Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung R+V Natur Medizin
Natur Medizin
Kurzübersicht - Tarif R+V Natur Medizin
"Gut (2,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der R+V Tarif Natur Medizin N1 erstattet 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, sofern diese durch das Hufelandverzeichnis gedeckt sind. In den ersten beiden Kalenderjahren gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze von zusammen 400 EUR Erstattungs- oder 500 EUR Rechnungsbetrag. Ab dem dritten Kalenderjahr werden bis 3.000 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren zu 80 % erstattet, dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.400 EUR.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V Natur Medizin
Wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben und nur Versicherungsumfang ändern wollen, dürfen Sie auf keinen Fall den alten Tarif kündigen!
Wir werden mit Ihnen zusammen einen Änderungsantrag stellen. Der Versicherer wird bei einem Änderungsantrag immer Ihre individuelle Leistungshistorie (eingereichte Rechnungen) berücksichtigen. Lehnt der Versicherer den beantragten Tarifwechsel ab, z.B. weil Sie den bisherigen Tarif oft oder mit chronischen Diagnosen in Anspruch genommen haben, bleibt Ihr bisheriger Versicherungsschutz trotzdem vollständig und ungefährdet erhalten.
80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen, sofern diese durch das Hufelandverzeichnis gedeckt sind, abgerechnet wird dann aber auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Keine, der Tarif Natur Medizin leistet nicht für die psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8. für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der R+V Versicherung im Tarif N1 nicht erstattet.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physiotherapeutisch tätig sind.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Nein, im Tarif R+V Natur Medizin sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.