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Detailübersicht: Kostenerstattung DKV KAMP 0 + KGZ1

KAMP 0 + KGZ1

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif DKV KAMP 0 + KGZ1

Ärztliche Leistung über Höchstsatz (Ambulant)
Ja
Erstattung mit GKV-Vorleistung
100 %
Erstattung ohne GKV-Vorleistung
85 %
Arznei- und Verbandmittel?
Ja, 100 %
Sehhilfen
Ja, 500 EUR / 24 Monate
Heilpraktiker
Ja, 100 %
Vorsorgeuntersuchungen
Ja, 100 %
Verwaltungsaufwand
Ja, 100 %
Selbstbehalt
Nein
Wartezeiten?
Keine Wartezeit (Ambulant)
Keine allgemeine Wartezeit (Stationär)

Der Ambulantbaustein KAMP 0  der DKV bietet umfangreiche ambulante Leistungen.

100 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 85 % ohne Vorleistung der GKV.

Der Krankenhausbaustein KGZ 1 der DKV erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Ein- Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.

Liegt der Versicherungsbeginn im Aktionszeitraum zwischen dem 01.03.2025 und dem 01.02.2028, verzichtet die DKV auf die im Tarifbaustein KGZ 1 sonst übliche allgemeine Wartezeit von 3 Monaten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KAMP 0 + KGZ1

Wie hoch ist die Erstattung, wenn die GKV eine Vorleistung erbringt?

100 % der verbleibenden Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine Vorleistung erbringt.

Wie hoch ist die Erstattung, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt?

85 % der Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) keine Vorleistung erbringt.

Werden die ärztlichen Leistungen auch über die Gebührenordnung der Ärzte hinaus erstattet?

Ja, z.B. bei krankheits- oder befundbedingten Erschwernissen werden die Aufwendungen auch über den Höchstsatz der GOÄ (3,5-facher Satz) hinaus erstattet. 
Sie sind auch bei ambulanten Behandlungen und Maßnahmen einem Privatpatienten gleichgestellt.

Welche Erstattung erfolgt für psychotherapeutische Leistungen?

Ja, folgende Leistungen werden erbracht:

  • 85 bzw. 100 % für die ersten 30 Sitzungen
  • 70 bzw. 80 % von der 31. bis zur 60. Sitzung
  • 50 bzw. 70 % ab der 61. Sitzung


Erbringt die GKV keine Vorleistung, so ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage der DKV erforderlich.

Der behandelnde Arzt muss über eine der in den Tarifbedingungen genannten Facharzt- oder Zusatzqualifikationen verfügen.

Die vom Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapie ist nicht versichert.

Welche Erstattung erfolgt für verordnete Arznei- und Verbandmittel?

Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 1 erstattet 100 % des Rechnungsbetrags bzw. der verbleibenden Restkosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Leistet der Tarif für Heilmittel?

Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 1 erstattet 100 % für Heilmittel im Rahmen des tariflichen Heilmittelverzeichnisses.  Auch logopädische, podologische, ergotherapeutische und osteopathische Leistungen sind erstattungsfähig.
(85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse)

Leistet der Tarif für Hilfsmittel?

Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 1 erstattet 100 % für Hilfsmittel wie z.B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte. Bei manchen Hilfsmitteln (z.B. Krankenfahrstühle) ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage der DKV notwendig.
(85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 1 erstattet 100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Für die Aufwendungen (einschließlich Arzneimittel)  stehen bis 1.000 EUR je Versicherungsjahr zur Verfügung.

Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 1 erstattet 100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Für die Aufwendungen (einschließlich Arzneimittel) stehen bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr zur Verfügung. 

Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Werden die Kosten für einen ambulanten Krankentransport erstattet?

Ja, folgende Leistungen werden erbracht:

  • 100 % für den Transport im Notfall zum Arzt bzw. Krankenhaus
  • 100 % für den Transport zu und von der ambulanten Dialysebehandlung, Röntgentiefen- und Chemotherapie
  • 100 % für den Transport zu und von der medizinisch notwendigen ambulanten Behandlung, wenn Schwebehinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt


Bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind für jeden Kilometer 0,22 EUR erstattungsfähig (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Leistet der Tarif für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen?

Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 85 % bis zu 500 EUR innerhalb von 24 Monaten erstattet.

Sieht der Tarif auch eine Leistung für eine Lasik-OP vor?

Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 1 erstattet 100 % für eine Lasik-Operation an beiden Augen (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Für diese Leistung ist eine vorherige schriftliche Zusage der DKV notwendig.

Leistet der Tarif auch für Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen?

Ja, aus dem Ambulantbaustein KAMP 0 erhalten Sie Leistungen für gesetzliche eingeführte Programme zur Vorsorge, die gesetzlichen Altersgrenzen gelten dabei nicht. Hierfür werden 100 % erstattet. Die erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch in der neuen GKV das Kostenerstattungsprinzip wählen.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Wenn sich Ihr Versicherungsstatus aufgrund einer Einkommenserhöhung von pflichtig in freiwillig GKV versichert ändert, hat diese keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz im Kostenerstattungsverfahren.
Wenn Sie aus einer beitragsfreien Familienversicherung in ein eigenständiges gesetzliches Versicherungsverhältnis wechseln, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wird, können Sie das Kostenerstattungsprinzip und diese Zusatzversicherung fortführen oder auf Wunsch beenden.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (zwei Versicherungsjahre) kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In Pkt. 9.5 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Tarifbaustein KAMP 0 verzichtet die DKV auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
In § 14 Abs. 6 Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Tarifbaustein KGZ 1 verzichtet die DKV ebenfalls auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Tarifbaustein  DKV KAMP 0  leistet jedoch für Behandlungen im europäischen Ausland, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. Die Aufwendungen werden in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland üblich sind. 

Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht kein Versicherungsschutz.

Nein, der volle Versicherungsschutz aus dem Tarifbaustein KGZ 1 setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Grundleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusammen. 

Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht kein Versicherungsschutz.

Hinweis: Die tariflichen Leistungen sind auf die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems ausgerichtet. Wir empfehlen Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern für das Kind das Kostenerstattungsprinzip bei der jeweiligen GKV gewählt haben.
Hinweis: Das Kostenerstattungsverfahren kann auch nur für das Kind oder die Kinder gewählt werden, während die Eltern klassisch gesetzlich versichert bleiben (Sachleistungsverfahren / Chip-Karte).

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker, Hörgeräteakustiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bzw. ein Rezept für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Auch die Abrechnung der Kosten für die Ein- / Zweibettzimmer-Unterbringung sowie für die wahlärztlichen Leistungen, also Behandlungen durch Chefärzte oder Spezialisten, werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.  Diese Rechnungen bzw. diese Rezepte senden Sie zunächst immer an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bzw. die Rezepte zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der DKV ein.

Steht die tarifliche Leistung von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Ambulantbaustein KAMP 0 und der Krankenhausbaustein KGZ 1 leisten sofort in voller Höhe und sehen keine Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Gibt es Abweichungen und Besonderheiten, durch die sich der Tarif deutlich von anderen Tarifen unterscheidet?

Ja, zu den tariflichen Leistungen zählt die Bereitstellung eines Gesundheitstelefons u.a. mit folgenden Leistungen:

  • Informationen zu allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten und Arzneimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen
  • Vermittlung von Adressen und Telefonnummern von Behandlern
  • Terminvereinbarungen mit Behandlern sowie Vermittlung von Operationsplätzen und -terminen bei ambulanten Operationen


Ja, Sie können die Leistungen des privatärztlichen Bereitschaftsdienstes Medlanes in Anspruch nehmen. Dieses Netzwerk von Ärzten ermöglicht es in bisher 14 deutschen Großstädten, im Krankheitsfall einen Arzt zu sich nach Hause zu bestellen. Diese ärztliche Hausbesuche werden täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, durchgeführt.

Erfolgt eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit?

Nein, Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 1 sieht keine Beitragsrückerstattung dazu vor.

Besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie aus dem Kostenerstattungsprinzip zurück ins Sachleistungsprinzip wechseln?

Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

Sie können frühestens zum Ende des auf den Versicherungsbeginn folgenden Kalenderjahres künden. Danach können Sie jährlich kündigen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?

Der Ambulantbaustein KAMP 0 und der Krankenhausbaustein KGZ 1 sind mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.

Kinder und Jugendliche bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten  Beitrag.
Die Umstellung in den Erwachsenen-Tarif mit Alterungsrückstellungen erfolgt automatisch zu Beginn des Jahres in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet.

Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.

Werden die Kosten für den Verwaltungskostenabschlag erstattet?

Ja, sollte Ihre GKV für Verwaltungskosten Abzüge in ihrer Leistung vornehmen, werden diese zu 100 % von der DKV erstattet.

Sieht der Tarif eine Selbstbehalt vor?

Nein, ein Selbstbehalt ist im Tarif DKV KAMP 0 nicht vorgesehen. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren.

Für Personen ab dem 20. Lebensjahr kann folgender Selbstbehalt festgelegt werden:

  • 300 EUR (KAMP 1)


Sie können jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der Tarife KAMP in eine andere Selbstbehaltstufe wechseln. 

Gibt es eine Kooperations-GKV zur vereinfachten Abrechnung?

Ja, Mitglieder der BIG mit einem Kostenerstattungstarif der DKV profitieren von einem deutlich vereinfachten Abrechnungsvorgang.

Nachdem Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese reichen Sie direkt bei der BIG ein. Die BIG prüft, erstattet ihren Teil der Kosten auf Ihr Konto und leitet die Rechnung sofort an die DKV weiter. Auch die DKV erstattet ihren Anteil auf Ihr Konto. Sie selbst bezahlen den Arzt.

Wenn Sie zeitgleich zur Antragstellung bei der DKV zur BIG wechseln wollen, beantragen wir beides für Sie.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarifbaustein DKV KAMP 0 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Nein, liegt der Versicherungsbeginn im Aktionszeitraum zwischen dem 01.03.2025 und dem 01.02.2028, verzichtet die DKV auf die im Tarifbaustein KGZ 1 sonst übliche allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Die besondere Wartezeit von 8 Monaten für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung bleibt bestehen.