Detailübersicht: Kostenerstattung DKV BMG 3
Tarife DKV
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BMG 3
Kurzübersicht - Tarif DKV BMG 3
Der Kostenerstattungstarif DKV BMG 3 bietet sehr umfangreiche ambulante, stationäre und dentale Leistungen.
100 % Erstattung erfolgen auch ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Beitragsminderung durch Selbstbehalt in Höhe von 800 EUR für Kinder bzw. 1.600 EUR für Erwachsene.
Optionsrecht auf einen Wechsel in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV BMG 3
100 % der verbleibenden Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab eine Vorleistung erbringt.
100 % der Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) vorab keine Vorleistung erbringt.
Ja, z.B. bei krankheits- oder befundbedingten Erschwernissen werden die Aufwendungen auch über den Höchstsatz der GOÄ (3,5-facher Satz) hinaus erstattet.
Sie sind auch bei ambulanten Behandlungen und Maßnahmen einem Privatpatienten gleichgestellt.
Ja, folgende Leistungen werden erbracht:
- 100 % für die ersten 30 Sitzungen
- 80 % von der 31. bis zur 60. Sitzung
- 70 % ab der 61. Sitzung
Erbringt die GKV keine Vorleistung, so ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage der DKV erforderlich.
Der behandelnde Arzt muss über eine der in den Tarifbedingungen genannten Facharzt- oder Zusatzqualifikationen verfügen.
Die vom Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapie ist nicht versichert.
Ja, der Tarif DKV BMG 3 erstattet 100 % des Rechnungsbetrags bzw. der verbleibenden Restkosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel (100 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, der Tarif DKV BMG 1 erstattet 100 % für Heilmittel im Rahmen des tariflichen Heilmittelverzeichnisses. Auch logopädische, podologische, ergotherapeutische und osteopathische Leistungen sind erstattungsfähig (100 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, der Tarif DKV BMG 3 erstattet 100 % für Hilfsmittel wie z.B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte. Bei manchen Hilfsmitteln (z.B. Krankenfahrstühle) ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage der DKV notwendig (100 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, der Tarif DKV BMG 3 erstattet 80 % von 1.250 EUR für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen.
Für die Aufwendungen (einschließlich Arzneimittel) stehen Ihnen demnach 1.000 EUR je Versicherungsjahr zur Verfügung.
Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnis und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Ja, der Tarif DKV BMG 3 erstattet 80 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Für die Aufwendungen (einschließlich Arzneimittel) stehen bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr zur Verfügung.
Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne (100 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, folgende Leistungen werden erbracht:
- 100 % für den Transport im Notfall zum Arzt bzw. Krankenhaus
- 100 % für den Transport zu und von der ambulanten Dialysebehandlung, Röntgentiefen- und Chemotherapie
- 100 % für den Transport zu und von der medizinisch notwendigen ambulanten Behandlung, wenn Schwebehinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt
Bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind für jeden Kilometer 0,22 EUR erstattungsfähig (100 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 100 % bis zu 500 EUR innerhalb von 24 Monaten erstattet.
Ja, der Tarif DKV BMG 3 erstattet 100 % für eine Lasik-Operation an beiden Augen (100 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Für diese Leistung ist eine vorherige schriftliche Zusage der DKV notwendig.
Ja, aus dem Tarif DKV BMG 3 erhalten Sie Leistungen für gesetzliche eingeführte Programme zur Vorsorge, die gesetzlichen Altersgrenzen gelten dabei nicht. Zusätzlich werden aus dem Tarif DKV BMG 3 auch weitere gezielte Vorsorgeuntersuchungen zu 100 % erstattet. Die erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen (100 % Erstattung auch ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch in der neuen GKV das Kostenerstattungsprinzip gewählt haben.
Wenn sich Ihr Versicherungsstatus aufgrund einer Einkommenserhöhung von pflichtig in freiwillig GKV-versichert ändert, hat diese keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz im Kostenerstattungsverfahren.
Wenn Sie Ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft beenden und sich komplett privat krankenversichern , können Sie dies über die die im Tarif BMG 3 enthaltene Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung tun.
Wenn Sie aus einer beitragsfreien Familienversicherung in ein eigenständiges gesetzliches Versicherungsverhältnis wechseln, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wird, können Sie das Kostenerstattungsprinzip und diese Zusatzversicherung fortführen oder auf Wunsch beenden.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (zwei Versicherungsjahre) kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Ja, der Tarif DKV BMG 3 leistet für Behandlungen im europäischen Ausland, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. Die Aufwendungen werden in der Höhe erstattet, wie sie in dem jeweiligen europäischen Land üblich sind. Liegen die Behandlungskosten über den in Deutschland üblichen, werden die Aufwendungen in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland üblich sind.
Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland bleibt der Versicherungsschutz für sechs Monate ab Beginn des Auslandsaufenthaltes bestehen. Die Aufwendungen werden in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland üblich sind.
Hinweis: Die tariflichen Leistungen sind auf die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems ausgerichtet. Wir empfehlen Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern für das Kind das Kostenerstattungsprinzip bei der jeweiligen GKV gewählt haben.
Hinweis: Das Kostenerstattungsverfahren kann auch nur für das Kind oder die Kinder gewählt werden, während die Eltern klassisch gesetzlich versichert bleiben (Sachleistungsverfahren / Chip-Karte).
Ja, es gibt eine DKV-Card zur vereinfachten, direkten Abrechnung stationärer Unterbringungsleistungen zwischen dem Zusatzversicherer und dem Krankenhaus.
Die Abrechnung der weiteren tariflichen Leistungen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Hörgeräteakustiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bzw. ein Rezept für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Diese Rechnungen bzw. diese Rezepte senden Sie zunächst immer an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bzw. die Rezepte zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der DKV ein.
Ja, der Tarif DKV BMG 3 leistet sofort in voller Höhe und sieht im ambulanten und stationären Bereich keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Für zahnmedizinische Leistungen gilt eine Summenbegrenzung in den Anfangsjahren.
Ja, der Tarif verfügt u.a. über folgende Besonderheiten:
- 30 EUR Kurtagegeld für 28 Tage
- Beitragsfreiheit ab dem 92. Tag eines Krankenhausaufenthaltes
- 1.000 EUR Entbindungspauschale
- Service Telefon
- 100 % der Mehrkosten eines Rücktransports aus dem Ausland
Ja, zu den tariflichen Leistungen zählt die Bereitstellung eines Gesundheitstelefons u.a. mit folgenden Leistungen:
- Informationen zu allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten und Arzneimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen
- Vermittlung von Adressen und Telefonnummern von Behandlern
- Terminvereinbarungen mit Behandlern sowie Vermittlung von Operationsplätzen und -terminen bei ambulanten Operationen
Ja, es steht Ihnen ein telefonischer 24-Stunden-Notruf-Service u.a. mit folgenden Leistungen zur Verfügung:
- Vermittlung von Ärzten, Dolmetschern und Krankenhäusern bei Auslandsreisen
- Organisation von Transporten bzw. Verlegung in das nächste erreichbare Krankenhaus sowie Rücktransport aus dem Ausland
- Organisation einer Hilfskraft für notwendige Besorgungen nach Unfällen oder Krankenhausbehandlungen bzw. ambulanten Operationen
- Vermittlung einer Kinderbetreuung nach Unfällen oder Krankenhausbehandlungen bzw. ambulanten Operationen
- Vermittlung einer telefonischen psychologischen Erstbetreuung nach traumatisierenden Ereignissen
Nein, Tarif DKV BMG 3 sieht keine Beitragsrückerstattung dazu vor.
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Sie können frühestens zum Ende des auf den Versicherungsbeginn folgenden Kalenderjahres künden. Danach können Sie jährlich kündigen.
Der Tarif BMG 3 ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Kinder und Jugendliche bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag.
Die Umstellung in den Erwachsenen-Tarif mit Alterungsrückstellungen erfolgt automatisch zu Beginn des Jahres in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, sollte Ihre GKV für Verwaltungskosten Abzüge in ihrer Leistung vornehmen, werden diese zu 100 % von der DKV erstattet.
Ja, im Tarif DKV BMG 3 ist ein Selbstbehalt vorgesehen:
- 1.600 EUR für Personen ab dem 20. Lebensjahr
Der Selbstbehalt ändert sich im ersten Kalenderjahr, wenn der Versicherungsbeginn zu einem anderen Zeitpunkt als dem 01.01. liegt. Die DKV mindert den Selbstbehalt um 1/12 für jeden vollen Kalenderjahr fehlenden Monat.
Beispiel: Versicherungsbeginn 01.09., es fehlen vier Monate für das volle Kalenderjahr. Der für diesen Zeitraum geltende Selbstbehalt beträgt (1.600 EUR : 12) x 4, also 400 EUR.
Sie finden in der Tarifstufe BMG 3 die optimale Kombination aus durchlaufendem Beitrag und Selbstbehaltstufe.
Sie können jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der Tarife BMG in eine andere Selbstbehaltstufe wechseln.
Ja, Mitglieder der BIG mit einem Kostenerstattungstarif der DKV profitieren von einem deutlich vereinfachten Abrechnungsvorgang.
Nachdem Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von Ihrem Arzt / Zahnarzt eine Rechnung. Diese reichen Sie direkt bei der BIG ein. Die BIG prüft, erstattet ihren Teil der Kosten auf Ihr Konto und leitet die Rechnung sofort an die DKV weiter. Auch die DKV erstattet ihren Anteil auf Ihr Konto. Sie selbst bezahlen den Arzt / Zahnarzt.
Wenn Sie zeitgleich zur Antragstellung bei der DKV zur BIG wechseln wollen, beantragen wir beides für Sie.
Nein, im Tarif DKV BMG 3 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.