Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D + Mehr Sehen
Tarife Barmenia
Mehr Gesundheit 1.000 D + Mehr Sehen
Kurzübersicht - Tarif Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D + Mehr Sehen
Der Barmenia Tarif Mehr Gesundheit 1.000 D leistet zu 80 % bis 1.000 EUR pro Kalenderjahr für alternativmedizinische und naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker.
Weitere Leistungsmerkmale des Tarifs sind die Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, Schutz- und Reiseschutzimpfungen und sogar Hörgeräten.
Der Baustein Mehr Sehen erstattet Sehhilfen zu 100 %, bis 300 EUR in 2 Kalenderjahren.
Der Tarif leistet von Beginn an in voller Höhe.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Mehr Gesundheit 1.000 D + Mehr Sehen
Wenn Sie beim bisherigen Versicherer bleiben und nur Versicherungsumfang ändern wollen, dürfen Sie auf keinen Fall den alten Tarif kündigen!
Wir werden mit Ihnen zusammen einen Änderungsantrag stellen. Der Versicherer wird bei einem Änderungsantrag immer Ihre individuelle Leistungshistorie (eingereichte Rechnungen) berücksichtigen. Lehnt der Versicherer den beantragten Tarifwechsel ab, z.B. weil Sie den bisherigen Tarif oft oder mit chronischen Diagnosen in Anspruch genommen haben, bleibt Ihr bisheriger Versicherungsschutz trotzdem vollständig und ungefährdet erhalten.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Barmenia vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000 EUR Rechnungs- und Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.
Ja, der Tarifbaustein Mehr Gesundheit 1.000 D leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte. Bei Behandlungsrechnungen von ärztlich durchgeführten Naturheilverfahren oder ärztlich verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln muss jedoch ein Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingetragen sein.
Dabei ist es auch ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die Barmenia leistet dann 80 bzw. 100 % des Rechnungsbetrages.
Für alle anderen tariflichen Leistungen (z.B. außerhalb von Naturheilverfahren ärztlich verordnete Arznei-, Heil und Verbandmittel, Schutzimpfungen oder Zuzahlungen) besteht keine Wartezeit. Diese Leistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Der Tarifbaustein Mehr Sehen sieht keine Wartezeiten vor.
Ja, der Barmenia Tarifbaustein Mehr Gesundheit 1.000 D kann nach Ablauf der ersten 12 Monate täglich gekündigt werden.
Ja, der Tarifbaustein Mehr Sehen erstattet zusätzlich eine Soforthilfe in Höhe von 10.000 EUR bei Erblindung durch Unfall.
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe, es gibt keine Einschränkung in den Anfangsjahren.
Es gibt fünf Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte die das 20., 30., 40., 50., und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten und von einem Arzt oder Heilpraktiker erbrachten Heilbehandlungen.