Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Alte Oldenburger KTO 6-26

KTO 6-26

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Alte Oldenburger KTO 6-26

Sicher versichert?
Ja, nach 36 Monaten
Krankheitstage addieren?
Ja
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?
Ja, alle 3 Jahre
Geld bei Kur und Reha?
Ja, bei Anschlussheilbehandlungsmaßnahmen
Ja, bei Rehamaßnahmen
Zuschuss bei Wiedereingliederung?
Nein
Geld bei Arbeitslosigkeit?
Bis 3 Monate
KTG bei Schwangerschaft?
Ja
Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Ja

Im Tarif KTO der Alten Oldenburger sind Sie als Angestellter sehr gut  abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Selbstständige erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Zusätzlich haben Angestellte bei Einkommenssteigerung sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Alte Oldenburger KTO 6-26

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 0 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG spätestens am 42. Tag vorliegen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die Alte Oldenburger weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krank geschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht . Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.

Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Alte Oldenburger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt, wenn diese nach einem stationären Krankenhausaufenthalt als notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG dies aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes vorher schriftlich zugesagt hat. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn diese nach einem stationären Krankenhausaufenthalt als notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG dies aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes vorher schriftlich zugesagt hat. Etwaige Leistungen gesetzlicher Rehabilitationsträger (z. B. Übergangsgeld) werden auf das zu zahlende Krankentagegeld angerechnet.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Nein, bei Arbeitnehmern wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Aufgrund der Gesetzesänderung vom 01.04.2017 leistet der Tarif den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Die Änderung des § 192 Satz 5 des VVG gilt auch rückwirkend für alle Altverträge.

Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?
Nein, es besteht aber eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Nein, wenn bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit eine Verkürzung der Karenz und eine Erhöhung des Tagessatzes erforderlich ist, so kann dies nur mit Gesundheitsprüfung erfolgen. 

Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG folgende Möglichkeiten:

Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz im passenden Verhältnis erhöhen. Dabei sind für den neu hinzukommenden Tagessatz Gesundheitsfragen zu beantworten. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.

Die ALTE OLDENBURGER selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 30 EUR ca. alle drei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich. Ihr tatsächliches Nettoeinkommen darf bei der Erhöhung nicht überschritten werden. Als Maßstab der prozentualen Anpassung dient die allgemeine Einkommensentwicklung. Sollten Sie an zwei aufeinanderfolgenden Anpassungen nicht teilnehmen, erlischt dieser Anspruch.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils um ein weiteres Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.