ihnen besondere Gründe vorliegen, die längere Studienzeiten rechtfertigen, kann die studentische Krankenversicherung in Ausnahmen auch darüber hinaus bestehen.
Gründe, die zu einer Verlängerung der studentischen Krankenversicherung führen können, sind z. B.:
Hochschulzugang über den zweiten Bildungsweg (in der Regel reicht dies nicht als alleiniger Grund aus)
Wehr- oder Ersatzdienst
Betreuung von Familienangehörigen
Wartezeiten im Auswahlverfahren
Studentische Gremienarbeit
Längere Erkrankungen
Die Krankenkassen prüfen jeden einzelnen Fall. Dem Antrag auf Verlängerung müssen die entsprechenden Belege beigefügt sein.
Kosten und Beiträge
Gibt es Beiträge zurück, falls ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?
Für Leistungsfreiheit werden den Kunden bereits gezahlte Beiträge zurückgezahlt. Ob der von Ihnen gewählte Tarif einen solchen Rückerstattungsanspruch vorsieht, sehen Sie in der Tarifbeschreibung. Die Zusage der Beitragsrückerstattung kann von den Gesellschaften je nach Geschäftslage jederzeit gekürzt oder auch ganz gestrichen werden.
Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, wenn ich mich privat versichere?
Nein, natürlich nicht. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der BBG zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung dazu. Auch für die mitversicherten Personen wie Ehegatte und Kinder.
Wer zahlt meine Beiträge, falls ich arbeitslos werde?
Grundsätzlich gilt, dass ein „Zurück" in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr gewollt ist. Wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Ausnahmen können eine Arbeitslosigkeit oder ein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze sein.
Falls Sie unerwartet arbeitslos werden, sind Sie in den meisten Fällen wieder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei längeren Vorversicherungszeiten ist aber auch das Arbeitsamt bereit, die Beiträge für eine private Krankenkasse zu übernehmen. Falls Sie sich nicht sicher sind, mailen Sie uns Ihre Frage zu.
Private Krankenversicherung im Rentenalter
Werden Beiträge für das Rentenalter zurückgelegt?
Die privaten Krankenversicherungen kennen mehrere Rückstellungsarten: den gesetzlichen Zuschlag, die beitragsunabhängigen Rückstellungen und die beitragsabhängigen Rückstellungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weitere Rückstellungen zu bilden. Übrigens: Die gesetzlichen Krankenkassen bilden keinen Cent an Rückstellungen.
Steigen die Beiträge automatisch jedes Jahr, wenn ich älter werde?
Nein, Beiträge steigen in der privaten Krankenversicherung nur aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und nicht — wie häufig angenommen — durch das steigende Alter.
Was bietet der Standardtarif für Senioren?
Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.
Die Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzliche Sicherheit im Alter. Für die allermeisten PKV-Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV-Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.
Bleibt die private Krankenversicherung im Alter bezahlbar?
Sie alle haben ihn schon gesehen: „Den weinenden Rentner im Fernsehen, der seine Beiträge nicht mehr bezahlen kann". Wiederholt wurden in den Medien Fälle genannt von außerordentlich hohen Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung (PKV). Beitragsvorteile in jungen Jahren wurden danach angeblich durch Beitragssteigerungen im Alter aufgehoben.
Dass dies alles so nicht stimmt, lässt sich genau aufzeigen. Ein privater Versicherungsschutz ist eine verlässliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft, da sie die einzige Form ist, die Beiträge fürs Rentenalter zurücklegt.
Macht es Sinn, für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Rentenalter zu zahlen?
Es gibt nur wenige Gesellschaften, die diese sogenannte modifizierte Beitragszahlung im Rentenalter anbieten. Nur bei 2 bis 3 Gesellschaften ist der Betrag arbeitgeberzuschussfähig, weil es im Grunde genommen nichts anderes ist, als ein angekoppelter Sparvorgang zu einer Krankenversicherung.
Da nun der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen hat, erübrigt sich die Diskussion. Für Angestellte lohnt sich die Änderung doppelt, da hier der Arbeitgeber 50 % vom Beitragszuschlag übernimmt (im Rahmen der Höchstgrenzen).
Mitversicherung von Familienmitgliedern
Gilt die Familienversicherung auch für die private Krankenversicherung?
Nein, in der privaten Krankenversicherung muss jede einzelne Person versichert werden. Nicht selbst versicherte Familienangehörige müssen daher privat mitversichert werden. Für die Mitversicherung von Kindern gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese Varianten werden im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt.
Wann besteht Anspruch auf Familienversicherung?
Damit Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung haben, muss mindestens ein Elternteil oder ein Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend.
Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der andere Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient, also monatlich über 6.450,00 Euro (Stand 2026), dabei mehr als das Mitglied erhält und selbst nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (z. B. privat versichert ist).
Ebenfalls kommt die Familienversicherung nicht in Betracht, wenn Ihr eigenes Gesamteinkommen monatlich 565,00 Euro (Stand 2026) überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.
Bei wem müssen die Kinder mitversichert werden?
Beispiele:
Der Ehemann verdient mehr: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich 1.300 Euro. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die Wechselgrenze pro Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssten — sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein — privat versichert werden oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient 2.000 Euro monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 3.600 Euro. Das Gesamteinkommen des Mannes ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als die JAEG. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder.
Der Ehemann ist freiwilliges GKV-Mitglied. Sein Einkommen liegt über der JAEG. Die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte höher als die JAEG, nicht jedoch höher als das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes mitversichert — obwohl das Familieneinkommen höher ist als im Beispiel 1.
Häufige Fragen zu unserem Vergleichsrechner
Berücksichtigt der Rechner auch zukünftige Beitragsentwicklungen?
Ja. Anders als reine Preisvergleiche und Preis-Leistungsvergleiche sortiert unser Rechner Ergebnisse auch nach prognostizierten Zahlungen für die Zukunft. So sehen Sie nicht nur den heutigen Startbeitrag, sondern auch die langfristige Stabilität des Tarifs.
Wie wird die Bewertung der Tarife gewichtet und bewertet?
Wir nutzen keine pauschalen "Testsieger". Der Rechner bewertet die Tarife dynamisch anhand Ihrer persönlichen Antworten und der von Ihnen gewählten Gewichtung. Das Ergebnis ist ein Tarif, der exakt zu Ihrem Bedarf passt.
Kann ich die Versicherung direkt online abschließen?
Ja, alle im Vergleich angezeigten Tarife sind vollständig digital abschließbar. Sie können den Schutz direkt aus dem Rechner heraus beantragen, ohne auf Post warten zu müssen.
Kann ich mein Angebot speichern oder mich persönlich beraten lassen?
Sie haben die volle Freiheit! Speichern Sie Ihr Angebot für später, lassen Sie es sich bequem per E-Mail oder Post zusenden oder klären Sie offene Fragen direkt am Telefon mit unseren Experten. Online-Komfort trifft auf persönlichen Service.
Thomas Hofstetter
Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.