Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Inter AVP + AHP
Dieser Tarif kann nicht mehr NEU beantragt werden.
Der Inter Tarif AVP+AHP erstattet 80 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 3.125 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 2.500 EUR pro Kalenderjahr.Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 150 EUR erstattet.
Sie sind im Tarif Inter AVP + AHP versichert?
- Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen. Der Tarif wird nur nicht mehr für Neukunden angeboten.
- Neuere Tarife leisten häufig mehr. Ein Vergleich zeigt, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt.
- Ihr bisheriger Tarif ist im Vergleich bereits ausgewählt und steht direkt neben den aktuellen Angeboten.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
Wartezeiten?
Heilpraktikerbehandlung
Osteopathische Leistungen
Psychotherapeutische Leistungen
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Arzt für Naturheilverfahren
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Tarife Inter
Tarife aller Versicherer
Ratgeber & Infos
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter AVP + AHP
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Inter vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 2.500 EUR Erstattungs- oder 3.125 EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif leistete sofort in voller Höhe. Der Tarif sah keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Der Leistungspunkt ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant, da der Tarif nicht mehr neu beantragt werden kann.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte oder Sehhilfen.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif Inter AVP + AHP waren keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen konnten unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Der Leistungspunkt ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant, da der Tarif nicht mehr neu beantragt werden kann.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, die Vorsorgeuntersuchungen müssen in der jeweiligen Rechnung immer als solche bezeichnet sein.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die Gesundheitsfragen sind für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.