Barmenia TM+: Krankentagegeld
für Ärzte & Zahnärzte

  • Spezialtarif für Mediziner
  • Angestellt oder Niedergelassen
  • Bereits ab 2,90 € monatlich für eine 30-jährige Person
  • Kostenlose Expertenberatung durch ACIO
Barmenia TM+

Jetzt Tarifbeitrag für Barmenia TM+ berechnen und vergleichen

Jahr

Barmenia TM+ spezielles Krankentagegeld für Ärzte und Zahnärzte

Der Barmenia TM+ ist ein spezieller Krankentagegeldtarif für Mediziner. Versicherbar sind insbesondere selbstständige Ärzte und Zahnärzte. Auch für angestellte Ärzte und Zahnärzte stehen passende Tarifstufen zur Verfügung, wenn nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber eine Einkommenslücke entsteht.
Für niedergelassene Ärzte ist die Wahl der richtigen Karenzzeit besonders wichtig. Je nach persönlicher Absicherung, vorhandenen Rücklagen und Praxissituation kann das Krankentagegeld bereits nach einer kurzen Karenzzeit beginnen. Angestellte Mediziner können den Versicherungsschutz passend zum Ende ihrer Lohnfortzahlung wählen.
Mehr zu den Besonderheiten der Einkommensabsicherung für Mediziner erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung für Ärzte und Zahnärzte.

Für wen eignet sich der Barmenia TM+?

Der Tarif TM+ richtet sich insbesondere an Ärzte und Zahnärzte, die ihren persönlichen Einkommensausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit absichern möchten.
Für niedergelassene Mediziner können unterschiedliche Karenzzeiten sinnvoll sein. Welche Absicherung benötigt wird, hängt unter anderem davon ab, wie lange ein Einkommensausfall aus eigenen Rücklagen getragen werden kann und welche finanziellen Verpflichtungen während der Arbeitsunfähigkeit weiterbestehen.
Bei angestellten Ärzten steht dagegen häufig die Absicherung der Einkommenslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung im Mittelpunkt.

Besonderheiten des Barmenia TM+

Zu den wesentlichen Tarifmerkmalen gehört die Anrechnung von Arbeitsunfähigkeitszeiten bei einer Wiederholungserkrankung. Tritt innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erneut eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung oder Unfallfolge ein, können bereits zurückgelegte Arbeitsunfähigkeitszeiten auf die Karenzzeit angerechnet werden.
Interessant ist außerdem die Möglichkeit, das vereinbarte Krankentagegeld bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Der Antrag muss dafür innerhalb der tariflich vorgesehenen Frist gestellt werden.
Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind im Tarif TM+ ohne zusätzlichen Beitragszuschlag mitversichert.

Welche Karenzzeit ist für Ärzte sinnvoll?

Die passende Karenzzeit hängt stark von der beruflichen Situation ab.
Angestellte Ärzte und Zahnärzte sollten darauf achten, dass das Krankentagegeld möglichst passend an das Ende ihrer Entgeltfortzahlung anschließt.
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte müssen zusätzlich berücksichtigen, wie lange sie einen persönlichen Einkommensausfall selbst tragen können. Laufende Kosten einer Praxis sind dabei getrennt vom persönlichen Krankentagegeld zu betrachten.
Bei Ärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft gelten zusätzliche Besonderheiten, weil auch Regelungen des Gesellschaftsvertrags und die gegenseitige Vertretung eine Rolle spielen können.

Barmenia TM+ berechnen und vergleichen

Ob der Barmenia TM+ zu Ihrer persönlichen Situation passt, hängt unter anderem von Ihrem beruflichen Status, dem gewünschten Tagessatz und der gewählten Karenzzeit ab. Mit unserem Vergleich können Sie den Barmenia TM+ berechnen und mit weiteren speziellen Krankentagegeldtarifen für Ärzte und Zahnärzte vergleichen.

TM+ ist ein Spezialtarif der Barmenia für Mediziner.

Als angestellter Mediziner sind Sie optimal abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Niedergelassener Mediziner erhalten Krankentagegeld ab dem von ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Arbeitsunfähigkeitstage wegen Rezidiverkrankung werden addiert, sodass Sie bei einem Rückfall schnell Ihr Geld erhalten. In diesem Medizinertagegeld sind Sie auch sicher versichert! Die Barmenia kann Ihnen nicht kündigen, wenn Sie den Tarif wiederholt in Anspruch nehmen müssen. Zusätzlich haben Sie bei Einkommenssteigerung sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.

Barmenia

TM+

ab

2,90 €

/ Monat

Beispielbeitrag für 30-jährige Person · 10 € Tagessatz · angestellt

Online beantragenAngebot anfordern

SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für € Tagegeld
(Leistung 300 € / Monat)

Berufsstatus

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Sicher versichert?

Ja

Krankheitstage addieren?

Ja

Anpassung ohne Gesundheitsfragen?

Ja, innerhalb von 2 Monaten

Geld bei Kur und Reha?

Ja, nach mind. 2 Wochen AU

Zuschuss bei Wiedereingliederung?

Nein, Einzelfallentscheidung

Geld bei Arbeitslosigkeit?

Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 6 Monate )

KTG bei Schwangerschaft?

Ja

Wartezeiten?

3 Monate, keine bei Unfall

Tarife mit Gesundheitsfragen?

Ja

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia TM+

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld im Tarif Barmenia TM+ 43 in Höhe von 300 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Barmenia Krankenversicherung a. G. spätestens am 43. Tag vorliegen.
Hinweis: Beispielrechnung mit einem Tagessatz von 10 € (300 € pro Monat). Über unseren Online-Rechner können Sie Ihren individuellen Tagessatz wählen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Barmenia spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die Barmenia weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an die Barmenia zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Ja, Sie haben im Tarif Barmenia TM+ 43 Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die Barmenia nicht kündigen.

Die Barmenia Versicherung verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB Abs. 1.1). 
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen im Tarif Barmenia TM+ 43 beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Barmenia bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 2 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 2 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Zum Ausgleich eines Einkommensausfalls erbrachte Zahlungen eines Rehabilitationsträgers werden auf das Krankentagegeld angerechnet.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Nein, bei Arbeitnehmern wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.

Im Einzelfall kann eine Leistung bei Wiedereingliederung seitens der Barmenia erfolgen (Hamburger Modell). Hierzu wäre dann ein entsprechender Wiedereingliederungsplan ausgefüllt vom Arzt und vom Arbeitgeber sowie evtl. ärztliche Berichte einzureichen. 

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.

Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif Barmenia TM+ 43 leistet, bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch oder Fehlgeburt.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?
Nein, es besteht aber in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet der Tarif Barmenia TM+ 43 für bis zu 3 weitere Monate.

Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht.

Die Barmenia Krankenversicherung a. G. passt das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen an.

Der Vertrag endet jedoch, wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
Sie haben der Barmenia dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Bemühungen vorzulegen. Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben wird.

Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld des Tarifs Barmenia TM+ 43 auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif Barmenia TM+ 43 beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.

Es muss lediglich ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, anhand dessen geprüft wird, ob keine Berufsunfähigkeit mehr besteht. 

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch die Barmenia möglich.

Der neue Tagessatz orientiert sich im Umfang des alten Versicherungsschutzes an dem neuen Einkommen. Leistungsverbesserungen wie ein früherer Beginnzeitpunkt (Karenz) oder ein höherer Tagessatz sind nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?
Ja, wenn die Tagegeldlücke im Angestelltenstatus vollständig abgesichert war, kann bei einem Wechsel in die Niederlassung sowohl eine kürzere Karenzzeit als auch ein höherer Tagessatz ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden. Dem Erhöhungsantrag ist ein Einkommensnachweis, z.B. Steuerbescheid des Vorgängers beizulegen, um die Angemessenheit des neuen Tagessatzes nachzuweisen. Der schriftliche Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Statusänderung bei der Barmenia Krankenversicherung AG eingereicht werden.
Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif Barmenia TM+ 43 leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die Barmenia Krankenversicherung a. G. folgende Möglichkeit:

Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung.

Durch diese Anpassung kann maximal die Nettoeinkommenssteigerungen der letzten zwei Jahre ausgeglichen werden. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Barmenia Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif Barmenia TM+ 43 ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, die Barmenia stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif Barmenia TM+ 43 das vereinbarte Krankentagegeld weltweit für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.


Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie nach Eintritt der Erkrankung Deutschland verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer für den Tarif Barmenia TM+ 43 beträgt 1 Versicherungsjahr. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.