Krankentagegeld Zusatzversicherung
im Vergleich

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Alte Oldenburger KTS

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Jahr

Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatz­versicherung Alte Oldenburger KTS

KTS ist ein Tarif für Selbstständige, um sich sehr gut gegen Einkommensausfall bei Krankheit abzusichern.

Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten.
Alte Oldenburger

KTS

ab

8,06

/ Monat

Beispielbeitrag für 21-jährige Person · 10 € Tagessatz · selbstständig

Online beantragenAngebot anfordern

SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für € Tagegeld
(Leistung 300 € / Monat)

Berufsstatus

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Sicher versichert?

Ja, nach 36 Monaten

Krankheitstage addieren?

Ja

Anpassung ohne Gesundheitsfragen?

Ja, alle 3 Jahre

Zuschuss bei Wiedereingliederung?

Ja, 50 % für bis zu 4 Wochen

Geld bei Kur und Reha?

Ja, bei Anschlussheilbehandlungsmaßnahmen
Ja, bei Rehamaßnahmen

KTG bei Schwangerschaft?

Ja

Wartezeiten?

3 Monate, keine bei Unfall

Tarife mit Gesundheitsfragen?

Ja

Tarife Alte Oldenburger

Tarife aller Versicherer

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Alte Oldenburger KTS

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld im Tarif Alte Oldenburger KTS 6 in Höhe von 300 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG spätestens am 42. Tag vorliegen.
Hinweis: Beispielrechnung mit einem Tagessatz von 10 € (300 € pro Monat). Über unseren Online-Rechner können Sie Ihren individuellen Tagessatz wählen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Alten Oldenburger spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die Alte Oldenburger weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an die Alte Oldenburger zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Ja, Sie haben im Tarif Alte Oldenburger KTS 6 Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die Alte Oldenburger in den ersten 36 Monaten kündigen.

Die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht . Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen im Tarif Alte Oldenburger KTS 6 beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Alte Oldenburger bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt, wenn diese nach einem stationären Krankenhausaufenthalt als notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG dies aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes vorher schriftlich zugesagt hat. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn diese nach einem stationären Krankenhausaufenthalt als notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit dienen. Voraussetzung dafür ist, dass die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG dies aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes vorher schriftlich zugesagt hat. Etwaige Leistungen gesetzlicher Rehabilitationsträger (z. B. Übergangsgeld) werden auf das zu zahlende Krankentagegeld angerechnet.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Ja, bei Selbstständigen und Freiberuflern wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit von mindestens 3 Monaten nur teilweise wieder aufgenommen werden kann.

Sofern Sie versicherte Person in diesem Zeitraum noch zu mehr als 50 % arbeitsunfähig ist, leistet die Alte Oldenbuger für bis zu 4 Wochen 50 %   des vereinbarten Tagessatzes.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif Alte Oldenburger KTS 6 leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif Alte Oldenburger KTS 6 leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG folgende Möglichkeit:

Nach einer Einkommenssteigerung können Sie den bisher versicherten Tagessatz immer erhöhen. Dabei sind für den neu hinzukommenden Tagessatz Gesundheitsfragen zu beantworten.

Als Nachweis dienen bei Selbstständigen und Freiberuflern z.B. eine aktuelle BWA oder Steuererklärung / ein aktueller Steuerbescheid.

Die ALTE OLDENBURGER selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 30 EUR ca. alle drei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich, ggf. mit Gesundheitsprüfung. Sollten Sie an zwei aufeinanderfolgenden Anpassungen nicht teilnehmen, erlischt dieser Anspruch.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.

Können Selbstständige und Freiberufler über den Renteneintritt hinaus versichert bleiben, auch wenn bereits eine Altersrente bezogen wird?

Nein, sobald eine Altersrente bezogen wird, endet der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung. Bitte weisen Sie Ihren Versicherer aktiv auf den Bezug der Altersrente hin, um den Vertrag zu kündigen.

Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld des Tarifs Alte Oldenburger KTS 6 auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif Alte Oldenburger KTS 6 beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch die Alte Oldenburger möglich.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis kann eine längere Karenzzeit beantragt werden, wenn der schriftliche Antrag dafür innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung bei der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG eingegangen ist. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif Alte Oldenburger KTS 6 ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, die Alte Oldenburger stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer für den Tarif Alte Oldenburger KTS 6 beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils um ein weiteres Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.