Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Barmenia Mehr Gesundheit 500 D
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Mehr Gesundheit 500 D
Kurzübersicht - Tarif Barmenia Mehr Gesundheit 500 D
Der Barmenia Tarif Mehr Gesundheit 500 D leistet zu 80 % bis 500 EUR pro Kalenderjahr für alternativmedizinische und naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker.
Weitere Leistungsmerkmale des Tarifs sind die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Schutz- und Reiseschutzimpfungen und sogar Hörgeräten.
Der Tarif leistet von Beginn an in voller Höhe.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Mehr Gesundheit 500 D
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Barmenia vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 500 EUR Rechnungs- und Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif Mehr Gesundheit 500 D leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte. Bei Behandlungsrechnungen von ärztlich durchgeführten Naturheilverfahren oder ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln muss jedoch ein Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingetragen sein.
Dabei ist es auch ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die Barmenia leistet dann 80 bzw. 100 % des Rechnungsbetrages.
Gibt es Wartezeiten?
Ja, im Barmenia Tarif Mehr Gesundheit 500 D besteht für Leistungen für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlungen durch Heilpraktiker und in diesem Zusammenhang verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel eine Wartezeit von 3 Monaten.
Für alle anderen tariflichen Leistungen (z.B. außerhalb von Naturheilverfahren ärztlich verordnete Arznei-, Heil und Verbandmittel, Schutzimpfungen oder Zuzahlungen) besteht keine Wartezeit. Diese Leistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Barmenia Tarif Mehr Gesundheit 500 D kann nach Ablauf der ersten 12 Monate täglich gekündigt werden.
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe, es gibt keine Einschränkung in den Anfangsjahren.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 20., 30., 40., 50., und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten und von einem Arzt oder Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen.