Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Inter APS
Der Tarif APS der Inter erstattet pro Kalenderjahr 80 % der Kosten bis 800 EUR für Heilpraktikerbehandlungen und 80 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte.
Privatärztliche ambulante Behandlung ,Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen zu 100 % bis 800 EUR in 24 Monaten.
Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 375 EUR erstattet.
Für Lasik-/Lasek OP u.ä. werden pro Auge bis 800 EUR erstattet.
APS
ab
39,59 €
/ Monat
Beispielbeitrag für 21-jährige Person
Beitragsverlauf
Beispielrechnung für Eintrittsalter 21 Jahre
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
Wartezeiten?
Heilpraktikerbehandlung
Osteopathische Leistungen
Psychotherapeutische Leistungen
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Arzt für Naturheilverfahren
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Tarife Inter
Tarife aller Versicherer
Ratgeber & Infos
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter APS
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
80 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6.
Erstattet werden auch Behandlungen durch Chiropraktiker und Osteopathen, die als Leistungserbringer in Anspruch genommen werden.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit der Inter vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 800 EUR Erstattungs- oder 1.000 EUR Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif Inter APS sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, das ambulante Behandlungsbudget von 800 EUR innerhalb von 24 Monaten kann auch für rein privatärtzliche ambulante Behandlungen, z.B. beim Haurazt oder Augenarzt genutzt werden. Chiropraktiker und Osteopathen können direkt in Anspruch genommen werden.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.