Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
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Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung R+V Blick + Check premium

Blick + Check premium

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif R+V Blick + Check premium

Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Heilpraktikerbehandlung
Nein
Osteopathische Leistungen
Nein
Psychotherapeutische Leistungen
Nein
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Nein
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Keine Leistung für Behandlung durch Heilpraktiker
Arzt für Naturheilverfahren
Nein
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
Keine Leistung
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Keine Leistung

Der R+V Tarif Blick + Check premium, leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser, Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Dioptrienwerten 100 % bis 400 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren. Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur, z. B. Lasik, sind den
Aufwendungen für Sehhilfen gleichgestellt.

Die Leistungen für Sehhilfen sind hervorragend. In der Kombination von Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen ist dieser Tarif unschlagbar. Für den Tarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, zusätzlich verzichtet die R+V auf die Einhaltung von Wartezeiten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V Blick + Check premium

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Bei dem Tarif R+V Blick + Check classic handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.

Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell! 

Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Nein, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Nein, der Tarif R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Nein, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Keine, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Nein, der R+V Tarif Blick+Check premium leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich.
Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif R+V Blick + Check premium sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten. 

Ja, der Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. 

Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer von bis zu zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt und endet am 31.12. des Beginnjahres.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die R+V auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die R+V verzichtet für den Tarif Blick + Check comfort auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen und für die in Deutschland von einem Optiker ausgestellten Rechnungen für Sehhilfen.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Augenarzt oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die R+V Versicherung.