Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

  • Wir haben die Testsieger!
  • Top Leistungen zum Bestpreis!
  • Bereits ab 7,50 monatlich
    für eine 21-jährige Person

Kostenlos Ihren Beitrag berechnen

Ohne Anmeldung vergleichen
Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Inter AVP

AVP

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Inter AVP

Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Heilpraktikerbehandlung
Nein
Osteopathische Leistungen
Nein
Psychotherapeutische Leistungen
Nein
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Nein
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Nein
Arzt für Naturheilverfahren
Nein
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
Keine Leistung
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Keine Leistung

Der Tarif Inter AVP erstattet 100 % bis zu 500 EUR im Kalenderjahr für Vorsorgeuntersuchungen.

100 % bis zu 150 EUR stehen innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen zur Verfügung. 

Auch Leistungen für gesetzliche Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie Fahrkosten bei ambulanten Behandlungen gehören zu den tariflichen Leistungen.

Die Inter verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag und auf Wartezeiten.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter AVP

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Bei einem Wechsel in diesen Tarif sind keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Die Inter stellt keine Antragsfragen und leistet trotzdem für die Behandlung bestehender Diagnosen und Vorerkrankungen. Ein Wechsel kann also jederzeit beantragt werden. 

Wir empfehlen, zuerst den neuen Tarif zu beantragen und die Antragsprüfung abzuwarten. Nimmt die Inter Verein Ihren Antrag an, kann der bestehende Versicherungsschutz fristgerecht gekündigt werden.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?

Keine, der Tarif AVP leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.

Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?

Nein, der Tarif AVP leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?

Keine, der Tarif AVP leistet nicht für vom Heilpraktiker verordnete Arzneimittel.

Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?

Keine, der Tarif AVP leistet nicht für Heilmittel, wie z. B. Massagen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

Keine, der Tarif AVP leistet nicht für osteopathische Leistungen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

Keine, der Tarif AVP leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Nein, der Tarif AVP leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?

Keine, der Tarif AVP leistet generell nicht für naturheilkundliche ärztliche Behandlungen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?

Keine, der AVP leistet generell nicht für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?

Keine, der AVP leistet nicht für Heilmittel.

Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Nein, der Tarif AVP leistet generell nicht für naturheilkundiche ärztliche Behandlungen.

Höhe der Erstattung für Alternativmedizin

Keine, der Tarif Inter AVP leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Keine, der Tarif Inter AVP leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung der GKV ist nicht Voraussetzung für die tarifliche Leistung.

Sollte jedoch ein Anspruch auf Leistungen der GKV bestehen, müssen diese immer zuerst in Anspruch genommen werden. Die Vorlage eines Vorleistungs- bzw. Ablehnungsvermerks seitens der GKV ist nicht erforderlich.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Inter AVP sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, im Tarif Inter AVP sind die erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen in den ersten 24 Monaten wie folgt begrenzt:

  • 150 EUR in den ersten 12 Monaten
  • 300 EUR in den ersten 24 Monaten


Die Aufwendungen für Sehhilfen können bereits im ersten Versicherungsjahr in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

Ja, die Vorsorgeuntersuchungen müssen in der jeweiligen Rechnung immer als solche bezeichnet sein.

Ja, die Inter bietet im Tarif AVP telefonische Serviceleistungen in Form von medizinischen Informationen (z. B. allgemeine Gesundheitsfragen, Diagnose- und Behandlungsmethoden) und von Unterstützung / Betreuung  (z. B. Benennung von Spezialisten, Benennung von Fach- und Pflegekräften).

Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.

Ja, der Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag. 

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt vier Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 44. und 64. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?

Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.

Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?

Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der AVB verzichtet die Inter auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.

Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Nein, der Versicherer stellt keine Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die Inter verzichtet für den Tarif AVP auf die Beantwortung von Antrags- oder Gesundheitsfragen, daher können wir Ihnen zu diesem Tarif keine Fragen einblenden.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?

Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und gemäß der Gebührenordnung für Ärzte abgerechneten Vorsorgeuntersuchungen. 

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?

Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.

Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?

Nein, die Abrechnung der Vorsorgemaßnahmen erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Für die nicht mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnungsfähigen Behandlungsmaßnahmen erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung. Diese Rechnung senden Sie dann im Original an die Inter. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Belege papierlos über die Inter-RechnungsApp zur Erstattung einzureichen.