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Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung ARAG 482

482

"Befriedigend (2.8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17

Kurzübersicht - Tarif ARAG 482

Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Heilpraktikerbehandlung
Ja, 60 %
Osteopathische Leistungen
Ja, 60 %
Psychotherapeutische Leistungen
Nein
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Ja, 60 %
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Ja
Arzt für Naturheilverfahren
Nein
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
60 % ohne Begrenzung
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Ja

"Befriedigend (2,8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.


Der ARAG Tarif 482 erstattet 60 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen ohne Begrenzung.

Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneimittel, ohne dass eine Obergrenze festgelegt ist. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. Für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte wird nicht geleistet. Durch die fehlende Begrenzung wird der Tarif dann interessant, wenn Rechnungsbeträge über 3.500 EUR pro Jahr anfallen. Der Beitrag ist dafür ansprechend niedrig. Zu beachten bleibt die Selbstbeteiligung und die Tatsache dass für ärztlich erbrachte Naturheilverfahren nicht geleistet wird.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif ARAG 482

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Bei einem Wechsel zu diesem Versicherer sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Wechsel kommt also nur in Frage, wenn Sie die Gesundheitsprüfung positiv bestehen.

Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt der neue Versicherer Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
60 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif 482 leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
60 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
60 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
60 % des Rechnungsbetrags für osteopathtischen Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif 483 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8 für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der ARAG im Tarif 482 nicht erstattet.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Keine, der Tarif 482 leistet nicht für die naturheilkundliche Behandlung durch Ärzte.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Keine, der Tarif 482 leistet nicht für ärztlich verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Keine, der Tarif 482 leistet nicht für ärztlich verordnete Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Keine, der Tarif 482 leistet nicht für naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
60 % des Rechnungsbetrags ohne Begrenzung.
Der Tarif sieht lediglich eine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt pro Person und Jahr für Kinder und Jugendliche 25 EUR und für Versicherte nach dem 21. Lebensjahr 50 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif 482 leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht sieht nur eine kleine Selbstbeteiligung vor. Diese beträgt für Kinder und Jugendliche 25 EUR pro Person und Jahr und für Versicherte nach dem 21. Lebensjahr 50 EUR.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall nicht für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit  sofort  in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor. Der Tarif sieht sieht nur eine kleine Selbstbeteiligung vor (25 EUR / Jahr für Kinder und Jugendliche, 50 EUR / Jahr nach dem 21. Lebensjahr).

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Abs. 1 Teil II der AVB verzichtet die ARAG auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß GebüH abgerechneten Heilbehandlungen.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, Kinder können allein versichert werden. In den Verträgen für Kinder sind zusätzlich 30 EUR Krankenhaustagegeldleistung enthalten, sodass der Mindestbeitrag von 5,06 EUR erreicht wird.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die ARAG.