Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Barmenia Exclusiv+
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Kurzübersicht - Tarif Barmenia Exclusiv+
Der Tarif Exclusiv+ erstattet 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen bis 300 EUR Gesamtbetrag pro Kalenderjahr.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem versichereigenen Leistungsverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 300 EUR innerhalb eines Kalenderjahres. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
zusätzlich gibt es:
-für Sehhilfen 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren.
-für künstliche Befruchtungen 1.500 EUR.
-für zahnmedizinische Prophylaxe 2 x 40 EUR innerhalb eines Jahres.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Exclusiv+
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Exclusiv+ leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
100 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Barmenia vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 300 EUR Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Exclusiv+ leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
100 % bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Bei Behandlungsrechnungen für Naturheilverfahren oder verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln ist daher ein Ablehnungs- oder Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beizulegen. Dabei ist es ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse auf der Rechnung vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die Barmenia leistet dann 100 % des Rechnungsbetrags.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif Barmenia Exclusiv+ sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, die Barmenia verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Ja, der Tarif leistet auch für künstliche Befruchtungen einmal während der gesamten Vertragslaufzeit. Hierfür stehen 1.500 EUR zur Verfügung. Der Anspruch besteht für Personen, die mindestens 25 Jahre alt und mindestens ein Jahr in diesem Tarif versichert sind. Für weibliche Versicherte besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die Barmenia verzichtet für den Tarif Exclusiv+ auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.