Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung R+V Natur Medizin
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Kurzübersicht - Tarif R+V Natur Medizin
"Gut (2,2)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der R+V Tarif Natur Medizin N1 erstattet 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, sofern diese durch das Hufelandverzeichnis gedeckt sind. In den ersten beiden Kalenderjahren gilt eine generelle Leistungshöchstgrenze von zusammen 400 EUR Erstattungs- oder 500 EUR Rechnungsbetrag. Ab dem dritten Kalenderjahr werden bis 3.000 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Kalenderjahren zu 80 % erstattet, dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.400 EUR.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif R+V Natur Medizin
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen, sofern diese durch das Hufelandverzeichnis gedeckt sind, abgerechnet wird dann aber auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif Natur Medizin leistet nicht für die psychotherapeutischen Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8. für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der R+V Versicherung im Tarif N1 nicht erstattet.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physiotherapeutisch tätig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif R+V Natur Medizin sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.