Die private Krankenversicherung im Vergleich

  • Über 42 private Krankenversicherungen und viele Tarifkombinationen
  • Keine Einkommensgrenzen für Selbstständige, Freiberufler oder Beihilfeberechtigte.
  • Für Angestellte gilt die Jahresverdienstgrenze von 77.400 EUR (Stand: 2026)

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Jahr

Die private Krankenversicherung

Ein Vergleich der privaten Krankenversicherung lohnt sich. Mittlerweile sind ca. 8,77 Millionen Menschen in Deutschland privat versichert. Neben den umfassenden Erstattungsleistungen der privaten Krankenversicherung schätzen viele Menschen auch die individuelle Anpassbarkeit. Mit unserem PKV-Vergleich finden Sie den optimalen Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wir vergleichen mehr als 40 private Krankenversicherer mit mehr als 3.000 Tarifkombinationen. Darunter befinden sich auch preiswerte Einsteigertarife und Spezialtarife für Beamte, Ärzte und Selbstständige. Die Erfahrung unserer Experten ergänzen wir mit den Testsiegern aus Tests von Stiftung Warentest, Finanztest und den Rating Ergebnissen aus Map-Report, Ökotest, Fitch und Assekurata.

Wer kann sich privat versichern?

Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamte auf Probe dürfen frei entscheiden, ob sie sich pflicht- oder privat versichern. Arbeitnehmer müssen mit ihrem Einkommen die Jahresarbeitsendgeldgrenze (JAEG) überschreiten. Im Jahr 2026 liegt diese bei 77.400 EUR, das sind 6.450,00 EUR brutto im Monat.
Das monatliche Einkommen muss dabei für ein ganzes Jahr über dieser Grenze liegen. Eine Ausnahme gilt für Berufseinsteiger. Ist bei der unterjährigen Erstanstellung abzusehen, dass das Gehalt - auf volle zwölf Monate gerechnet - die Jahresarbeitsendgeldgrenze überschreitet, können sich Berufseinsteiger sofort privat versichern.
Öffentlich Bedienstete und deren berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder erhalten von ihrem Dienstherren mindestens 50, ggf. auch 65, 70 oder 80 Prozent Beihilfe zu Gesundheitskosten. Die PKV wird deshalb nur mit 50, 35, 30 oder 20 Prozent als prozentuale Restkostenversicherung abgeschlossen. Dadurch ist die freiwillige Krankenversicherung für Beamte besonders günstig.
Zusätzlich können von der Beihilfe nicht gedeckte Wahlleistungen wie hochwertiger Zahnersatz, Ein- und Zweibettzimmerunterbringung oder wahlärztliche Behandlung über die private Krankenversicherung versichert werden. Verbleibt ein Beamter in der Pflichtversicherung, hat er hier einen vollen, einkommensbezogenen Beitrag zu zahlen, auch wenn die GKV ebenfalls nur einen anteiligen Prozentsatz von 50, 35, 30 oder 20 Prozent leistet. Durch die sogenannte Öffnungsklausel können auch öffentlich Bedienstete mit Vorerkrankungen versichert werden.
Studenten können sich für die Dauer ihres Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in die PKV wechseln. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Einschreibung erfolgen und gilt dann für die gesamte Studienzeit. Ein Wechsel zurück in die GKV ist erst nach Ende des Studiums möglich.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung

Eine PKV bietet Ihnen ein wesentlich größeres Leistungsspektrum als die gesetzliche Versicherung und nimmt auch moderne medizinische Verfahren schneller in ihren Leistungskatalog auf. Die meisten Menschen entscheiden sich daher gegen die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung, um eine bessere medizinische Versorgung zu erhalten. Kassenmitglieder, die zusätzliche Gesundheitsleistungen erhalten wollen, müssen für diese noch weitere Zusatzversicherungen abschließen. Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse können die gewünschten Erstattungsleistungen in der PKV individuell zusammengestellt werden. Es werden also nur Erstattungsleistungen gezahlt, die wirklich in Anspruch genommen werden sollen.
Privatversicherte können sich beispielsweise aussuchen, ob sie im Krankenhaus im 1-Bett-Zimmer untergebracht und vom Chefarzt behandelt werden möchten. Diese Wahlleistungsansprüche werden in einem privatrechtlichen Vertrag dauerhaft festgehalten. Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkasse müssen sich mit dem Gesamtpaket der gesetzlichen Anbieter zufriedengeben, dieses unterliegt regelmäßigen Änderungen des Gesetzgebers, da ca. 98 Prozent der GKV-Leistungen vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Nur in den wenigen, frei anbietbaren Satzungsleistungen können sich die gesetzlichen Kassen voneinander unterscheiden.

Das sagen unsere Kunden

6.947
Bewertungen
98,8%
Kundenzufriedenheit
4,8 / 5
ACIO Vergleichsportal 2025 – mit „sehr gut“ ausgezeichnet
Kundenbewertung vom 12. Juni 2026
"unkomplizierter Ablauf, hervorragende Beratung und Unterstützung "

Kinder in der PKV - gibt es eine Familienversicherung?

Im Gegensatz zur GKV bietet die PKV keine Familientarife an. Jedes Familienmitglied wird einzeln versichert. Auch hier übernimmt der Arbeitgeber bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 50 Prozent der monatlichen Beiträge für die privat versicherten Familienmitglieder. Die Erstattungsleistungen können für jedes Familienmitglied individuell angepasst werden. Zudem gibt es preiswerte Angebote für Kinder, da bis zum Alter von 21 Jahren noch keine Alterungsrückstellung gebildet wird.
Etwas komplizierter ist die Situation bei Verheirateten, wenn ein Elternteil freiwillig und das andere pflichtversichert ist. Hier sind die Kinder immer bei dem Elternteil zu versichern, welches der Hauptverdiener ist. Ist der Hauptverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann können Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert werden.

Spezielle Tarife für Ärzte

Ärzte befassen sich berufsbedingt viel mit Gesundheitsthemen. Das sehen auch die Versicherungsgesellschaften so und schätzen das Krankheitsrisiko dieser Berufsgruppe besonders niedrig ein. Deshalb enthält das Angebot spezielle Gruppentarife für die private Krankenversicherung für Ärzte & Zahnärzte mit überdurchschnittlich gutem Preis-Leistungs-Verhältnis. Familienangehörige von Ärzten im Gruppentarif können ebenfalls zu den gleichen vorteilhaften Bedingungen versichert werden. Für Medizinstudenten und junge Ärzte gibt es Jungarzt- und Medizinstudententarife, die noch mal günstigere Beiträge bieten.
Wichtig
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Leistungsgarantie. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen können im Nachhinein gekürzt oder auch ganz entfernt werden, ohne dass dafür eine Entschädigung gezahlt wird. In der privaten Krankenversicherung sind dagegen alle Erstattungsleistungen tariflich fest geregelt. Die Versicherungsgesellschaften müssen die Erstattungen erbringen, die bei Vertragsabschluss festgesetzt wurden.
Einige Berufsgruppen zahlen in der Privatversicherung deutlich geringere Beiträge als in der gesetzlichen. Das sind zum Beispiel öffentlich Bedienstete und auch alle Angestellten mit hohem Einkommen über 6450,00 EUR brutto im Monat (Stand: 2026).

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung im Überblick

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung gehen weit über die der gesetzlichen Kassen hinaus. Der genaue Leistungsumfang hängt vom gewählten Monatsbeitrag ab. GKV und PKV benutzen verschiedene Abrechnungsmodelle. Während die Krankenkassen ärztliche Behandlungen über regionale kassenärztliche Vereinigungen und ein dort geführtes komplexes Punktesystem jeweils um ein Quartal verzögert vergüten, erhalten Privatpatienten umgehend eine transparente Rechnung. Diese wird bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht, die dann die versicherten Behandlungen an den Versicherungsnehmer zurückerstattet.
Ärzte können bei der Behandlung von Privatversicherten einen höheren Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen als bei Pflichtversicherten. Dieses Modell wird analog auch bei Zahnärzten (GOZ) angewandt. Je nach Aufwand der Behandlung darf der Arzt ein Mehrfaches dieser Gebühren berechnen. Beim Vergleich von einzelnen privaten Krankenversicherungstarifen sollten Sie darauf achten, dass mindestens bis zum 2,3-fachen Regelsatz (Regelhöchstsatz) erstattet wird. Noch besser ist es, wenn die Absicherung auch bis zum 3,5-fachen Regelsatz (Höchstsatz) leistet. Sehr leistungsstarke Versicherungsverträge zahlen auch über den 3,5-fachen Satz hinaus. Diese Gebührenhöhen können dann erreicht oder überschritten werden, wenn Sie vom Spezialisten bzw. Chefarzt im Krankenhaus behandelt werden.
Hinweis
Für weitere Informationen werfen Sie einen Blick auf unserer Übersichtstabelle zum Leistungsunterschied zwischen GKV und PKV.
Leistungsunterschiede bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung

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Ambulante Leistungen

Privatpatienten erhalten für ambulante Leistungen in der PKV Erstattungsleistungen zurückerstattet, die hingegen von Kassenpatienten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Für viele Menschen wichtig sind z. B. alternative Heilmethoden und die Behandlung beim Heilpraktiker. Auch die Kostenübernahme von Hilfs-, Heil-, Arznei- und Verbandmitteln ist in vielen Tarifen enthalten. Teilweise werden auch Sehhilfen erstattet, bei schweren Sehschwächen sogar Laser-Augenoperationen.
Damit es gar nicht erst zu Krankheiten kommt, werden Vorsorgeuntersuchungen oft deutlich früher und umfangreicher bezuschusst, als bei dem System der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie haben die freie Arztwahl und können sich auch ambulant bei Spezialisten ohne Kassenzulassung behandeln lassen. Bei ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen empfiehlt es sich, sich den Behandlungsumfang vorab schriftlich von der Versicherungsgesellschaft genehmigen zu lassen, da sich diese Therapien oftmals über lange Zeiträume erstrecken.

Stationäre Leistungen

Im stationären Bereich genießen Versicherungsnehmer der Privaten mehr Komfort und eine bessere medizinische Versorgung. Während Kassenpatienten immer ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus eingewiesen werden, können sich Privatpatienten mit entsprechenden Tarifen ihr Wahlkrankenhaus frei aussuchen. Auch für den Krankenrücktransport aus dem Ausland braucht ein freiwillig Versicherter oft keine Reisekrankenversicherung. Wer während des Krankenhausaufenthaltes in Ruhe genesen möchte, kann einen Tarif mit Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer wählen.
Eine der wichtigen stationäre Leistungen in der PKV ist die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Entsprechende Tarifbausteine der privaten Krankenversicherungen enthalten die Leistung zur Kostenübernahme einer freien stationären Arztwahl. Damit können Sie sich aussuchen, welcher Arzt Sie im Krankenhaus behandeln soll. Zusammen mit der freien Krankenhauswahl können sich Privatpatienten so von Spezialisten in ganz Deutschland behandeln lassen.

Zahnleistungen

Bei zahnärztliche Leistungen in der PKV besteht ein Rundum-Schutz. Je nach Tarif werden 60 bis 100 Prozent der Behandlungs- und Zahnersatzkosten übernommen. Das beinhaltet auch hochwertigen Zahnersatz und bessere Füllmaterialien, die von GKV-Versicherten selbst gezahlt werden müssen. Auch kieferorthopädische Behandlungen für Kinder sind in besonderem Umfang abgedeckt. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss werden zahnmedizinische Kosten bis zu einer festgelegten Obergrenze übernommen.

Krankentagegeld

Um in längeren Krankheitsphasen nicht in finanzielle Notlagen zu geraten, kann jeder Angestellte, Unternehmer oder Freiberufler seinem Versicherungsumfang auch Krankentagegeld Leistungen in der PKV hinzufügen. Das Krankentagegeld wird ab dem vereinbarten Beginn gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist. Die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem individuell vereinbarten und versicherten Tagessatz. Bei der Ermittlung dieses Tagessatzes gilt ein Bereicherungsverbot. Der in der Krankentagegeldversicherung geleistete und an 30 Tagen im Monat ausgezahlte Tagessatz darf nicht so hoch sein, dass der Versicherte im Krankheitsfall höhere Einkünfte erzielt als während der aktiven Berufsausübung.
Ohne eine Krankentagegeldversicherung erhalten pflichtversicherte Arbeitnehmer bei Krankheit 42 Tage lang eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Danach wird GKV-Versicherten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse das ca. 21 Prozent niedrigere Krankengeld gezahlt. Freiberufler und Unternehmer erhalten gar keine Unterstützung. Ein Krankentagegeld ist gerade für letztere besonders wichtig, um die Existenz nicht zu gefährden. Aber auch Arbeitnehmer, die mit dem um ca. 21 Prozent gekürzten gesetzlichen Krankengeld ihren Lebensstandard nicht halten und ihren laufenden Verpflichtungen nicht nachkommen können, sollten die Absicherungsmöglichkeiten einer private Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen.

Private Krankenversicherung und die Kosten

Gesetzliche und private Krankenversicherungen benutzen ein grundlegend anderes Kalkulationsmodell. Die Höhe der GKV-Beiträge richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Versicherten. Bei der PKV hängen die Beiträge vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem Umfang der versicherten Leistungen ab. Oft wird behauptet, die PKV sei grundsätzlich teurer und würde gerade im Alter unbezahlbar. Diese Behauptung stimmt so nicht, denn ausschließlich in der PKV werden Alterungsrückstellungen gebildet, um die zugesagten Leistungen auch im Alter bezahlbar erbringen zu können. In der GKV wird das ursprüngliche reine Umlageverfahren bereits jetzt verdeckt mit erheblichen Steuermitteln gestützt, ohne dass die Auswirkungen der vorhersehbaren demografischen Entwicklung planerisch Berücksichtigung finden.
Für öffentlich Bedienstete ist die Wahl oft einfach. Die private Krankenversicherung für Beamte ist dank der staatlichen Beihilfe die bessere Alternative. Für Selbstständige und gut verdienende Angestellte ist die PKV ebenfalls die finanziell interessantere Lösung, da sich die Beitragshöhe in der PKV nicht nach dem Einkommen richtet.
Die Versicherer wissen, dass das Risiko von Erkrankungen im Alter steigt. Deshalb werden in der privaten Krankenversicherung ab dem 21. Lebensjahr Altersrückstellungen angespart. Die Beitragshöhe ist dadurch etwas höher. Das zusätzlich eingenommene Geld wird verzinslich angelegt und später dazu genutzt, steigenden Beiträgen im Alter entgegenzuwirken.
Tatsächlich sind die Hauptgründe für Beitragssteigerungen bei gesetzlicher und privater Versicherung ähnlich. Vor allem neue und teurere medizinische Verfahren, die steigende Lebenserwartung und die Inflation machen Beitragssteigerungen notwendig. Nach einer Analyse des wissenschaftlichen Instituts der PKV sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren sogar stärker gestiegen als bei der privaten Versicherung. Von 2007 bis 2017 nahmen die Beitragseinnahmen der GKV jährlich im Schnitt um 3,8 Prozent zu, bei der PKV sind es nur 3,0 Prozent.

Gesundheit wird belohnt

Die günstigsten PKV-Tarife erhält man, wenn man sich bereits in jungen Jahren für die private Krankenversicherung entscheidet, denn dann ist das Krankheitsrisiko am geringsten und es ist noch viel Zeit für die Ansparung von Altersrückstellungen. Sparen lässt sich bei der PKV aber auch auf anderen Wegen.
Viele PKV-Tarife enthalten Rückerstattungen und Boni bei gesunder Lebensführung. Werden über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen, werden Teilbeiträge zurückgezahlt. Die Höhe der Rückzahlung ist unterschiedlich geregelt. Sie kann z. B. vom Monatsbeitrag abhängen, vorher als Festbetrag vereinbart worden sein oder an die Kostenentwicklung innerhalb des Tarifs gekoppelt sein.
Wer selten zum Arzt geht, kann überlegen, eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) zu vereinbaren. Dabei muss der Versicherungsnehmer jedes Jahr Kosten bis zu einer festgelegten Höhe selbst übernehmen, bevor der Versicherer Rechnungsbeträge zurück erstattet. Als Gegenleistung werden die vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Beiträge reduziert. Eine Selbstbeteiligung lohnt sich z. B. für Freiberufler und Selbstständige immer dann, wenn sich der Jahresbeitrag um eine Summe reduziert, die größer ist, als die fürs Jahr vereinbarte Selbstbeteiligung. Dies ist oft erst bei höheren Selbstbeteiligungen der Fall. Beispiel: Die vereinbarte Selbstbeteiligung beträgt 1.000 EUR, im Gegenzug reduziert sich der im Laufe des Jahres zu zahlende Monatsbeitrag um 1.200 EUR. Für Angestellte lohnt sich eine hohe Selbstbeteiligung meist nicht, da sich der Arbeitgeber bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nur an den tatsächlich anfallenden Beitragsaufwendungen beteiligt.
Obwohl der Arbeitgeber von den reduzierten Beiträgen hälftig profitiert, zahlt der Angestellte die im Laufe des Jahres ggf. anfallende Selbstbeteiligung aus eigener Tasche.

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Von der GKV zur PKV wechseln: So wird's gemacht

Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung, welche die oben beschriebenen Anforderungen erfüllen, können grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln. Doch wie wechselt man zur privaten Krankenversicherung? Zuerst sollten Sie sich durch einen umfassenden Vergleich von Tarifen die optimale Versicherung heraussuchen. Anschließend stellen Sie über einen qualifizierten Experten bei einem oder mehreren PKV-Versicherern einen Aufnahmeantrag.
Um von den privaten Krankenkassen aufgenommen zu werden, müssen Sie die im Antrag aufgeführten Gesundheitsfragen beantworten. Private Versicherer sind nicht verpflichtet, einen Interessenten aufzunehmen (Ausnahme: der Basistarif und Beamte über die Öffnungsklausel). Je nach Vorerkrankungen können Risikozuschläge festgesetzt oder bestimmte Leistungen gestrichen werden. Bei gravierenden Vorerkrankungen kommt es zur Ablehnung des Antrages. Das korrekte Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens ist deshalb äußerst wichtig, um im späteren Leistungsfall Probleme zu vermeiden. Unsere Experten unterstützen Sie dabei gerne.
War die Antragstellung erfolgreich, erhalten Sie eine Annahmebestätigung Ihres privaten Krankenversicherers. Diese reichen Sie zusammen mit Ihrem Kündigungsschreiben bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Dieses Verfahren ist vorgeschrieben, damit niemand zwischenzeitlich ohne Krankenversicherungsschutz dasteht. Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Kasse beträgt regulär zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie Ihre alte Versicherung beispielsweise am 6. Juni kündigen, endet Ihr Vertrag am 31. August. Die Kündigungsfrist entfällt für Arbeitnehmer, die zum Jahresbeginn erstmalig versicherungsfrei werden, deren Einkommen im Vorjahr also durchweg über der JAEG lag. In diesem Fall darf die alte Versicherung innerhalb von zwei Wochen rückwirkend zum 1. Januar gekündigt werden. Auch Selbstständige, die ihre Tätigkeit neu aufgenommen haben, können innerhalb von drei Monaten ohne Frist in die PKV wechseln.

Öffnungsklausel - PKV für Beamte mit Vorerkrankungen

Im Rahmen der sogenannten Öffnungsklausel bieten einige PKV-Versicherer Berufsanfängern mit Beamtenstatus die Möglichkeit, auch mit Vorerkrankungen eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die Öffnungsklausel schwächt die Aufnahmebedingungen wie folgt ab:
  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
  • Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen
  • Zuschläge zum Ausgleich erhöhter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt
Diese Klausel gilt nur für Restkostentarife, die den Leistungsumfang der eigenen Beihilfe nicht erweitern. Wenn Ihre Beihilfe beispielsweise keine Chefarztbehandlung erstattet, dann gilt das Gleiche auch für eine durch die Öffnungsklausel abgeschlossene private Restkostenversicherung. Beihilfeergänzungstarife, die den Leistungsumfang der Beihilfe erweitern, sind nicht Teil der Öffnungsaktion.
In Anspruch genommen werden kann die Öffnungsklausel von Beamtenanfängern mit Anspruch auf Beihilfe. Ausgenommen sind öffentlich Bedienstete auf Widerruf, wie zum Beispiel Referendare und Beamtenanwärter. Der Antrag auf Annahme über die Öffnungsklausel muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses erfolgen. Freiwillig gesetzlich abgesicherte öffentlich Bedienstete, die bereits seit dem 31. Dezember 2004 in einem Dienstverhältnis stehen, sowie Angehörige von Beamten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls von der Öffnungsaktion Gebrauch machen.

Ein PKV-Vergleich ist sinnvoll

Die private Krankenvollversicherung besitzt einen enormen Leistungsumfang und diverse Anbieter, daher lässt sie sich sehr individuell zusammenstellen. Die Gegenüberstellung von verschiedenen Krankenversicherungstarifen ist deshalb besonders wichtig, um günstige Beiträge und alle gewünschten Leistungspunkte zu erhalten. Durch diese Gegenüberstellung können die Vorteile klar herausgestellt werden.
Aufgrund der Komplexität der freiwillig abzuschließenden Krankenversicherung lassen sich mit reinen Online-Vergleichen und PKV-Rechnern nicht automatisch die besten PKV-Tarife finden. Unsere PKV-Experten prüfen nicht nur die auf dem Markt befindlichen Tarife, sie berücksichtigen auch die individuellen Annahmerichtlinien der Versicherer und berücksichtigen Risikoprüfungsfaktoren wie Alter, Vorerkrankungen, Größe und Gewicht. Wir bewerten auch die Testsieger für private Krankenversicherung und Tests verschiedener Rating-Agenturen und ermitteln so Ihr individuelles Ergebnis.
Eine Prüfung des Versicherungsvertrages lohnt sich auch für alle, die bereits krankenvollversichert sind. Als Privatversicherter haben Sie das Recht, beim gleichen Anbieter den Tarif zu wechseln, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung nötig wird. Selbstverständlich nehmen Sie dabei alle Alterungsrückstellungen in den neuen Tarif mit. Es kann durchaus vorkommen, dass ein paar Jahre nach Vertragsabschluss ein neuer Tarif angeboten wird, der nahezu gleiche Leistungen bei einem niedrigeren Monatsbeitrag bietet. Seit 2009 darf sogar beim Anbieterwechsel ein Teil der Altersrückstellung mitgenommen werden. Dadurch kann in einigen Fällen sogar der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft interessant sein.

Absicherung durch private Krankenversicherungen ist wichtig

Die persönliche Absicherung der eigenen Gesundheit wird immer wichtiger und steht auf den Wunschlisten vieler Verbraucher. Die Erstattungsleistungen der Krankenkassen sinken oder werden ganz gestrichen. Dieses Vorgehen ist in nahezu jedem Segment der Gesundheitsleitungen der gesetzlichen Krankenkassen zu beobachten.
Mit dem ACIO-Versicherungsvergleich haben Sie eine Möglichkeit, sich kostenlos zu informieren, wenn Sie Ihre Gesundheitsversorgung günstig, leistungsstark und sinnvoll verbessern wollen. Ob Sie eine private Krankenvollversicherung, eine Zahnzusatzversicherung, eine Heilpraktikerzusatzversicherung, eine Brillenzusatzversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung bevorzugen – unser Service liefert Ihnen im Ergebnis immer den optimalen Versicherungstarif.
Mit ACIO haben Sie den Überblick. Bei uns bekommen Sie nicht nur umfangreiche und übersichtliche Angebote und Informationen. Wir helfen Ihnen auch gerne persönlich am Telefon durch unsere Experten weiter. Fragen Sie auch gerne nach den verschiedenen Siegern aus den Tests der unabhängigen Prüfer.

Weitere Vorteile, die für ACIO sprechen, im Überblick:

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  • Wir machen mit bei der Initiative "Gut Beraten" und bilden uns für Sie regelmäßig fort.
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  • Mehr als 125.000 Kunden haben über unseren online Preis Vergleich einen Tarif abgeschlossen.
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  • Unsere Kunden bewerten uns durchschnittlich mit 4,8 von 5 Sternen bei eKomi.
So ist gewährleistet, dass wir Sie tatkräftig und fundiert bei Ihrer Versicherung unterstützen können. Wir helfen Ihnen nicht nur dabei, heute die passende Absicherung zu vergleichen, sondern bleiben auch während der gesamten Vertragslaufzeit Ihr fester Ansprechpartner. Und das komplett ohne zusätzliche Mehrkosten, dafür steht unsere Best Preis Garantie! Sie bezahlen nur den reinen Versicherungsbeitrag. Für unseren umfangreichen Service und unsere Informationen entstehen Ihnen keinerlei Zusatzkosten.
Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung - Fragen und Antworten (FAQ)

Wechsel in die private Krankenversicherung

Welcher Personenkreis kann sich privat versichern?

Als Angestellter oder Arbeiter können Sie ab einem Jahreseinkommen von 77.400 Euro (Stand 2026) in eine private Krankenversicherung wechseln. Bei der Beitragsberechnung werden auch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt. Beamte können sich privat versichern, da sie nicht versicherungspflichtig sind und für ihren Versicherungsschutz selbst sorgen müssen.

Ab welchem Zeitpunkt kann ich meine gesetzliche KV kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich zwei Monate. Der Versicherungsschutz endet mit Ablauf des übernächsten Monats, in dem Sie den Austritt erklärt haben. Sie sollten Ihren bestehenden Versicherungsschutz erst kündigen, wenn Sie die Zusage von der neuen Versicherungsgesellschaft haben.

Habe ich Wartezeiten für die private Krankenversicherung?

Die Versicherer sichern sich gegen das subjektive Risiko durch die Wartezeit ab, d. h. der Versicherungsnehmer soll keine Versicherung mit Blick auf anstehende umfangreiche Behandlungen abschließen. Die allgemeine Wartezeit beträgt in der Regel drei Monate, für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie sowie die Krankenhaustagegeldversicherung beträgt sie acht Monate. Die allgemeine Wartezeit gilt nicht für Unfallbehandlung.

Bei Personen, die aus der GKV zu einer privaten Krankenversicherung wechseln, kann diese Wartezeit ausgesetzt werden, wenn der Versicherungsschutz für mindestens ein Jahr bestanden hat. In diesem Fall übernimmt die PKV für die Wartezeit den Versicherungsschutz, wie er in der GKV bestanden hätte.

Im Versicherungstarif kann auch die Aufhebung der Wartezeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes vereinbart werden. Hier wird Näheres im Versicherungsantrag geregelt.

Wie müssen sich Studenten versichern?

Ich werde bald 25 Jahre alt. Bin ich als Student/in noch bei meinen Eltern familienversichert?

Die Familienversicherung endet in der Regel mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei Männern werden gelistete Wehr-/Zivildienstzeiten dazugerechnet. Danach müssen auch Studierende Mitglied einer Krankenversicherung werden. Dafür gibt es spezielle vergünstigte studentische Krankenversicherungstarife.

Lohnt sich eine PKV für Studierende?

Prinzipiell können sich Studierende von der Versicherungspflicht befreien lassen, dies ist jedoch ein Schritt, der sorgsam überlegt sein will. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht widerrufen werden, sie gilt dann für das ganze Studierendenleben. Wenn Sie z. B. während des Studiums Kinder bekommen und diese zusätzlich versichern müssen, würden diese Kosten z. B. nicht in der GKV entstehen.

Ein Vorteil der privaten studentischen Versicherung ist, dass Sie von Ihrem relativ jungen Eintrittsalter und dem damit verbundenen besseren Gesundheitszustand profitieren können. Dies kann z. B. für Referendare interessant sein, die nach ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis verbleiben.

Ich schließe jetzt mein 14. Fachsemester ab / Ich werde bald 30 — Was passiert mit meiner studentischen Krankenversicherung?

Die studentische Krankenversicherung besteht in der Regel nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder dem Abschluss des 14. Fachsemesters. Wenn bei Ihnen besondere Gründe vorliegen, die längere Studienzeiten rechtfertigen, kann die studentische Krankenversicherung in Ausnahmen auch darüber hinaus bestehen.

Gründe, die zu einer Verlängerung der studentischen Krankenversicherung führen können, sind z. B.:

  • Hochschulzugang über den zweiten Bildungsweg (in der Regel reicht dies nicht als alleiniger Grund aus)

  • Wehr- oder Ersatzdienst

  • Betreuung von Familienangehörigen

  • Wartezeiten im Auswahlverfahren

  • Studentische Gremienarbeit

  • Längere Erkrankungen

  • Die Krankenkassen prüfen jeden einzelnen Fall. Dem Antrag auf Verlängerung müssen die entsprechenden Belege beigefügt sein.

Kosten und Beiträge

Gibt es Beiträge zurück, falls ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Für Leistungsfreiheit werden den Kunden bereits gezahlte Beiträge zurückgezahlt. Ob der von Ihnen gewählte Tarif einen solchen Rückerstattungsanspruch vorsieht, sehen Sie in der Tarifbeschreibung. Die Zusage der Beitragsrückerstattung kann von den Gesellschaften je nach Geschäftslage jederzeit gekürzt oder auch ganz gestrichen werden.

Verliere ich meinen Arbeitgeberzuschuss, wenn ich mich privat versichere?

Nein, natürlich nicht. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen die Hälfte bis max. zum Höchstsatz der BBG zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung dazu. Auch für die mitversicherten Personen wie Ehegatte und Kinder.

Wer zahlt meine Beiträge, falls ich arbeitslos werde?

Grundsätzlich gilt, dass ein „Zurück" in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr gewollt ist. Wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Ausnahmen können eine Arbeitslosigkeit oder ein Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze sein.

Falls Sie unerwartet arbeitslos werden, sind Sie in den meisten Fällen wieder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei längeren Vorversicherungszeiten ist aber auch das Arbeitsamt bereit, die Beiträge für eine private Krankenkasse zu übernehmen. Falls Sie sich nicht sicher sind, mailen Sie uns Ihre Frage zu.

Private Krankenversicherung im Rentenalter

Werden Beiträge für das Rentenalter zurückgelegt?

Die privaten Krankenversicherungen kennen mehrere Rückstellungsarten: den gesetzlichen Zuschlag, die beitragsunabhängigen Rückstellungen und die beitragsabhängigen Rückstellungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weitere Rückstellungen zu bilden. Übrigens: Die gesetzlichen Krankenkassen bilden keinen Cent an Rückstellungen.

Steigen die Beiträge automatisch jedes Jahr, wenn ich älter werde?

Nein, Beiträge steigen in der privaten Krankenversicherung nur aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und nicht — wie häufig angenommen — durch das steigende Alter.

Was bietet der Standardtarif für Senioren?

Vollversicherte, die 65 Jahre oder älter und mindestens 10 Jahre vollversichert sind, können den Standardtarif wählen. Seine Leistungen sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenversicherung gleich und entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Darüber hinaus können Ärzte frei gewählt werden. Der Versicherte bleibt Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen. In der Regel liegt er darunter, besonders bei langer Mitgliedschaft.

Die Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet. Falls die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die Differenz von der gesamten Versichertengemeinschaft getragen. Der Standardtarif bietet zusätzliche Sicherheit im Alter. Für die allermeisten PKV-Versicherten bleiben die herkömmlichen PKV-Tarife auch im Alter der Versicherungsschutz der Wahl.

Bleibt die private Krankenversicherung im Alter bezahlbar?

Sie alle haben ihn schon gesehen: „Den weinenden Rentner im Fernsehen, der seine Beiträge nicht mehr bezahlen kann". Wiederholt wurden in den Medien Fälle genannt von außerordentlich hohen Beitragssteigerungen im Alter in der privaten Krankenversicherung (PKV). Beitragsvorteile in jungen Jahren wurden danach angeblich durch Beitragssteigerungen im Alter aufgehoben.

Dass dies alles so nicht stimmt, lässt sich genau aufzeigen. Ein privater Versicherungsschutz ist eine verlässliche und solide Entscheidung für die Gegenwart und vor allem für die Zukunft, da sie die einzige Form ist, die Beiträge fürs Rentenalter zurücklegt.

Macht es Sinn, für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Rentenalter zu zahlen?

Es gibt nur wenige Gesellschaften, die diese sogenannte modifizierte Beitragszahlung im Rentenalter anbieten. Nur bei 2 bis 3 Gesellschaften ist der Betrag arbeitgeberzuschussfähig, weil es im Grunde genommen nichts anderes ist, als ein angekoppelter Sparvorgang zu einer Krankenversicherung.

Da nun der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen hat, erübrigt sich die Diskussion. Für Angestellte lohnt sich die Änderung doppelt, da hier der Arbeitgeber 50 % vom Beitragszuschlag übernimmt (im Rahmen der Höchstgrenzen).

Mitversicherung von Familienmitgliedern

Gilt die Familienversicherung auch für die private Krankenversicherung?

Nein, in der privaten Krankenversicherung muss jede einzelne Person versichert werden. Nicht selbst versicherte Familienangehörige müssen daher privat mitversichert werden. Für die Mitversicherung von Kindern gibt es mehrere Möglichkeiten. Diese Varianten werden im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt.

Wann besteht Anspruch auf Familienversicherung?

Damit Kinder Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung haben, muss mindestens ein Elternteil oder ein Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Die Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend.

Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn der andere Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient, also monatlich über 6.450,00 Euro (Stand 2026), dabei mehr als das Mitglied erhält und selbst nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (z. B. privat versichert ist).

Ebenfalls kommt die Familienversicherung nicht in Betracht, wenn Ihr eigenes Gesamteinkommen monatlich 565,00 Euro (Stand 2026) überschreitet. BAföG wird dabei nicht mitgerechnet.

Bei wem müssen die Kinder mitversichert werden?

Beispiele:

Der Ehemann verdient mehr: Die Ehefrau ist gesetzlich versichert. Sie verdient monatlich 1.300 Euro. Ihr Mann gehört einer privaten Krankenversicherung an. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt sowohl die Wechselgrenze pro Monat als auch das Einkommen seiner Frau. Die Frau hat deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf Leistungen aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kinder müssten — sollen sie nicht ohne Krankenversicherungsschutz sein — privat versichert werden oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Ehefrau ist Mitglied der GKV, sie verdient 2.000 Euro monatlich. Der Mann ist selbständig und privat versichert, sein monatliches Gesamteinkommen beträgt im Schnitt 3.600 Euro. Das Gesamteinkommen des Mannes ist zwar höher als das seiner Frau, nicht jedoch höher als die JAEG. Die Ehefrau bekommt deshalb Krankenscheine für ihre Kinder.

Der Ehemann ist freiwilliges GKV-Mitglied. Sein Einkommen liegt über der JAEG. Die Ehefrau ist privat krankenversichert. Sie hat Einkünfte höher als die JAEG, nicht jedoch höher als das Einkommen ihres Mannes. Die Kinder sind deshalb durch die Krankenkasse des Mannes mitversichert — obwohl das Familieneinkommen höher ist als im Beispiel 1.

Häufige Fragen zu unserem Vergleichsrechner

Berücksichtigt der Rechner auch zukünftige Beitragsentwicklungen?

Ja. Anders als reine Preisvergleiche und Preis-Leistungsvergleiche sortiert unser Rechner Ergebnisse auch nach prognostizierten Zahlungen für die Zukunft. So sehen Sie nicht nur den heutigen Startbeitrag, sondern auch die langfristige Stabilität des Tarifs.

Wie wird die Bewertung der Tarife gewichtet und bewertet?

Wir nutzen keine pauschalen "Testsieger". Der Rechner bewertet die Tarife dynamisch anhand Ihrer persönlichen Antworten und der von Ihnen gewählten Gewichtung. Das Ergebnis ist ein Tarif, der exakt zu Ihrem Bedarf passt.

Kann ich die Versicherung direkt online abschließen?

Ja, alle im Vergleich angezeigten Tarife sind vollständig digital abschließbar. Sie können den Schutz direkt aus dem Rechner heraus beantragen, ohne auf Post warten zu müssen.

Kann ich mein Angebot speichern oder mich persönlich beraten lassen?

Sie haben die volle Freiheit! Speichern Sie Ihr Angebot für später, lassen Sie es sich bequem per E-Mail oder Post zusenden oder klären Sie offene Fragen direkt am Telefon mit unseren Experten. Online-Komfort trifft auf persönlichen Service.

Thomas Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten für Private Krankenversicherung (Vollversicherung).
Thomas Hofstetter

Thomas Hofstetter ist der Kopf hinter unseren Vergleichsrechnern und das seit über 25 Jahren. Er kennt die Tücken der Tarifbedingungen genau und prüft unsere Ratgeber regelmäßig auf fachliche Richtigkeit und Aktualität.