Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung ARAG 482
482
Kurzübersicht - Tarif ARAG 482
"Befriedigend (2,8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneimittel, ohne dass eine Obergrenze festgelegt ist. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte wird nicht geleistet. Durch die fehlende Begrenzung wird der Tarif dann interessant, wenn Rechnungsbeträge über 3.500 EUR pro Jahr anfallen. Der Beitrag ist dafür ansprechend niedrig. Zu beachten bleibt die Selbstbeteiligung und die Tatsache dass für ärztlich erbrachte Naturheilverfahren nicht geleistet wird.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif ARAG 482
Bei einem Wechsel zu diesem Versicherer sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Wechsel kommt also nur in Frage, wenn Sie die Gesundheitsprüfung positiv bestehen.
Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt der neue Versicherer Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Der Tarif sieht lediglich eine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt pro Person und Jahr für Kinder und Jugendliche 25 EUR und für Versicherte nach dem 21. Lebensjahr 50 EUR.
Der Tarif sieht sieht nur eine kleine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt für Kinder und Jugendliche 25 EUR pro Person und Jahr und für Versicherte nach dem 21. Lebensjahr 50 EUR.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor. Der Tarif sieht sieht nur eine kleine Selbstbeteiligung vor (25 EUR / Jahr für Kinder und Jugendliche, 50 EUR / Jahr nach dem 21. Lebensjahr).
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.