OP geplant: Krankenhauszusatzversicherung noch abschließen?

Lars Meinhold
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

Versicherungskaufmann und Experte für Zusatzversicherungen

Veröffentlicht am

OP geplant: Krankenhauszusatzversicherung noch abschließen?

Bildquelle: KI Generiert

Die Operation ist bereits angeraten oder sogar terminiert und jetzt soll noch schnell eine Krankenhauszusatzversicherung her. Doch lässt sich damit das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung für den bevorstehenden Klinikaufenthalt noch absichern? Entscheidend ist nicht nur die Wartezeit.

Die OP steht fest – und jetzt noch schnell besser versichern?

Diese Frage begegnet uns in der Beratung regelmäßig:

„Ich muss in einigen Wochen operiert werden. Kann ich jetzt noch eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, damit ich im Einbettzimmer liege und vom Chefarzt behandelt werde?“

Der Gedanke ist nachvollziehbar. Gerade wenn erstmals ein Krankenhausaufenthalt konkret bevorsteht, beschäftigt man sich plötzlich intensiver mit der Unterbringung, der Wahl des behandelnden Arztes und den Kosten für zusätzliche Krankenhausleistungen.

Die entscheidende Antwort lautet jedoch:

Ein neuer Versicherungsvertrag ist grundsätzlich für zukünftige, noch nicht eingetretene Risiken gedacht. Eine bereits bekannte oder angeratene Operation lässt sich deshalb normalerweise nicht einfach nachträglich versichern.

Dabei werden drei Dinge häufig miteinander verwechselt:

  • Gesundheitsfragen
  • Wartezeiten
  • bereits eingetretene oder bekannte Versicherungsfälle

Diese Unterschiede sollten Sie kennen, bevor Sie kurz vor einer Operation noch eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Eine geplante Operation ist für den Versicherer keine unbekannte Zukunft mehr

Eine Versicherung funktioniert grundsätzlich so, dass ein noch ungewisses zukünftiges Risiko abgesichert wird.

Wenn Ihr Arzt bereits festgestellt hat, dass eine Operation notwendig ist, sieht die Situation anders aus.

Das gilt nicht erst dann, wenn Sie bereits einen konkreten Aufnahmetermin im Krankenhaus haben.

Je nach Versicherungsbedingungen kann es bereits ausreichen, dass eine stationäre Behandlung als medizinische Möglichkeit mit Ihnen besprochen oder angeraten wurde.

Ein typisches Beispiel:

Sie haben seit Monaten Beschwerden am Knie. Ihr Orthopäde erklärt Ihnen, dass zunächst eine konservative Behandlung versucht werden soll. Sollte diese keinen Erfolg haben, müsse voraussichtlich operiert werden.

Auch wenn noch kein Operationstermin vereinbart wurde, kann die mögliche stationäre Behandlung damit bereits vor Abschluss der Versicherung bekannt gewesen sein.

Genau deshalb ist die Frage „Ist die OP schon terminiert?“ alleine zu kurz gegriffen.

Gesundheitsfragen: Eine bevorstehende Behandlung muss angegeben werden

Bei leistungsstarken Krankenhauszusatzversicherungen mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehört normalerweise eine Gesundheitsprüfung zum Antrag.

Dabei können beispielsweise Fragen gestellt werden zu:

  • bestehenden Erkrankungen
  • laufenden Behandlungen
  • Krankenhausaufenthalten der vergangenen Jahre
  • angeratenen Untersuchungen oder Behandlungen
  • geplanten Operationen

Entscheidend ist immer der genaue Wortlaut der Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers.

Diese Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Ist eine Operation bereits angeraten oder geplant und fällt sie unter eine Gesundheitsfrage, muss sie entsprechend angegeben werden.

Der Versicherer entscheidet anschließend im Rahmen seiner Risikoprüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherungsschutz angeboten werden kann.

Eine bereits bevorstehende Operation wird dadurch aber nicht automatisch Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Keine Wartezeit bedeutet nicht: Die geplante OP ist versichert

Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft Krankenhauszusatzversicherungen ohne Wartezeit.

Manche Tarife werben damit, dass der Versicherungsschutz direkt nach Vertragsbeginn beginnt.

Das klingt zunächst ideal:

Heute abschließen, in drei Wochen operiert werden und die Zusatzversicherung bezahlt das Einbettzimmer und den Chefarzt.

So einfach funktioniert es jedoch nicht.

Der Verzicht auf eine Wartezeit ändert nichts daran, dass eine bereits laufende oder unmittelbar bevorstehende Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein kann.

Die Wartezeit beantwortet lediglich die Frage:

Wie lange muss ich nach Versicherungsbeginn warten, bevor grundsätzlich Leistungen beansprucht werden können?

Sie beantwortet nicht die Frage:

Ist eine bereits vor Vertragsabschluss bekannte Behandlung überhaupt versichert?

Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Themen.

Ein aktuelles Beispiel: Allianz MeinKrankenhausschutz

Sehr anschaulich lässt sich dieser Unterschied an der neuen Allianz Krankenhauszusatzversicherung zeigen.

Die Tarife MeinKrankenhausschutz verzichten grundsätzlich auf allgemeine Wartezeiten. Lediglich für bestimmte Leistungen wie Entbindung und Psychotherapie gelten besondere Regelungen.

Gleichzeitig stellt die Allianz beim Abschluss Gesundheitsfragen und weist darauf hin, dass für laufende oder unmittelbar bevorstehende Behandlungen kein Versicherungsschutz besteht.

Das zeigt sehr deutlich:

Keine Wartezeit bedeutet nicht, dass eine bereits geplante Behandlung nachträglich versichert werden kann.

Für neu eintretende versicherte Erkrankungen kann ein Tarif ohne allgemeine Wartezeit sehr interessant sein. Für die bereits bekannte Operation ist das jedoch etwas anderes.

Und was ist mit Tarifen ganz ohne Gesundheitsfragen?

Jetzt könnte man auf die Idee kommen:

„Dann nehme ich einfach eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.“

Auch hier muss man genau hinschauen.

Es gibt tatsächlich Krankenhauszusatzversicherungen, die vollständig auf Gesundheitsfragen verzichten. Solche Tarife können beispielsweise für Menschen interessant sein, die wegen Vorerkrankungen bei klassischen Tarifen Schwierigkeiten mit der Gesundheitsprüfung haben.

Auf unserer Seite zur Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen erklären wir diese Lösungen ausführlich.

Allerdings gibt es einen entscheidenden Punkt:

Keine Gesundheitsfragen bedeuten nicht automatisch, dass eine bereits bekannte Krankenhausbehandlung versichert ist.

DKV UZ: Keine Gesundheitsfragen, aber klare Regel für bestehende Versicherungsfälle

Ein gutes Beispiel sind die DKV Tarife UZ1 und UZ2.

Für diese Tarife stellt die DKV keine Gesundheitsfragen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie nach der Diagnose einer bevorstehenden Operation einen Vertrag abschließen und anschließend für genau diesen Krankenhausaufenthalt Leistungen erhalten können.

Die DKV stellt in ihren Informationen klar, dass für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind, keine Leistung besteht.

Dabei kann ein Versicherungsfall bereits dann als eingetreten gelten, wenn innerhalb der letzten 24 Monate vor Vertragsabschluss aufgrund der betreffenden Diagnose eine stationäre Krankenhausbehandlung als mögliche Behandlungsalternative zwischen Arzt und Patient besprochen wurde.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Es muss also nicht zwingend bereits heißen:

„Ihre Operation findet am 15. Dezember statt.“

Unter Umständen genügt schon die ärztliche Aussage:

„Wenn die bisherige Behandlung nicht hilft, müssen wir operieren.“

Über den DKV Tarif und die Besonderheiten solcher Lösungen haben wir bereits in unserer News zur Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen mit DKV UZ1 berichtet.

Auch AXA Krankenhaus easy löst das Problem nicht rückwirkend

Ähnlich ist die Situation beim AXA Krankenhaus easy.

Auch dieser Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen.

AXA definiert jedoch ebenfalls, wann ein Versicherungsfall bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist.

Relevant ist dabei unter anderem, ob in den letzten 24 Monaten vor Vertragsabschluss die Notwendigkeit einer stationären Weiterbehandlung ärztlich in Erwägung gezogen wurde.

Der Vorteil solcher Tarife liegt also nicht darin, eine schon geplante Operation nachträglich versichern zu können.

Der Vorteil liegt vielmehr darin, dass Menschen mit bestehenden Erkrankungen für zukünftige neue Krankenhausaufenthalte überhaupt noch Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen erhalten können.

Ohne Gesundheitsfragen heißt häufig auch: kein Chefarzt

Noch einen Punkt sollte man dabei nicht übersehen.

Die von uns angebotenen Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen konzentrieren sich vor allem auf die bessere Unterbringung im Krankenhaus.

Sie können also beispielsweise ein Einbettzimmer oder Zweibettzimmer absichern.

Eine privatärztliche Behandlung durch Chefärzte oder Spezialisten ist bei diesen speziellen Tarifen dagegen in der Regel nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Wenn Sie unmittelbar vor einer Operation nach einer Versicherung suchen, weil Sie sich von einem bestimmten Spezialisten behandeln lassen möchten, hilft Ihnen deshalb ein reiner Zimmertarif ohnehin nicht weiter.

Mehr darüber, wie sich Arztwahl und Unterbringung unterscheiden, erklären wir auf unserer Seite zur Chefarztbehandlung und freien Arztwahl.

Was sollten Sie tun, wenn die Operation bereits feststeht?

Wenn Ihre Operation bereits geplant ist, würde ich zunächst nicht davon ausgehen, dass sich genau dieser Krankenhausaufenthalt noch versichern lässt.

Prüfen Sie stattdessen drei Punkte.

1. Was wurde medizinisch bereits besprochen?

Gab es lediglich Beschwerden und Untersuchungen?

Oder hat Ihr Arzt bereits eine stationäre Behandlung oder Operation angeraten, empfohlen oder als mögliche weitere Therapie besprochen?

Dieser Unterschied kann für den Versicherungsschutz entscheidend sein.

2. Welche Gesundheitsfragen stellt der gewünschte Tarif?

Lesen Sie die Fragen genau.

Entscheidend ist nicht, was Sie persönlich für wichtig oder unwichtig halten, sondern wonach der Versicherer konkret fragt.

Eine Gesundheitsfrage sollte weder großzügig interpretiert noch verharmlost werden.

3. Welche Leistung möchten Sie überhaupt absichern?

Geht es Ihnen hauptsächlich um:

  • ein Einbettzimmer?
  • ein Zweibettzimmer?
  • Chefarztbehandlung?
  • einen bestimmten Spezialisten?
  • freie Krankenhauswahl?

Gerade wenn die aktuelle Operation nicht mehr versicherbar ist, kann ein Abschluss für zukünftige Krankenhausaufenthalte trotzdem sinnvoll sein.

Dann sollte aber der Tarif langfristig zu Ihren Wünschen passen und nicht nur aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Behandlung ausgewählt werden.

Jetzt abschließen kann trotzdem sinnvoll sein

Dass die bereits geplante Operation möglicherweise nicht mehr versichert werden kann, bedeutet nicht automatisch, dass Sie mit dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung warten sollten.

Ein Beispiel:

Sie müssen aktuell wegen einer Knieerkrankung operiert werden.

Für diesen konkreten Versicherungsfall besteht möglicherweise kein Versicherungsschutz.

Ein Jahr später erkranken Sie jedoch völlig unabhängig davon und benötigen wegen einer anderen Erkrankung eine stationäre Behandlung.

Je nach Tarif und Vertragsbedingungen kann für diesen neuen Versicherungsfall selbstverständlich Versicherungsschutz bestehen.

Deshalb sollte man immer unterscheiden zwischen:

„Kann ich die bevorstehende OP noch versichern?“

und

„Kann ich heute noch Versicherungsschutz für zukünftige Krankenhausaufenthalte abschließen?“

Die zweite Frage kann durchaus mit Ja beantwortet werden.

Welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen, können Sie in unserem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich prüfen.

Mein Rat: Krankenhauszusatzversicherung abschließen, bevor sie gebraucht wird

Eine Krankenhauszusatzversicherung gehört zu den Versicherungen, bei denen sich der richtige Zeitpunkt für den Abschluss sehr deutlich bemerkbar macht.

Solange Sie gesund sind und keine Behandlung bevorsteht, haben Sie normalerweise die größte Tarifauswahl.

Sobald eine Diagnose gestellt wurde oder eine Operation im Raum steht, kann sich diese Auswahl erheblich verändern.

Deshalb halte ich wenig davon, eine Krankenhauszusatzversicherung erst dann zu suchen, wenn der Einweisungsschein bereits auf dem Tisch liegt.

Wer Wert auf Chefarztbehandlung, freie Arztwahl und eine komfortable Unterbringung legt, sollte sich damit möglichst beschäftigen, bevor ein Krankenhausaufenthalt konkret absehbar ist.

Und wenn die Operation bereits geplant ist?

Dann lohnt sich trotzdem eine genaue Prüfung.

Aber mit einer realistischen Erwartung: Der neue Vertrag kann Ihre zukünftigen Krankenhausaufenthalte absichern. Die bereits bekannte Operation lässt sich dadurch normalerweise nicht einfach rückwirkend zum versicherten Risiko machen.

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Häufige Fragen bei bevorstehenden OPs

Kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, wenn meine OP bereits geplant ist?

Ein Vertragsabschluss kann je nach Tarif grundsätzlich noch möglich sein. Das bedeutet aber nicht, dass die bereits geplante Operation versichert ist. Klassische Tarife stellen Gesundheitsfragen und berücksichtigen angeratene oder bevorstehende Behandlungen bei der Risikoprüfung. Auch Tarife ohne Gesundheitsfragen können bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfälle ausschließen.

Hilft mir eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit bei einer bereits geplanten OP?

Nicht automatisch. „Keine Wartezeit“ bedeutet lediglich, dass nach Versicherungsbeginn nicht erst mehrere Monate abgewartet werden müssen. Eine bereits bekannte oder unmittelbar bevorstehende Behandlung kann trotzdem vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein.

Was ist, wenn die Operation nur besprochen, aber noch nicht terminiert wurde?

Auch das kann bereits relevant sein. Bei einzelnen Tarifen genügt es beispielsweise, dass eine stationäre Behandlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Vertragsabschluss als mögliche Behandlung zwischen Arzt und Patient besprochen wurde. Deshalb sollten die jeweiligen Bedingungen genau geprüft werden.