Detailübersicht: Kostenerstattung DKV KAMP 0 + KGZ2 + Z90
Tarife DKV
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KAMP 0 + KGZ2 + Z90
Kurzübersicht - Tarif DKV KAMP 0 + KGZ2 + Z90
Keine allgemeine Wartezeit (Stationär)
Der Ambulantbaustein KAMP 0 der DKV bietet umfangreiche ambulante Leistungen.
100 % Erstattung erfolgen für ärztliche Leistungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihre Vorleistung erbringt, 85 % ohne Vorleistung der GKV.
Der Krankenhausbaustein KGZ 2 erstattet die Kosten für stationäre Leistungen wie Zweibettzimmer- Unterbringung sowie Chefarzt- und Belegarztbehandlung, nachdem die gesetzliche Krankenkasse die Grundleistungen übernommen hat.
Der Zahnbaustein Z90 erstattet 90 % für Zahnersatz (100 % bei Unfall) und 100 % für Zahnbehandlung. In den ersten 3 Jahren können bis zu 3.000 EUR an Erstattungsleistung abgerufen werden. Die professionelle Zahnreinigung wird einmal jährlich zu 100 % erstattet.
Liegt der Versicherungsbeginn im Aktionszeitraum zwischen dem 01.03.2025 und dem 01.02.2028, verzichtet die DKV für die Leistungen aus dem Tarifbaustein KGZ 2 auf die sonst übliche Wartezeit von 3 Monaten. Die besondere Wartezeit von 8 Monaten für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung bleibt bestehen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KAMP 0 + KGZ2 + Z90
100 % der verbleibenden Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine Vorleistung erbringt.
85 % der Aufwendungen werden erstattet, wenn die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) keine Vorleistung erbringt.
Ja, z.B. bei krankheits- oder befundbedingten Erschwernissen werden die Aufwendungen auch über den Höchstsatz der GOÄ (3,5-facher Satz) hinaus erstattet.
Sie sind auch bei ambulanten Behandlungen und Maßnahmen einem Privatpatienten gleichgestellt.
Ja, folgende Leistungen werden erbracht:
- 85 bzw. 100 % für die ersten 30 Sitzungen
- 70 bzw. 80 % von der 31. bis zur 60. Sitzung
- 50 bzw. 70 % ab der 61. Sitzung
Erbringt die GKV keine Vorleistung, so ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage der DKV erforderlich.
Der behandelnde Arzt muss über eine der in den Tarifbedingungen genannten Facharzt- oder Zusatzqualifikationen verfügen.
Die vom Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapie ist nicht versichert.
Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 2 + Z90 erstattet 100 % des Rechnungsbetrags bzw. der verbleibenden Restkosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 2 + Z90 erstattet 100 % für Heilmittel im Rahmen des tariflichen Heilmittelverzeichnisses. Auch logopädische, podologische, ergotherapeutische und osteopathische Leistungen sind erstattungsfähig.
(85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse)
Ja, der Tarif DKV KAMP 0 erstattet 100 % für Hilfsmittel wie z.B. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte. Bei manchen Hilfsmitteln (z.B. Krankenfahrstühle) ist eine vorherige schriftliche Leistungszusage der DKV notwendig.
(85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 2 + Z90 erstattet 100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Für die Aufwendungen (einschließlich Arzneimittel) stehen bis 1.000 EUR je Versicherungsjahr zur Verfügung.
Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 2 + Z90 erstattet 100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Für die Aufwendungen (einschließlich Arzneimittel) stehen bis zu 1.000 EUR je Versicherungsjahr zur Verfügung.
Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, folgende Leistungen werden erbracht:
- 100 % für den Transport im Notfall zum Arzt bzw. Krankenhaus
- 100 % für den Transport zu und von der ambulanten Dialysebehandlung, Röntgentiefen- und Chemotherapie
- 100 % für den Transport zu und von der medizinisch notwendigen ambulanten Behandlung, wenn Schwebehinderung oder Pflegebedürftigkeit vorliegt
Bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind für jeden Kilometer 0,22 EUR erstattungsfähig (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Ja, die Aufwendungen für Sehhilfen werden zu 85 % bis zu 500 EUR innerhalb von 24 Monaten erstattet.
Ja, der Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 2 + Z90 erstattet 100 % für eine Lasik-Operation an beiden Augen (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Für diese Leistung ist eine vorherige schriftliche Zusage der DKV notwendig.
Ja, aus dem Ambulantbaustein KAMP 0 erhalten Sie Leistungen für gesetzliche eingeführte Programme zur Vorsorge, die gesetzlichen Altersgrenzen gelten dabei nicht. Hierfür werden 100 % erstattet. Die erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen entnehmen Sie bitte den Tarifbedingungen (85 % Erstattung ohne Vorleistung Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse).
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch in der neuen GKV das Kostenerstattungsprinzip wählen.
Wenn sich Ihr Versicherungsstatus aufgrund einer Einkommenserhöhung von pflichtig in freiwillig GKV versichert ändert, hat diese keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz im Kostenerstattungsverfahren.
Wenn Sie aus einer beitragsfreien Familienversicherung in ein eigenständiges gesetzliches Versicherungsverhältnis wechseln, weil z.B. eine Ausbildung begonnen wird, können Sie das Kostenerstattungsprinzip und diese Zusatzversicherung fortführen oder auf Wunsch beenden.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (zwei Versicherungsjahre) kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Nein, der Tarifbaustein DKV KAMP 0 leistet jedoch für Behandlungen im europäischen Ausland, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt. Die Aufwendungen werden in der Höhe erstattet, wie sie in Deutschland üblich sind.
Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht kein Versicherungsschutz.
Nein, der volle Versicherungsschutz aus dem Tarifbaustein KGZ 2 setzt sich aus den Wahlleistungen Ihrer Zusatzversicherung und den Grundleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusammen.
Bei vorübergehenden Aufenthalten im außereuropäischen Ausland besteht kein Versicherungsschutz.
Der Zahnbaustein Z90 leistet auch für im Ausland angefertigten Zahnersatz und die dort durchgeführten Behandlungen, erbringt aber maximal die Leistungen, die bei auch bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.
Hinweis: Die tariflichen Leistungen sind auf die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems ausgerichtet. Wir empfehlen Ihnen für berufliche und private Reisen eine separate Auslandsreisekrankenversicherung für ca. 10 EUR pro Person und Jahr.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eltern für das Kind das Kostenerstattungsprinzip bei der jeweiligen GKV gewählt haben.
Hinweis: Das Kostenerstattungsverfahren kann auch nur für das Kind oder die Kinder gewählt werden, während die Eltern klassisch gesetzlich versichert bleiben (Sachleistungsverfahren / Chip-Karte).
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Hörgeräteakustiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen bzw. ein Rezept für Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel. Auch die Abrechnung der Kosten für die Zweibettzimmer-Unterbringung sowie für die wahlärztlichen Leistungen, also Behandlungen durch Chefärzte oder Spezialisten, werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt. Diese Rechnungen bzw. diese Rezepte senden Sie zunächst immer an Ihre Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Ihre GKV erstattet dann den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse auf Ihr Konto und bestätigt Ihnen zusätzlich die Höhe der erbrachten Leistung auf einem sogenannten Vorleistungsvermerk. Im Anschluss reichen Sie die Rechnungen bzw. die Rezepte zusammen mit dem Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bei der DKV ein.
Ja, der Ambulantbaustein KAMP 0 und der Krankenhausbaustein KGZ 2 leisten sofort in voller Höhe und sehen keine Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Für zahnmedizinische Leistungen aus dem Baustein Z90 gilt eine Summenbegrenzung in den Anfangsjahren.
Ja, zu den tariflichen Leistungen zählt die Bereitstellung eines Gesundheitstelefons u.a. mit folgenden Leistungen:
- Informationen zu allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten und Arzneimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen
- Vermittlung von Adressen und Telefonnummern von Behandlern
- Terminvereinbarungen mit Behandlern sowie Vermittlung von Operationsplätzen und -terminen bei ambulanten Operationen
Ja, ist der Bedarf für Zahnersatz auf einen Unfall zurückzuführen, erhöht sich der Erstattungssatz im Tarifbaustein Z90 von 90 % auf 100 %.
Ja, Sie können die Leistungen des privatärztlichen Bereitschaftsdienstes Medlanes in Anspruch nehmen. Dieses Netzwerk von Ärzten ermöglicht es in bisher 14 deutschen Großstädten, im Krankheitsfall einen Arzt zu sich nach Hause zu bestellen. Diese ärztliche Hausbesuche werden täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen, durchgeführt.
Nein, Tarif DKV KAMP 0 + KGZ 2 + Z90 sieht keine Beitragsrückerstattung dazu vor.
Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Sie können frühestens zum Ende des auf den Versicherungsbeginn folgenden Kalenderjahres künden. Danach können Sie jährlich kündigen.
Der Ambulantbaustein KAMP 0 und der Krankenhausbaustein KGZ 2 sind mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Kinder und Jugendliche bezahlen den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Beitrag.
Die Umstellung in den Erwachsenen-Tarif mit Alterungsrückstellungen erfolgt automatisch zu Beginn des Jahres in dem die versicherte Person das 20. Lebensjahr vollendet.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Der Zahnbaustein Z90 ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt zehn Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 25., 30., 35., 40., 45., 50., 55. bzw. 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag. Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind ergänzend möglich.
Ja, sollte Ihre GKV für Verwaltungskosten Abzüge in ihrer Leistung vornehmen, werden diese zu 100 % von der DKV erstattet.
Nein, ein Selbstbehalt ist im Tarif DKV KAMP 0 nicht vorgesehen. Es besteht aber die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren.
Für Personen ab dem 20. Lebensjahr kann folgender Selbstbehalt festgelegt werden:
- 300 EUR (KAMP 1)
Sie können jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der Tarife KAMP in eine andere Selbstbehaltstufe wechseln.
Ja, Mitglieder der BIG mit einem Kostenerstattungstarif der DKV profitieren von einem deutlich vereinfachten Abrechnungsvorgang.
Nachdem Sie privatärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese reichen Sie direkt bei der BIG ein. Die BIG prüft, erstattet ihren Teil der Kosten auf Ihr Konto und leitet die Rechnung sofort an die DKV weiter. Auch die DKV erstattet ihren Anteil auf Ihr Konto. Sie selbst bezahlen den Arzt.
Wenn Sie zeitgleich zur Antragstellung bei der DKV zur BIG wechseln wollen, beantragen wir beides für Sie.
Nein, in den Tarifbausteinen DKV KAMP 0 und Z90 ist keine Wartezeit vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Nein, liegt der Versicherungsbeginn im Aktionszeitraum zwischen dem 01.03.2025 und dem 01.02.2028, verzichtet die DKV auf die im Tarifbaustein KGZ 2 sonst übliche allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Die besondere Wartezeit von 8 Monaten für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung bleibt bestehen.