Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

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Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Barmenia Exclusiv+

Exclusiv+

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Barmenia Exclusiv+

Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Heilpraktikerbehandlung
Ja, 100 %
Osteopathische Leistungen
Ja, 100 %
Psychotherapeutische Leistungen
Ja, 100 %
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Ja, 100 %
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Ja
Arzt für Naturheilverfahren
Ja, 100 %
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
300 EUR / Kalenderjahr
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Ja

Der Tarif Exclusiv+ erstattet 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen bis 300 EUR Gesamtbetrag pro Kalenderjahr.

Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem versichereigenen Leistungsverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 300 EUR innerhalb eines Kalenderjahres. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

zusätzlich gibt es: 
-für Sehhilfen 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren.

-für künstliche Befruchtungen 1.500 EUR

-für zahnmedizinische Prophylaxe 2 x 40 EUR innerhalb eines Jahres.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia Exclusiv+

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Bei dem Tarif Barmenia Exclusiv+ handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.

Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell! 

Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif Exclusiv+ leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
100 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
100 % des Rechnungsbetrags für osteopathtische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

100 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.

Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Barmenia vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 300 EUR Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Heilmittel.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif Exclusiv+ leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.

Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

100 % bis zu einem Gesamtbetrag von 300 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif Exclusiv+ leistet sofort in voller Höhe.
Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, die Barmenia leistet dann, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Behandlungen beteiligt. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen. Sollte sich Ihre gesetzliche Krankenkasse zum Beispiel über befristet eingeführte Satzungsleistungen an Behandlungen beteiligen, sind die Leistungen Ihrer gesetzlichen Kasse vorrangig in Anspruch zu nehmen. An den von Ihrer Krankenkasse übernommenen oder bezuschussten Behandlungen beteiligt sich die Barmenia nicht mehr.
Bei Behandlungsrechnungen für Naturheilverfahren oder verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmitteln ist daher ein Ablehnungs- oder  Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beizulegen. Dabei ist es  ausreichend, wenn Ihre Krankenkasse auf der Rechnung vermerkt, dass keine Vorleistung erbracht wurde. Die Barmenia leistet dann 100 % des Rechnungsbetrags.
Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Barmenia Exclusiv+ sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.

Ja, die Barmenia verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag.

Ja, der Tarif leistet sofort in voller Höhe und sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Ja, der Tarif leistet auch für künstliche Befruchtungen einmal während der gesamten Vertragslaufzeit. Hierfür stehen 1.500 EUR zur Verfügung. Der Anspruch besteht für Personen, die mindestens 25 Jahre alt und mindestens ein Jahr in diesem Tarif versichert sind. Für weibliche Versicherte besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres und für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Ja, der Tarif leistet auch für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen. Innerhalb eines Kalenderjahres werden zweimal 40 EUR erstattet.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zwei Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ( VJ ) mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Jahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die Barmenia verzichtet für den Tarif Exclusiv+ auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. 
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Barmenia.