Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung AXA Krankengeld easy
Krankengeld easy
Kurzübersicht - Tarif AXA Krankengeld easy
Nein, bei Rehamaßnahmen
Der Tarif Krankengeld easy der AXA ohne Gesundheitsfragen und trotzdem mit Kündigungsschutz !
Im Angestelltenverhältnis sind Sie für Neuerkrankungen optimal abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Krankheitstage bei Rückfallerkrankung werden zusammengerechnet, sodass Sie schnell und sicher Ihr Geld erhalten. Sie sind in diesem Tarif sicher versichert ! Die AXA kann Ihnen diese wichtige Absicherung auch dann nicht kündigen, wenn Sie Ihr Tagegeld frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif AXA Krankengeld easy
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die AXA weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate. Um im Notfall an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die AXA bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit und auf das Limit von 60 Tagessätzen innerhalb der ersten 12 Monate. Tritt innerhalb der Wartezeit eine Arbeitsunfähigkeit ein die nicht auf einen Unfall zurück zu führen ist, wird auch für die Arbeitsunfähigkeitstage geleistet, die nach Ablauf der Wartezeit fortbestehen. Hier gilt das Limit von 60 Tagessätzen innerhalb der ersten 12 Monate.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld der AXA wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt. Vor Antritt der Maßnahme muss keine schriftliche Leistungszusage der AXA eingeholt werden. Die Zahlung der AXA-Zahlung endet, wenn die Zahlung der Einkommensersatzleistung endet.
Nein, das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Ja, bei Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld. Leistungen werden immer dann erbracht, wenn die GKV auch leistet.
Die GKV leistet pro Jahr pro Kind für bis zu 10 Tage Kinderkrankentagegeld, dieser Leistung schließt sich die AXA an.
Sobald ein neues Arbeitsverhältnis besteht, kann die Krankentagegeldversicherung neu beantragt werden.
Nein, der Tarif sieht bei anerkannter BU keinen Nachleistungszeitraum für eine verlängerte Zahlung des Krankentagegelds vor.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich. Der neue Tagessatz orientiert sich im Umfang des alten Versicherungsschutzes an dem neuen Einkommen.
Ein Berufswechsel muss der AXA in jedem Fall angezeigt werden.
Bei Eintritt in die Selbstständigkeit entfällt die Versicherungsfähigkeit und der Tarif endet.
Für einen für den neuen Status passenden Tarif muss ein neuer Antrag gestellt werden. Erworbene Rechte bleiben bestehen. Bei einer Höherversicherung kann für diesen Teil ggf. ein Risikozuschlag verlangt oder ein Leistungsausschuss vereinbart werden.
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von drei Monaten im passenden Verhältnis erhöhen, solange
- der maximale Tagessatz in Höhe von 30 EUR noch nicht erreicht ist
Zu diesem Zweck wird der hinzukommende Tagessatz in dem AXA Antrag ohne Gesundheitsprüfung nachbeantragt. Für den erhöhten Tagessatz besteht keine Wartezeit, wenn der Erhöhungsantrag innerhalb von drei Monaten nach der Veränderung gestellt wird.
Sollten im Erstvertrag die Wartezeit oder die Zeiten mit Leistungsobergrenze (4. - 12. Monat) noch nicht abgelaufen sein, gelten diese auch für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der AXA Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.
Nein, die AXA verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Dieser Tarif ist ohne eine Gesundheitsprüfung abschließbar.
Im Gegenzug besteht keine Leistungspflicht der AXA wenn eine neue Arbeistunfähigkeit im ursächlichen Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Unfallfolge steht, wegen der der Versicherte innerhalb der letzten 6 Monate vor Beantragung des KG easy
arbeitsunfähig war und für Arbeitsunfähigkeiten deren zukünftiges Eintreten dem Versicherten bei Antragstellung bereits bekannt war. Beispielsweise, weil eine geplante Operation mit anschließender Krankschreibung bevor steht.
Nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten leistet die AXA im 4. bis 12. Versicherungsmonat bereits für bis zu 60 Tage.
Ab dem 13. Versicherungsmonat entfällt auch diese Begrenzung.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Nein, es gibt keine Mindestversicherungsdauer. Sie können den Vertrag frühestens zum Ende des ersten Monats kündigen.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Monats kündigen. Die Kündigung muss der AXA 15 Tage vor Monatsende in Schriftform vorliegen.