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Zahngesundheit

Füllungstherapien

Aktualität der Angaben

Seit 2025 gilt eine geänderte Regelung für Zahnfüllungen: Amalgam ist in der EU grundsätzlich nicht mehr zugelassen. Bei gesetzlich Versicherten werden im Seitenzahnbereich selbstadhäsive Füllungsmaterialien als Kassenleistung angeboten; für bestimmte medizinische Fälle gelten Ausnahmen. Eine höherwertige Versorgung kann Mehrkosten verursachen. Welche Versorgung im konkreten Fall geeignet und zuzahlungsfrei ist, erläutert die Zahnarztpraxis vor der Behandlung. Aktuelle Informationen der KZBV.

Preis- und Erstattungsangaben in diesem Beitrag sind nicht aktuell. Heutige Kosten hängen von Befund, Material, Labor, GOZ-Faktor und dem geltenden Festzuschuss ab. Lassen Sie sich vor der Behandlung einen aktuellen Heil- und Kostenplan erstellen.

Die Füllungstherapie wird auch konservierende oder restaurierende Therapie genannt und ist ein Teil der Zahnbehandlung. Einzelne, kariöse Zähne können so behandelt werden.
Grundsätzlich untertscheidet man zwischen plastischen und starren Füllmaterialien. Plastische Füllmaterialien werden in verformbarem Zustand in den Zahn eingebracht und härten dann  aus. Starre Füllungen werden zunächst geformt und dann in den Zahn eingebracht.
Plastische Füllungen werden aus den Materialien Amalgam, Komposit, Compomere und Glasionomer gefertigt und auch die Goldhämmerfüllung gehört zu dieser Kategorie.
Als starre Füllungen gelten Einlagefüllungen wie Inlays, Onlays und Overlays. Da diese individuell im Dentallabor gefertigt werden, zählen sie auch in den Bereich Zahnersatz.
Die Kosten für Amalgamfüllungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen durch einen Festkostenzuschuss erstattet. Je nach Größe der Füllung liegt dieser zwischen 25 und 46 EUR.

Zahnfüllungen – Kosten

Für Kunststofffüllungen werden die Kosten von vielen gesetzlichen Krankenkassen nur erstattet, wenn diese Defekte im Frontzahnbereich beheben sollen oder eine diagnostizierte Amalgam-Allergie vorliegt.
Für den hinteren Zahnbereich wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur der Festkostenzuschuss geleistet, der auch für Amalgamfüllungen berechnet wird. Bei Kunststofffüllungen werden dem Patienten die Differenzkosten (i. d. R. 30 bis 80 EUR) direkt vom Zahnarzt in Rechnung gestellt.
Hat dieser eine Zahnzusatzversicherung, kann er die Rechnung dort einreichen und bekommt die Kosten (zum großen Teil oder komplett) zurückerstattet.

Füllungstherapien - Das Bohren kann unangenehm sein

Das Bohren kann unangenehm sein.

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Ratgeber Zahnzusatzversicherung