KFO-Reform 2026: Drohen längere Wartezeiten für Kinder?

Thomas Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

Versicherungsfachmann (IHK) und Experte für Zusatzversicherungen

Veröffentlicht am 31.07.2026
KFO-Reform 2026: Drohen längere Wartezeiten für Kinder?

Bildquelle: KI Generiert

Neue Qualifikationsregeln und ein verändertes Vergütungssystem durch die GKV-Reform verändern die kieferorthopädische Versorgung von Kindern. Erfahren Sie, was auf Familien zukommt und worauf Sie jetzt achten sollten.

KFO-Reform 2026: Vergleich der Zahnzusatzversicherung mit KFO Leistungen wird wichtiger.

Neue Qualifikationsregeln, eine vollständig veränderte Vergütung und eine Überprüfung der Kassenleistungen: Die Gesundheitsreform kann die kieferorthopädische Versorgung von Kindern grundlegend verändern. Für Eltern wird es wichtiger, sich frühzeitig zu orientieren – ohne medizinisch unnötige Behandlungen vorschnell zu beginnen.

Die im Juli 2026 beschlossene GKV-Reform kann für Familien weitreichendere Folgen haben als höhere Eigenanteile. Neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wird künftig auch neu geregelt, wer kieferorthopädische GKV-Behandlungen durchführen darf und wie diese Behandlungen vergütet werden.

In unserer bisherigen ACIO-News haben wir bereits erläutert, weshalb die Reform zu höheren privaten Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Zusatzleistungen führen kann.

Nun stellt sich eine weitere wichtige Frage:

Werden Eltern künftig überhaupt noch überall zeitnah eine geeignete Praxis für ihr Kind finden?

Nicht mehr jeder Zahnarzt darf automatisch KFO-Leistungen zulasten der GKV erbringen

Bislang können nicht nur anerkannte Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, sondern auch entsprechend qualifizierte und erfahrene Zahnärzte kieferorthopädische Behandlungen durchführen.

Nach der Reform sollen GKV-Leistungen künftig grundsätzlich nur noch erbracht werden dürfen von Zahnärzten, die

- als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie anerkannt sind,

- einen als gleichwertig anerkannten Abschluss besitzen oder

- eine noch festzulegende ausreichende praktische Erfahrung nachweisen können.

Welche Abschlüsse und Erfahrungsnachweise anerkannt werden, müssen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband erst im Bundesmantelvertrag konkretisieren.

Damit steht momentan noch nicht fest, wie viele der heute kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte ihre Behandlungen dauerhaft zulasten der gesetzlichen Krankenkassen fortsetzen dürfen.

Bedeutet das, dass mehr als 920.000 Kinder ihren Behandelnden verlieren?

Während des Gesetzgebungsverfahrens warnten KZBV und Bundeszahnärztekammer, dass bei einem strikten Fachzahnarztvorbehalt mehr als 920.000 Kinder und Jugendliche ihren bisherigen Behandelnden verlieren könnten.

Diese Zahl bezog sich jedoch auf den ursprünglichen, deutlich strengeren Gesetzentwurf. Die endgültige Regelung wurde abgeschwächt: Auch gleichwertige Abschlüsse und anerkannte praktische Erfahrung können künftig zur Behandlung berechtigen. Zudem wurden Übergangs- und Bestandsschutzregelungen erweitert.

Eine konkrete Zahl der tatsächlich wegfallenden Praxen gibt es daher noch nicht.

Zum Vergleich: Ende 2024 waren in Deutschland 3.825 Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte für Kieferorthopädie tätig. Allein diese Zahl sagt jedoch wenig darüber aus, wie viele Kinder regional versorgt werden können und wie viele weitere Zahnärzte heute kieferorthopädische Leistungen anbieten.

Müssen Eltern ab 2027 mit einem Ansturm auf KFO-Praxen rechnen?

Ein plötzlicher bundesweiter Versorgungsengpass ist zunächst nicht zu erwarten. Das Gesetz schützt laufende Behandlungen und sieht eine vierjährige Übergangsregelung vor. Behandlungen, die während dieser Zeit begonnen werden, können grundsätzlich noch durch den bisherigen Behandelnden abgeschlossen werden.

Trotzdem können regional Schwierigkeiten entstehen.

Besonders betroffen sein könnten ländliche Gebiete, in denen bereits heute nur wenige spezialisierte Praxen erreichbar sind. Werden dort bisher tätige Zahnärzte später nicht als ausreichend qualifiziert anerkannt, verteilen sich die Patientinnen und Patienten auf weniger Praxen.

Mögliche Folgen sind:

- längere Wartezeiten auf Beratung und Behandlungsbeginn,

- weitere Wege zur nächsten Praxis,

- Schwierigkeiten bei der Aufnahme neuer GKV-Patienten,

- Praxiswechsel während längerer Behandlungsverläufe,

- eine stärkere Trennung zwischen GKV- und Privatversorgung.

Die KZBV hält regionale Versorgungsengpässe ausdrücklich für möglich. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie großzügig oder restriktiv die Anforderungen an praktische Erfahrung ausgestaltet werden.

Werden Kieferorthopäden wegen der höheren Nachfrage ihre Preise erhöhen?

Für reguläre GKV-Leistungen können Praxen ihre Honorare nicht frei festlegen. Die Vergütung wird über den BEMA und kollektiv vereinbarte Punktwerte geregelt.

Allerdings soll dieses Vergütungssystem grundlegend verändert werden. Künftig werden kieferorthopädische Leistungen zu Leistungskomplexen zusammengefasst und pauschal mit einer Gesamtpunktzahl vergütet – unabhängig davon, wie lange die Behandlung tatsächlich dauert.

Für Eltern kann das zwei Folgen haben:

Einerseits könnten standardisierte Behandlungspakete Abläufe vereinfachen. Andererseits besteht das Risiko, dass besonders zeit- und betreuungsintensive Behandlungen für Praxen weniger attraktiv werden.

Bei privat zu zahlenden Zusatzleistungen gelten andere Regeln. Dazu zählen beispielsweise besondere Bracketsysteme, Aligner, zusätzliche Diagnostik, besondere Retentionsmaßnahmen oder Leistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs. Hier kann eine steigende Nachfrage eher zu höheren Gesamtkosten oder umfangreicheren privaten Leistungspaketen führen.

Eltern sollten sich deshalb immer einen schriftlichen Behandlungs- und Kostenplan geben lassen, aus dem eindeutig hervorgeht:

- Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

- Welche Leistungen sind medizinisch notwendig?

- Welche Leistungen sind lediglich zusätzliche Komfort- oder Wunschleistungen?

- Welche privaten Gesamtkosten entstehen über die gesamte Behandlungsdauer?

Kann eine frühzeitige Untersuchung jetzt wichtiger werden?

Ja – allerdings sollte zwischen frühzeitiger Orientierung und einem vorschnellen Behandlungsbeginn unterschieden werden.

Nicht jede Zahn- oder Kieferfehlstellung muss bereits im Kindergarten- oder frühen Grundschulalter behandelt werden. Bei bestimmten Anomalien kann ein rechtzeitiges Erkennen jedoch entscheidend sein. Kieferorthopädische Frühbehandlungen vor dem zehnten Lebensjahr können unter anderem Wachstumsentwicklungen beeinflussen, Funktionsstörungen begrenzen und bei bestimmten Fehlstellungen das Risiko von Frontzahnverletzungen reduzieren.

Eltern sollten daher regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und bei erkennbaren Auffälligkeiten klären lassen, wann eine kieferorthopädische Beurteilung sinnvoll ist.

Eine Behandlung sollte jedoch niemals allein deshalb begonnen werden, um eine Übergangsfrist einzuhalten. Maßgeblich muss immer der medizinisch geeignete Behandlungszeitpunkt sein.

Was Eltern kleinerer Kinder jetzt konkret tun können

1. Vorsorgeuntersuchungen konsequent wahrnehmen

Die Entwicklung von Kiefer, Zahnwechsel und Biss sollte regelmäßig kontrolliert werden. Auffälligkeiten können dadurch rechtzeitig erkannt werden.

2. Frühzeitig nach der regionalen Versorgungssituation fragen

Eltern können ihren Hauszahnarzt fragen, welche KFO-Praxen in der Region Kinder behandeln und wie lang die derzeitigen Wartezeiten sind.

3. Bei einer bestehenden KFO-Praxis die zukünftige Berechtigung ansprechen

Eltern dürfen fragen, ob die Praxis über eine Fachzahnarztanerkennung, einen Masterabschluss oder voraussichtlich anerkennungsfähige praktische Erfahrung verfügt. Solange die endgültigen Kriterien nicht feststehen, kann die Praxis hierzu möglicherweise noch keine verbindliche Aussage treffen.

4. Kassen- und Privatleistungen klar trennen lassen

Private Zusatzleistungen sollten mit Kosten, Nutzen und Alternativen schriftlich erläutert werden. Bei größeren Eigenanteilen kann eine zweite fachliche Einschätzung sinnvoll sein.

5. Versicherungsschutz frühzeitig prüfen

Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung kann kieferorthopädische Eigenanteile und privat zu zahlende Leistungen absichern. Voraussetzung ist häufig, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses noch keine Fehlstellung diagnostiziert, Behandlung empfohlen oder Therapie begonnen wurde.

Deshalb kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz bereits im Kindergarten- oder frühen Grundschulalter zu prüfen.

Wichtig: Eine medizinisch erforderliche Untersuchung sollte niemals aus Versicherungsgründen hinausgeschoben werden. Die Gesundheit des Kindes hat immer Vorrang.

Welche Zahnzusatzversicherung leistet für Kieferorthopädie?

Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind erheblich. Eltern sollten insbesondere darauf achten,


- ob auch Behandlungen bei KIG 1 und KIG 2 versichert sind,

- ob Leistungen zusätzlich zur GKV oder nur bei fehlender GKV-Leistung erbracht werden,

- wie hoch der maximale Erstattungsbetrag ist,

- ob altersabhängige Leistungsgrenzen gelten,

- ob Mehrleistungen bei einer Kassenbehandlung eingeschlossen sind,

- ob bereits angeratene oder dokumentierte Fehlstellungen ausgeschlossen sind.

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Fazit

Die Reform bedeutet nicht, dass ab 2027 plötzlich keine kieferorthopädische Versorgung mehr verfügbar ist. Übergangsregelungen verhindern einen unmittelbaren Wegfall zahlreicher Behandlungsplätze.

Langfristig kann sich das Angebot jedoch verändern. Entscheidend wird sein, welche Abschlüsse und Erfahrungsnachweise künftig anerkannt werden, wie die neuen Behandlungspauschalen ausgestaltet sind und ob der G-BA die Voraussetzungen für GKV-finanzierte Behandlungen verändert.

Für Eltern gilt deshalb: Vorsorge wahrnehmen, regionale Behandlungsmöglichkeiten frühzeitig kennen, Kosten transparent prüfen und einen möglichen Versicherungsschutz nicht erst dann betrachten, wenn eine Fehlstellung bereits dokumentiert wurde.