Liste der Tarife der Gesellschaft R+V
R+V Heilpraktiker Zusatzversicherung
Blick + Check classic
Der R+V Tarif Blick + Check classic, leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Diotrienwerten 100 % bis 100 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren. Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur, z. B. Lasik, sind den
Aufwendungen für Sehhilfen gleichgestellt
Die Leistungen für Sehhilfen sind gut. In der Kombination von Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen ist dieser Tarif sehr gut. Für den Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zusätzlich verzichtet die R+V auf die Einhaltung von Wartezeiten.
Blick + Check comfort
Der R+V Tarif Blick + Check comfort, leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Dioptrienwerten 100 % bis 200 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren. Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur, z. B. Lasik, sind den
Aufwendungen für Sehhilfen gleichgestellt.
In der Kombinationsleistung für Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen ist dieser Tarif hochinteressant. Für den Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zusätzlich verzichtet die R+V auf die Einhaltung von Wartezeiten.
Blick + Check premium
Der R+V Tarif Blick + Check premium, leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Dioptrienwerten 100 % bis 400 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren. Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur, z. B. Lasik, sind den
Aufwendungen für Sehhilfen gleichgestellt.
Die Leistungen für Sehhilfen sind hervorragend. In der Kombination von Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen ist dieser Tarif unschlagbar. Für den Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zusätzlich verzichtet die R+V auf die Einhaltung von Wartezeiten.
Natur Medizin
"Gut (2,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der R+V Tarif Natur Medizin N1 erstattet 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, sofern diese durch das Hufelandverzeichnis gedeckt sind. In den ersten beiden Kalenderjahren gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze von zusammen 400 EUR Erstattungs- oder 500 EUR Rechnungsbetrag. Ab dem dritten Kalenderjahr werden bis 3.000 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren zu 80 % erstattet, dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.400 EUR.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.