Inter Heilpraktiker Zusatzversicherung Tarife im Vergleich

Inter Heilpraktiker Zusatzversicherung

Diese Gesellschaft gehört zu den privaten Krankenzusatzversicherungen, die gesetzlich Krankenversicherte abschließen können, um ihren Versicherungsschutz über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hinaus zu erweitern. Sie bietet Zugang zu besseren Leistungen, wie beispielsweise hochwertigerer Zahnbehandlung, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Sehhilfen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.

AVP

Der Tarif Inter AVP erstattet 100 % bis zu 500 EUR im Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen.

100 % bis zu 150 EUR stehen innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen zur Verfügung. 

Auch Leistungen für gesetzliche Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen gehören zu den tariflichen Leistungen.

Die Inter verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag und auf Wartezeiten.

APS

Der Tarif APS der Inter erstattet pro Kalenderjahr 80 % der Kosten bis 800 EUR für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Privatärztliche ambulante Behandlung ,Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu 100 % bis 800 EUR in 24 Monaten.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 375 EUR erstattet.
Für Lasik-/Lasek OP u.ä. werden pro Auge bis 800 EUR erstattet.

AVSH

Der Tarif AVSH der Inter erstattet pro Kalenderjahr 80 % der Kosten bis 400 EUR für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu 100 % bis 400 EUR in 24 Monaten.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 250 EUR erstattet.

AHP

Dieser Tarif kann nicht mehr NEU beantragt werden.

Der Inter Tarif AHP erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 3.125 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.500 EUR pro Kalenderjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Dieser Tarif ist nicht mehr abschließbar.

AVP + AHP

Dieser Tarif kann nicht mehr NEU beantragt werden.

Der Inter Tarif AVP+AHP erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 3.125 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.500 EUR pro Kalenderjahr.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 150 EUR erstattet.
Dieser Tarif ist nicht mehr abschließbar.
 

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