IGeL & Vorsorgeuntersuchungen: Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung
"Ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" – so definiert der Gesetzgeber die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Moderne medizinische Vorsorge geht heute aber weit darüber hinaus. Sinnvolle Untersuchungen, wie die Glaukom-Vorsorge oder zusätzliche Ultraschalle, stellt Ihnen der Arzt als sogenannte IGeL - Individuelle Gesundheitsleistung privat in Rechnung. Eine ambulante Zusatzversicherung fängt diese Kosten auf.
Wo die gesetzliche Krankenkasse (GKV) spart
Die Prävention in der GKV ist oft an starre Altersgrenzen und Vorgaben gebunden.
- Harte Altersgrenzen: Ein Hautkrebs-Screening oder der Gesundheits-Check-up wird oft erst ab dem 35. Lebensjahr vollständig übernommen.
- Privatrechnungen beim Arzt: Untersuchungen zur Früherkennung (wie der PSA-Test zur Prostatakrebs-Vorsorge oder die Augeninnendruckmessung) gelten als IGeL. Sie müssen diese komplett selbst bezahlen.
- Schwangerschaft & Reise: Für werdende Mütter zahlt die Kasse oft nur drei Basis-Ultraschalle. Teure Reiseimpfungen für den Urlaub (z.B. Malaria, Gelbfieber) sind reine Privatsache.
Mehr Sicherheit durch die ambulante Zusatzversicherung
Die gute Nachricht: Tarife für Heilpraktiker und Naturheilverfahren sind oft als umfassendes "ambulantes Paket" geschnürt und beinhalten ein großzügiges Budget für Ihre Vorsorge.
- Unabhängig vom Alter: Sie können wichtige Krebsfrüherkennungs-Maßnahmen in Anspruch nehmen, auch wenn Sie die Altersgrenzen der GKV noch nicht erreicht haben.
- Übernahme von IGeL: Der Arzt rechnet die Vorsorgeleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Ihr Tarif erstattet diese Rechnungen – oft bis zu 100 %.
- Zusätzliche Sicherheit: Ob 3D-Ultraschall in der Schwangerschaft oder der große Check-up vor einer Fernreise, die Zusatzversicherung gibt Ihnen den nötigen finanziellen Spielraum.
Auf einen Blick: GKV und Zusatzversicherung
Leistung / Untersuchung
Gesetzliche Kasse (GKV)
Zusatzversicherung
Glaukom-Vorsorge (Grüner Star)
❌ Nein (reine IGeL)
✅ Ja
Hautkrebs-Screening
Meist erst ab 35 Jahren (alle 2 Jahre)
✅ Ja (ohne Altersgrenze)
Zusätzlicher Ultraschall (Schwangerschaft)
❌ Nein (nur 3x Basis-Ultraschall)
✅ Ja
Reise- und Schutzimpfungen
Oft ❌ Nein (je nach Kasse)
✅ Ja (teilweise bis 100 %)
Tipp aus dem ACIO-Expertenteam
Prüfen Sie die Tarifbedingungen genau! Einige Versicherer stellen für Vorsorgeuntersuchungen ein separates, festes Jahresbudget (z. B. 500 Euro) zur Verfügung. Andere Tarife verrechnen die Vorsorge mit dem allgemeinen Gesundheitsbudget, aus dem auch der Heilpraktiker bezahlt wird.
➔ Weitere Infos wie Sie das beste Budget für Ihre Vorsorge erhalten, erfahren Sie in unserem Ratgeber Ambulante Zusatzversicherung.
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Heilpraktiker Zusatzversicherung
Fragen zu Heilpraktikerzusatzversicherung und IGeL / Vorsorgeuntersuchungen
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Glaukom-Vorsorge?
Nein. Die Untersuchung zur Früherkennung des Grünen Stars (Glaukom-Vorsorge) durch die Messung des Augeninnendrucks ist eine reine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und muss vom Kassenpatienten komplett selbst bezahlt werden. Eine gute ambulante Zusatzversicherung übernimmt diese Kosten für Sie.
Ab wann übernimmt die Kasse die Kosten für ein Hautkrebs-Screening?
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zahlen ein vollständiges Hautkrebs-Screening in der Regel erst ab einem Alter von 35 Jahren und dann auch nur alle zwei Jahre. Möchten Sie sich schon in jüngeren Jahren absichern oder die Untersuchung häufiger durchführen lassen, bietet eine Zusatzversicherung die volle Kostenerstattung ganz ohne starre Altersgrenzen.
Werden zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft bezahlt?
Die GKV sieht im Rahmen der normalen Schwangerschaftsvorsorge standardmäßig nur drei Basis- Ultraschalluntersuchungen vor. Jeder weitere Ultraschall (wie z. B. ein 3D/4D-Ultraschall auf eigenen Wunsch) wird privat in Rechnung gestellt. Hochwertige ambulante Zusatzversicherungen erstatten diese Extra-Kosten.
Werden Reiseimpfungen für den Urlaub von der Krankenkasse erstattet?
Die Übernahme von Kosten für Reise- und Schutzimpfungen (z. B. gegen Malaria, Gelbfieber, Tollwut oder Hepatitis) ist von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich und oft nicht oder nur teilweise abgedeckt. Mit einem entsprechenden ambulanten Zusatztarif sichern Sie sich eine Kostenerstattung von teilweise bis zu 100 %.
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Lars Meinhold
Versicherungskaufmann und Experte für Zusatzversicherungen