Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

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ARAG V 100

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Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatz­versicherung ARAG V 100

Im Tarif ARAG V 100 werden für die in den Tarifbedingungen genannten Vorsorgeuntersuchungen 100 % vom Rechnungsbetrag erstattet. 

Hierfür stehen bis zu 1.000 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren zur Verfügung. 

Zusätzlich erfolgt eine Erstattung zu 100 % für Schutzimpfungen

Hierfür stehen 200 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren zur Verfügung.

Die ARAG verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen.

ARAG

V 100

ab

9,29

/ Monat

Beispielbeitrag für 21-jährige Person

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SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für Eintrittsalter 21 Jahre

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Wartezeiten?

3 Monate, keine bei Unfall

Heilpraktikerbehandlung

Nein

Osteopathische Leistungen

Nein

Psychotherapeutische Leistungen

Nein

Arzneimittel vom Heilpraktiker

Nein

Höchstsatz Gebührenverzeichnis

Nein

Arzt für Naturheilverfahren

Nein

Erstattungshöhe für Alternativmedizin

Keine Leistung

Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?

Keine Leistung

Fragen & Antworten im Detail - Tarif ARAG V 100

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

Keine, der Tarif V 100 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.

Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Nein, der Tarif  V 100 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

Keine, der Tarif V 100 leistet nicht für vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

Keine, der Tarif V 100 leistet nicht für Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

Keine, der Tarif V 100 leistet nicht für osteopathische Leistungen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

Keine, der Tarif V 100 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Nein, der Tarif V 100 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

Keine, der Tarif V 100 leistet generell nicht für naturheilkundliche ärztliche Behandlungen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

Keine, der Tarif V 100 leistet nicht für ärztlich verordnete Arzneimittel.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

Keine, der Tarif V 100 leistet nicht für Heilmittel.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Nein, der Tarif V 100 leistet generell nicht für naturheilkundiche ärztliche Behandlungen.

Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

Keine, der Tarif ARAG V 100 leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, der Tarif ARAG V 100 leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung der GKV ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung. 

Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden. Die Original-Rechnungen oder Duplikate müssen dann mit einem Vermerk über die gewährten bzw. nicht gewährten Leistungen der GKV versehen sein und so bei der ARAG eingereicht werden. 

Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.

Ja, wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführt werden kann, muss sie von Ärzten mit Kassenzulassung durchgeführt und über die GKV abgerechnet werden. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die ARAG auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die ARAG verzichtet für den V 100 auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen. 

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann im Original an die ARAG. 

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.