Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Allianz KTM-2-27
KTM-2-27
Kurzübersicht - Tarif Allianz KTM-2-27
KTM ist der Spezialtarif der Allianz für Mediziner.
Als angestellter Mediziner sind Sie optimal abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Arbeitsunfähigkeitstage wegen Rezidiverkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Auch Wiedereingliederungsmaßnahmen werden finanziell unterstützt und Sie sind sicher versichert! Die Allianz kann Ihnen diesen Tarif auch dann nicht kündigen, wenn Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Allianz KTM-2-27
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die Allianz weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Nein, im Tarif Allianz KTM ist keine Wartezeit vorgesehen.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 2 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 2 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Zum Ausgleich eines Einkommensausfalls erbrachte Zahlungen eines Rehabilitationsträgers werden auf das Krankentagegeld angerechnet.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Sofern die versicherte Person in diesem Zeitraum noch zu mehr als 50 % arbeitsunfähig ist, leistet die Allianz das versicherte Krankengeld entsprechend dem Anteil der verbleibenden Arbeistunfähigkeit für bis zu 3 Monate.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
- das Kind jünger als 12 Jahre ist
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
- kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht.
Die Allianz Krankenversicherung AG passt das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen an.
Der Vertrag endet jedoch, wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
Sie haben dem Versicherer dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Bemühungen vorzulegen. Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben wird.
Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, eine Reaktivierung der in Anwartschaft stehenden Tarife ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist eine Prüfung der Reaktivierung möglich. Dabei erfolgt eine Umstufung aus dem Arzttarif in einen zur neuen Berufsgruppe passenden Tarif.
Nein, eine frühere Karenzstufe oder ein höherer Tagessatz können nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Nur eine spätere Karenz oder ein niedrigerer Tagessatz können ohne Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Bei Niederlassung können Ärzte die Karenzzeit verkürzen und dabei den bisher versicherte Tagessatz um bis zu 200 EUR erhöhen. Im Regelfall erfolgt dabei keine Gesundheitsprüfung. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Kulanzzusage. Die Versicherungsbedingungen sehen eine Gesundheitsprüfung vor.
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Allianz Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Während zeitlich begrenzter außereuropäischer Aufenthalte von max. 8 Wochen Dauer wird das vereinbarte Krankentagegeld ebenfalls für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung geleistet.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.