Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Inter AVSH
AVSH
Kurzübersicht - Tarif Inter AVSH
Der Tarif AVSH der Inter erstattet pro Kalenderjahr 80 % der Kosten bis 400 EUR für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu 100 % bis 400 EUR in 24 Monaten.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 250 EUR erstattet.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter AVSH
Bei dem Tarif Inter AVSH handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.
Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell!
Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6.
Erstattet werden auch Behandlungen durch Chiropraktiker und Osteopathen, die als Leistungserbringer in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Inter vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 400 EUR Erstattungs- oder 500 EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Nein, im Tarif Inter AVSH sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.