Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung ARAG 483
483
Kurzübersicht - Tarif ARAG 483
"Gut (1,9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der ARAG Tarif 483 leistet leistet für Sehhilfen, Gestelle, Gläser und Kontaktlinsen 100 % bis 330 EUR Rechnungsbetrag innerhalb von 36 Monaten.
Der Tarif ARAG 483 erstattet zusätzlich 90 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 EUR innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif ARAG 483
Bei einem Wechsel zu diesem Versicherer sind alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Wechsel kommt also nur in Frage, wenn Sie die Gesundheitsprüfung positiv bestehen.
Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt der neue Versicherer Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
ACHTUNG : Die Behandlungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn Sie von einem Arzt mit naturheilkundlicher Zusatzbezeichnung erbracht werden wie z.B. Arzt für Naturheilverfahren, Akupunktur oder Homöopathie. Diese Bezeichnung darf tragen, wer als Arzt eine entsprechend qualifizierende Weiterbildungsmaßnahme durchlaufen hat. Es gibt aber keine Verpflichtung, diesen Tittel auf dem Praxisschild oder Briefkopf zu führen. Wenn Sie sich von einem Arzt naturheilkundlich behandeln lassen wollen, dann stellen Sie zuvor sicher, dass Ihr Behandler die seitens der ARAG geforderte Zusatzbezeichnung führt, andernfalls wird die Rechnung nicht erstattet.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, die Wartezeit beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die ARAG bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit, sodass die jeweiligen Tarifleistungen im Falle eines Unfalls sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung stehen.
Ja, der Tarif leistet nach Ablauf der Wartezeit sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.