Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Inter AVP
AVP
Kurzübersicht - Tarif Inter AVP
Der Tarif Inter AVP erstattet 100 % bis zu 500 EUR im Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen.
100 % bis zu 150 EUR stehen innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen zur Verfügung.
Auch Leistungen für gesetzliche Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen gehören zu den tariflichen Leistungen.
Die Inter verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag und auf Wartezeiten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter AVP
Bei einem Wechsel in diesen Tarif sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Die Inter stellt keine Antragsfragen und leistet trotzdem für die Behandlung bestehender Diagnosen und Vorerkrankungen. Ein Wechsel kann also jederzeit beantragt werden.
Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt die Inter Verein Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.
Keine, der Tarif AVP leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Nein, der Tarif AVP leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Keine, der Tarif AVP leistet nicht für vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel.
Keine, der Tarif AVP leistet nicht für Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Keine, der Tarif AVP leistet nicht für osteopathische Leistungen.
Keine, der Tarif AVP leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
Nein, der Tarif AVP leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Keine, der Tarif AVP leistet generell nicht für naturheilkundliche ärztliche Behandlungen.
Keine, der AVP leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Keine, der AVP leistet nicht für Heilmittel.
Nein, der Tarif AVP leistet generell nicht für naturheilkundiche ärztliche Behandlungen.
Keine, der Tarif Inter AVP leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Keine, der Tarif Inter AVP leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Ja, eine Vorleistung der GKV ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung.
Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden. Die Vorlage eines Vorleistungs- bzw. Ablehnungsvermerks seitens der GKV ist nicht erforderlich.
Nein, im Tarif Inter AVP sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, im Tarif Inter AVP sind die erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen in den ersten 24 Monaten wie folgt begrenzt:
- 150 EUR in den ersten 12 Monaten
- 300 EUR in den ersten 24 Monaten
Die Aufwendungen für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Ja, die Vorsorgeuntersuchungen müssen in der jeweiligen Rechnung immer als solche bezeichnet sein.
Ja, die Inter bietet im Tarif AVP telefonische Serviceleistungen in Form von medizinischen Informationen (z. B. allgemeine Gesundheitsfragen, Diagnose- und Behandlungsmethoden) und von Unterstützung / Betreuung (z. B. Benennung von Spezialisten, Benennung von Fach- und Pflegekräften).
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, der Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.
Die Inter verzichtet für den Tarif AVP auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen.
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann im Original an die Inter. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Belege papierlos über die Inter-RechnungsApp zur Erstattung einzureichen.