U Untersuchungen 2027: Müssen Eltern künftig zahlen?

Jens Rusteberg
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

MBA & Gesellschafter-Geschäftsführer

Veröffentlicht am

U Untersuchungen 2027: Müssen Eltern künftig zahlen?

Bildquelle: KI Generiert

Wer von Änderungen bei der Vergütung der U Untersuchungen ab 2027 liest, könnte schnell den falschen Schluss ziehen: Müssen Eltern U1 bis U9 künftig selbst bezahlen? Nein. Geändert wird die Vergütung der Kinderärzte – und gleichzeitig steht mit der neuen U10 sogar eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung vor der Einführung.

U Untersuchungen 2027: Was Eltern wirklich wissen müssen

Bei den U Untersuchungen für Kinder tut sich gerade einiges. Und wenn du nur die Schlagworte „GKV Reform“, „Budgetierung“ oder „neue Vergütung ab 2027“ liest, liegt eine Frage ziemlich nahe: Müssen Eltern die U Untersuchungen ihres Kindes künftig vielleicht selbst bezahlen?

Die kurze Antwort lautet: Nein.

U1 bis U9 bleiben Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Was sich ab 2027 verändert, ist die Art, wie bestimmte Leistungen der Kinder und Jugendärzte vergütet werden.

Und fast zeitgleich gibt es noch eine zweite Entwicklung: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine neue U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren beschlossen.

Es lohnt sich also, beide Themen voneinander zu trennen.

U1 bis U9 bleiben Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder gehören zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen. Grundlage ist § 26 SGB V. Die konkreten Inhalte und Untersuchungszeiträume werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss in der Kinder Richtlinie festgelegt.

Dazu gehören die Untersuchungen von der U1 unmittelbar nach der Geburt bis zur U9 vor dem Schuleintritt.

An diesem grundsätzlichen Leistungsanspruch ändert die GKV Reform 2027 nichts.

Wenn dein Kind gesetzlich versichert ist und die jeweilige Untersuchung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums durchgeführt wird, wird aus der U Untersuchung also nicht plötzlich eine private Selbstzahlerleistung.

Genau diese Unterscheidung ist wichtig.

Denn bei der aktuellen politischen Diskussion geht es nicht darum, ob dein Kind Anspruch auf die Untersuchung hat, sondern darum, wie der Kinderarzt für diese Leistung bezahlt wird.

Mehr zu den Änderungen bei Kinderärzten, möglichen Versorgungsengpässen und privaten Kosten findest du in unserer ausführlichen Übersicht zur kinderärztlichen Versorgung 2027.

Was sich bei den U Untersuchungen ab 2027 tatsächlich ändert

Bislang werden bestimmte vertragsärztliche Leistungen außerhalb der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, kurz MGV, bezahlt.

Vereinfacht gesagt bedeutet eine solche extrabudgetäre Vergütung: Die erbrachte Leistung wird nicht aus einem vorher begrenzten regionalen Vergütungstopf finanziert.

Ab 2027 werden bislang extrabudgetär vergütete Leistungen teilweise wieder in die MGV überführt. Dazu zählen auch die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern.

Genau diese Änderung hat zu Diskussionen geführt.

Die Bundesregierung erklärte am 22. Oktober 2026 auf eine parlamentarische Anfrage, dass sie trotzdem von ausreichend finanziellen Mitteln für die U Untersuchungen ausgeht.

Zur Begründung verweist sie unter anderem darauf, dass die Ausgaben für die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in den vergangenen Jahren nur moderat gestiegen seien und die Gesamtvergütung regelmäßig angepasst werde.

Für Eltern bedeutet das zunächst einmal:

  • U1 bis U9 werden nicht aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gestrichen.
  • Es entsteht durch die neue Vergütungssystematik keine neue private Zahlungspflicht.
  • Die Diskussion betrifft vor allem die Finanzierung der Leistungen auf Seiten der Ärzte und Krankenkassen.
  • Ob die neue Systematik langfristig Auswirkungen auf Praxen und Versorgungskapazitäten hat, ist eine andere Frage.

Warum Kinderärzte die Änderung trotzdem kritisch sehen

Damit ist die Diskussion aber nicht beendet.

Der Berufsverband der Kinder und Jugendärzt*innen sieht die Entwicklung kritischer. Er bemängelte im Oktober 2026 unter anderem, dass eine extrabudgetäre Vergütung kinder und jugendärztlicher Präventionsleistungen nicht dauerhaft abgesichert werde.

Hier treffen also zwei unterschiedliche Betrachtungen aufeinander.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die verfügbaren Mittel ausreichen. Vertreter der Kinder und Jugendärzte befürchten dagegen Nachteile, wenn Präventionsleistungen wieder stärker innerhalb begrenzter Vergütungsstrukturen finanziert werden.

Für dich als Mutter oder Vater ist dabei entscheidend: Eine Diskussion über die ärztliche Vergütung ist nicht automatisch eine Diskussion über deinen Leistungsanspruch.

Das wird bei Gesundheitsthemen leider regelmäßig durcheinandergebracht.

Neue U10: Zwischen U9 und J1 soll die Vorsorgelücke kleiner werden

Während über die Finanzierung bestehender U Untersuchungen diskutiert wird, soll das Früherkennungsprogramm gleichzeitig erweitert werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 20. August 2026 eine neue U10 beschlossen.

Sie richtet sich an Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren.

Damit soll die bisher große zeitliche Lücke zwischen der U9 im Vorschulalter und der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Alter von 13 bis 14 Jahren kleiner werden.

Bei der neuen U10 sollen unter anderem folgende Themen stärker betrachtet werden: körperliche Entwicklung, Übergewicht, Bewegung, Medienkonsum, psychische Auffälligkeiten und der Impfstatus.

Auch die Beratung zur HPV Impfung soll eine Rolle spielen.

Das halte ich persönlich für einen durchaus interessanten Ansatz. Zwischen Schuleintritt und Jugendalter verändert sich bei Kindern enorm viel – körperlich, psychisch und sozial. Gerade in diesem Zeitraum gab es im regulären gesetzlichen Früherkennungsprogramm bislang eine große Lücke.

Bedeutet der Beschluss, dass du jetzt schon einen Termin zur U10 machen kannst?

Noch nicht unbedingt.

Das ist ein wichtiger Punkt.

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses allein bedeutet noch nicht, dass jede Kinderarztpraxis die neue U10 bereits als reguläre Kassenleistung abrechnen kann.

Zunächst müssen die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt werden. Anschließend muss die Vergütung der neuen Untersuchung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab geregelt werden.

Erst danach kann die neue U10 bundesweit als reguläre Leistung durchgeführt werden.

Wenn du bereits heute von einer U10 oder U11 liest, kann es sich außerdem um zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen handeln, die manche Krankenkassen schon länger freiwillig oder über besondere Verträge bezahlen. Das ist nicht automatisch dasselbe wie die jetzt vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene neue U10 als zukünftige Regelleistung.

Ausgerechnet jetzt wird über weniger Geld und mehr Vorsorge gleichzeitig diskutiert

Das klingt zunächst widersprüchlich.

Auf der einen Seite werden Vergütungsstrukturen verändert und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stärker begrenzt. Auf der anderen Seite wird mit der U10 eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung geschaffen.

Genau daran sieht man aber, warum man bei der GKV Reform sehr genau hinschauen muss.

Nicht jede Sparmaßnahme bedeutet automatisch eine Leistungskürzung für Versicherte. Und nicht jede neue gesetzliche Leistung bedeutet, dass sie vom Tag des Beschlusses an sofort verfügbar ist.

Bei den U Untersuchungen ist der Stand Ende Oktober 2026 relativ klar:

Die bestehenden Untersuchungen bleiben Kassenleistung. Ihre Vergütung wird ab 2027 verändert. Gleichzeitig soll das gesetzliche Früherkennungsprogramm mit der neuen U10 erweitert werden.

Was ich Eltern für 2027 empfehlen würde

Ich würde mich durch die Diskussion um die Vergütung zunächst nicht verrückt machen lassen.

Wenn bei deinem Kind eine U Untersuchung ansteht, solltest du sie ganz normal wahrnehmen und vor allem auf den vorgesehenen Untersuchungszeitraum achten.

Interessanter wird die Entwicklung rund um die neue U10. Bei Kindern, die 2027 neun oder zehn Jahre alt werden, lohnt es sich zu beobachten, wann die neue Untersuchung tatsächlich als bundesweite Kassenleistung startet.

Und wenn du Meldungen liest, nach denen Leistungen „budgetiert“, „in die MGV überführt“ oder „nicht mehr extrabudgetär vergütet“ werden, solltest du immer eine zweite Frage stellen:

Ändert sich dadurch wirklich meine Leistung als Versicherter – oder nur die Bezahlung des Arztes?

Bei den U Untersuchungen 2027 lautet die Antwort derzeit eindeutig: Geändert wird vor allem die Vergütung. Der gesetzliche Anspruch auf die bestehenden Früherkennungsuntersuchungen bleibt bestehen.

Welche weiteren Änderungen die GKV Reform 2027 für Versicherte bringt, haben wir in unserer Übersicht zur GKV Reform 2027 zusammengefasst.

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Häufige Fragen U Untersuchungen

Müssen Eltern U Untersuchungen ab 2027 selbst bezahlen?

Nein. Die regulären Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bleiben Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Änderung ab 2027 betrifft die Vergütung der ärztlichen Leistungen im Hintergrund und führt nicht dazu, dass Eltern U1 bis U9 plötzlich privat bezahlen müssen.

Was ändert sich bei den U Untersuchungen 2027?

Bislang extrabudgetär vergütete vertragsärztliche Leistungen werden ab 2027 teilweise in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Das betrifft auch die U Untersuchungen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass weiterhin ausreichend Mittel für deren Vergütung zur Verfügung stehen.

Gibt es ab 2027 eine neue U10?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im August 2026 eine neue Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren beschlossen. Sie kann aber nicht sofort durchgeführt werden. Zunächst müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und anschließend die ärztliche Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab festgelegt werden.