Heil- und Kostenplan 2027: Noch 2026 genehmigen?

Erika Abaci
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

Expertin für Zusatzversicherungen

Veröffentlicht am 01.11.2026
Heil- und Kostenplan 2027: Noch 2026 genehmigen?

Bildquelle: KI Generiert

Ab Januar 2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Doch wer seinen Festzuschuss noch 2026 bewilligt bekommt, fällt unter eine wichtige Übergangsregelung. Erika erklärt, worauf es jetzt wirklich ankommt.

Zahnersatz 2027: Muss die Behandlung noch 2026 fertig sein?

In meinen Beratungsgesprächen taucht diese Frage zurzeit immer häufiger auf:

„Wenn ich 2027 Zahnersatz bekomme, muss ich die Behandlung noch dieses Jahr machen lassen, damit ich den höheren Zuschuss meiner Krankenkasse bekomme?“

Die kurze Antwort lautet: Nein, der Zahnersatz muss nicht zwingend noch 2026 eingesetzt werden.

Es gibt aber einen anderen Termin, auf den du jetzt achten solltest.

Entscheidend ist die Bewilligung des Festzuschusses durch deine Krankenkasse.

Denn zum 1. Januar 2027 sinken die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen: Wurde dein Festzuschuss noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gilt dafür grundsätzlich weiterhin die bis Ende 2026 geltende Regelung.

Das kann einen spürbaren Unterschied bei deinem Eigenanteil machen.

Was ändert sich beim Zahnersatz zum 1. Januar 2027?

Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt Zahnersatz nicht einfach prozentual nach deiner gesamten Zahnarztrechnung.

Stattdessen gibt es einen befundbezogenen Festzuschuss, der sich an den Kosten der sogenannten Regelversorgung orientiert.

Wie dieses System grundsätzlich funktioniert, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zu den GKV Leistungen beim Zahnarzt.

Bis zum 31. Dezember 2026 gelten folgende Zuschüsse:

BonusstatusFestzuschuss bis Ende 2026
ohne Bonus60 % der Regelversorgung
5 Jahre regelmäßige Vorsorge70 %
10 Jahre regelmäßige Vorsorge75 %
Härtefallbis 100 % der Regelversorgung

Ab dem 1. Januar 2027 werden diese Festzuschüsse abgesenkt:

BonusstatusFestzuschuss ab 2027
ohne Bonus50 % der Regelversorgung
5 Jahre regelmäßige Vorsorge60 %
10 Jahre regelmäßige Vorsorge65 %
Härtefallweiterhin bis 100 % der Regelversorgung

Es geht also jeweils um zehn Prozentpunkte weniger Festzuschuss.

Die komplette Reform, Beispielrechnungen und die Auswirkungen auf den Eigenanteil findest du auf unserer ausführlichen Seite zum Zahnersatz Eigenanteil ab 2027.

Diese News beschäftigt sich dagegen mit einer ganz konkreten Frage:

Was passiert mit einer Zahnersatzbehandlung, die noch 2026 geplant wird, aber erst 2027 stattfindet?

Der entscheidende Punkt ist die Bewilligung des Festzuschusses

Hier hat der Gesetzgeber eine klare Übergangsregelung vorgesehen.

Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gilt weiterhin die Rechtslage, die bis zum 31. Dezember 2026 besteht.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Es reicht also nicht unbedingt, dass dein Zahnarzt im Dezember 2026 feststellt, dass du eine Krone, Brücke oder Prothese benötigst.

Und es reicht auch nicht allein, dass ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde.

Entscheidend ist, dass der Festzuschuss von deiner gesetzlichen Krankenkasse noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurde.

Ein Heil- und Kostenplan allein sichert dir den alten Zuschuss noch nicht

Genau hier würde ich in den nächsten Monaten besonders aufpassen.

Seit 2023 läuft der Heil- und Kostenplan für gesetzlich Versicherte in der Regel elektronisch. Dein Zahnarzt erstellt den elektronischen Heil- und Kostenplan und übermittelt ihn nach deiner Zustimmung an deine Krankenkasse.

Die Krankenkasse prüft anschließend den Befund und setzt den Festzuschuss fest.

Es gibt deshalb drei unterschiedliche Zeitpunkte:

  1. Der Zahnarzt stellt den Behandlungsbedarf fest.
  2. Der Heil- und Kostenplan wird erstellt und an die Krankenkasse übermittelt.
  3. Die Krankenkasse bewilligt den Festzuschuss.

Für die Übergangsregelung zum Jahr 2027 ist vor allem Punkt 3 wichtig.

Deshalb würde ich mich nicht darauf verlassen, einen Heil- und Kostenplan erst am 30. Dezember an die Krankenkasse schicken zu lassen.

Entscheidend ist nicht nur das Absenden.

Der Festzuschuss muss noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt sein.

Muss die Krone oder Brücke deshalb noch im Dezember eingesetzt werden?

Nein.

Das ist wahrscheinlich das größte Missverständnis bei der neuen Regelung.

Wenn deine Krankenkasse den Festzuschuss beispielsweise noch im Dezember 2026 bewilligt, bedeutet das nicht automatisch, dass deine neue Krone, Brücke oder Prothese bis Silvester fertig sein muss.

Eine Bewilligung des Heil- und Kostenplans ist grundsätzlich sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss der bewilligte Zahnersatz normalerweise eingegliedert werden.

Ein Beispiel:

Dein Zahnarzt stellt im November 2026 fest, dass du eine Krone benötigst. Der elektronische Heil- und Kostenplan wird an deine Krankenkasse übermittelt.

Die Krankenkasse bewilligt den Festzuschuss am 10. Dezember 2026.

Die eigentliche Behandlung und Eingliederung der Krone erfolgt im Februar 2027.

Für den bereits vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschuss greift grundsätzlich noch die Übergangsregelung.

Das ist etwas völlig anderes als die Aussage:

„Jede Behandlung, die 2027 stattfindet, bekommt automatisch nur noch den niedrigeren Zuschuss.“

So pauschal ist das nicht richtig.

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Was bedeutet das finanziell?

Nehmen wir der Einfachheit halber an, die maßgeblichen Kosten der Regelversorgung für einen bestimmten Befund würden 1.000 Euro betragen.

Ohne Bonusheft wären das:

  • bis Ende 2026: 600 Euro Festzuschuss
  • ab 2027: 500 Euro Festzuschuss

Die Differenz beträgt in diesem vereinfachten Beispiel 100 Euro.

Mit einem über fünf Jahre geführten Bonusnachweis wären es:

  • bis Ende 2026: 700 Euro
  • ab 2027: 600 Euro

Auch hier beträgt die Differenz 100 Euro.

Bei zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge:

  • bis Ende 2026: 750 Euro
  • ab 2027: 650 Euro

Wieder sind es 100 Euro.

Wichtig: Diese Rechnung soll nur das Prinzip verdeutlichen. Die tatsächlichen Festzuschüsse werden anhand des konkreten Befunds und der jeweils festgelegten Kosten der Regelversorgung berechnet.

Und noch etwas wird häufig verwechselt:

Die Prozentsätze beziehen sich nicht auf die komplette Rechnung für deinen gewünschten Zahnersatz.

Wenn du beispielsweise statt einer Regelversorgung eine hochwertigere Keramikversorgung oder ein Implantat wählst, wird der Festzuschuss trotzdem anhand des entsprechenden Befunds und der Regelversorgung berechnet.

Solltest du eine notwendige Zahnersatzbehandlung jetzt vorziehen?

Hier würde ich unterscheiden.

Wenn bereits feststeht, dass du Zahnersatz benötigst und dein Zahnarzt ohnehin in den kommenden Monaten einen Heil- und Kostenplan erstellen würde, kann es sinnvoll sein, das Thema nicht unnötig bis Januar aufzuschieben.

Schließlich kann eine Bewilligung noch im Jahr 2026 dafür sorgen, dass für diesen Festzuschuss die bisherige Regelung gilt.

Ich würde aber keine medizinische Behandlung allein wegen des Jahreswechsels überstürzen.

Wann eine Krone, Brücke, Prothese oder andere Versorgung medizinisch sinnvoll ist, solltest du mit deinem Zahnarzt entscheiden.

Der richtige Ansatz lautet deshalb nicht:

„Ich brauche unbedingt noch schnell Zahnersatz.“

Sondern:

„Wenn die Behandlung ohnehin notwendig und bereits geplant ist, sollte ich den Heil- und Kostenplan rechtzeitig auf den Weg bringen.“

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Nicht bis zum letzten Dezembertag warten

Auch wenn Heil- und Kostenpläne elektronisch übermittelt werden, kann die Bearbeitung Zeit benötigen.

Unter bestimmten Umständen kann die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan zusätzlich prüfen oder ein Gutachterverfahren einleiten.

Deshalb würde ich bei einer ohnehin geplanten Zahnersatzversorgung nicht davon ausgehen, dass ein kurz vor Weihnachten eingereichter Plan automatisch noch 2026 bewilligt wird.

Wenn du eine Behandlung planst, sprich rechtzeitig mit deiner Zahnarztpraxis darüber.

Eine sinnvolle Frage ist:

„Wann kann der Heil- und Kostenplan an meine Krankenkasse übermittelt werden und wann können wir ungefähr mit der Bewilligung rechnen?“

Vorsicht, wenn sich der Heil- und Kostenplan später ändert

Ein weiterer Punkt ist mir wichtig.

Eine Bewilligung bezieht sich auf den geprüften Heil- und Kostenplan und die dafür festgesetzten Festzuschüsse.

Stellt sich während der Behandlung heraus, dass sich der Befund oder die geplante Versorgung wesentlich ändert, kann eine erneute Vorlage bei der Krankenkasse erforderlich werden.

Dann kann auch eine Neufestsetzung des Festzuschusses notwendig werden.

Gerade wenn deine ursprüngliche Bewilligung noch aus dem Jahr 2026 stammt und die Änderung erst 2027 erfolgt, würde ich deshalb nicht einfach voraussetzen, dass die alte Festsetzung unverändert weitergilt.

Lass in einem solchen Fall von der Zahnarztpraxis oder deiner Krankenkasse prüfen, wie mit der bereits erteilten Bewilligung umgegangen wird.

Was ist mit einer Zahnzusatzversicherung?

Die sinkenden GKV Festzuschüsse machen eine gute Zahnzusatzversicherung grundsätzlich interessanter. Sie bedeuten aber nicht, dass du Ende 2026 noch schnell eine Versicherung abschließen kannst, um eine bereits geplante Behandlung abzusichern.

Das ist ein Punkt, den ich in der Beratung immer wieder erklären muss.

Wenn dein Zahnarzt bereits festgestellt hat, dass eine Krone, Brücke oder ein anderer Zahnersatz notwendig ist, ist diese konkrete Behandlung bei vielen Tarifen nicht mehr oder nur eingeschränkt versicherbar.

Deshalb sollte eine Zahnzusatzversicherung möglichst vor einem konkreten Behandlungsbedarf abgeschlossen werden.

Wer sich grundsätzlich mit der Absicherung beschäftigen möchte, findet in unserem Ratgeber zur Zahnzusatzversicherung weitere Informationen zu Leistungen, Erstattungen und wichtigen Tarifunterschieden.

Mein Tipp für alle, die Ende 2026 Zahnersatz planen

Wenn bei dir bereits feststeht, dass du in nächster Zeit Zahnersatz benötigst, würde ich jetzt vier Dinge prüfen:

  1. Ist der Heil- und Kostenplan bereits erstellt?
  2. Wurde er schon an die Krankenkasse übermittelt?
  3. Hat die Krankenkasse den Festzuschuss bereits bewilligt?
  4. Wie lange ist die Bewilligung für deine geplante Behandlung gültig?

Gerade Punkt 3 ist für den Jahreswechsel entscheidend.

Verlass dich deshalb nicht darauf, dass ein Zahnarzttermin oder ein erstellter Heil- und Kostenplan im Dezember automatisch ausreicht.

Fazit: Nicht Silvester ist für die Behandlung entscheidend

Zum 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte.

Das bedeutet aber nicht, dass jede Krone oder Brücke unbedingt noch bis zum 31. Dezember 2026 eingesetzt werden muss.

Die entscheidende Übergangsregelung lautet:

Wurde dein Festzuschuss noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gilt dafür grundsätzlich weiterhin die Rechtslage bis Ende 2026.

Ein lediglich erstellter oder eingereichter Heil- und Kostenplan reicht dafür nicht automatisch aus.

Wenn deine Zahnersatzbehandlung ohnehin bereits geplant ist, würde ich deshalb rechtzeitig mit deiner Zahnarztpraxis klären, wann der Heil- und Kostenplan an die Krankenkasse geht und ob die Bewilligung noch 2026 erfolgen kann.

Damit weißt du, woran du bist und musst eine medizinisch sinnvolle Behandlung trotzdem nicht unnötig überstürzen.