Allianz KTF: Die ideale
Krankentagegeld­versicherung für Freiberufler

  • Finanzielle Sicherheit, wenn Sie krank sind
  • Schützen Sie Ihren Lebensstandard zuverlässig
  • Ganz einfach online zum passenden Schutz
  • Wir sind persönlich für Ihre Fragen da

Krankentagegeld Zusatzversicherung

Ihr Angebot in nur 2 Minuten!
Jahr

Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Allianz KTF-2-7

Als Freiberufler genießen Sie jeden Tag Ihre Unabhängigkeit. Doch diese Freiheit bringt auch Verantwortung mit sich: Fällt Ihre Arbeitskraft durch eine längere Krankheit aus, stoppt oft sofort der Geldfluss, während Ihre privaten und geschäftlichen Kosten weiterlaufen. Der Tarif Allianz KTF bietet Ihnen hier den entscheidenden finanziellen Fallschirm. Er ist eine flexible Krankentagegeldversicherung, die speziell für Freiberufler konzipiert wurde, um gefährliche Einkommenslücken effektiv zu schließen.
Mit dem Allianz KTF Tarif bei ACIO gestalten Sie Ihre Absicherung ganz individuell. Sie können Karenzzeiten wählen, die perfekt zu Ihren finanziellen Rücklagen passen, und sichern Ihr Nettoeinkommen bedarfsgerecht ab. So bleibt Ihre wirtschaftliche Existenz auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit zuverlässig geschützt.
Warum ist ACIO der richtige Partner für Sie? Wir verbinden moderne Technik mit menschlicher Kompetenz. Nutzen Sie unseren detaillierten und intelligenten Online-Rechner, um den Allianz KTF unverbindlich zu prüfen. Unsere Plattform ist mobilfreundlich und intuitiv bedienbar – Sie können sich Angebote per E-Mail anfordern oder den Schutz direkt online beantragen.
Profitieren Sie von über 25 Jahren Erfahrung am Markt und der Sicherheit, die bereits mehr als 100.000 zufriedene Kunden schätzen. Mit einer eKomi-Kundenzufriedenheit von 4,9 von 5 Punkten garantieren wir Ihnen Beratungsqualität auf höchstem Niveau. Warten Sie nicht auf den Ernstfall, sondern sorgen Sie vor. Berechnen Sie jetzt Ihren optimalen Schutz bei ACIO.

KTF-2-7

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Allianz KTF-2-7

Sicher versichert?
Ja, nach 36 Monaten
Krankheitstage addieren?
Ja
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?
Ja
Geld bei Kur und Reha?
Nein, bei Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- u. Kurmaßnahmen
Ja, bei Rehamaßnahmen nach mind. 2 Wochen AU
Zuschuss bei Wiedereingliederung?
Ja,für bis 3 Monate
Geld bei Arbeitslosigkeit?
Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld bis 6 Monate )
KTG bei Schwangerschaft?
Ja
Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Ja

KTF ist ein Spezialtarif der Allianz für Freiberufler, um Sie gegen Einkommensausfall bei Krankheitsfall abzusichern.

Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Krankheitstage bei erneuter oder Rückfallerkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Allianz KTF-2-7

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 0 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Allianz Krankenversicherung AG spätestens am 43. Tag vorliegen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die Allianz weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Nein, wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer in den ersten 36 Monaten kündigen.

Die Allianz verzichtet innerhalb der ersten 3 Jahre nicht auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes . Nach Ablauf der 3 Jahre sind Sie sicher versichert.
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Allianz bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

xxxx

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Ja, bei angestellten Ärzten und Zahnärzten wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann.

Sofern Sie versicherte Person in diesem Zeitraum noch zu mehr als 50 % arbeitsunfähig ist, leistet die Allianz das versicherte Krankengeld entsprechend dem Anteil der verbleibenden Arbeistunfähigkeit für bis zu 3 Monate.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif leistet, bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch oder Fehlgeburt.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?
Nein, es besteht aber in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate.

Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht.

Die Allianz Krankenversicherung AG passt das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen an.

Der Vertrag endet jedoch, wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
Sie haben dem Versicherer dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Bemühungen vorzulegen. Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben wird.

Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, eine Reaktivierung der in Anwartschaft stehenden Tarife ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist eine Prüfung der Reaktivierung möglich. Die Prüfung erfolgt dem Grund und der Höhe nach.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?


Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Tarif nur für Selbstständige und Freiberufler
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld im europäischen Ausland für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.