Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Münchener Verein 173 + 172
Tarife Münchener Verein
Alle Versicherer
Ratgeber & Infos
173 + 172
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein 173 + 172
Der Tarif 173 des Münchener Verein erstattet 100 % für Sehhilfen, Gestelle und Gläser. Bei Kontaktlinsenträgern auch für Monats- oder Tageslinsen. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden bis zu 400 EUR erstattet.
Der Tarif leistet auch für ( LASIK, LASEK ) Laserbehandlung zur Sehschärfenkorrektur bis zu 800 EUR pro Auge.
Zusätzlich werden innerhalb von 2 Versicherungsjahren bis zu 800 EUR für sonstige Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte erstattet.
Der Tarif 172 leistet 100 % für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen, Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden bis zu 1.000 EUR erstattet.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein 173 + 172
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Keine, der Tarif 172+173 leistet nicht für osteopathische Leistungen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif 172+173 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Nein, der Tarif 172 + 173 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Nein, der Tarif 173 + 172 des Münchener Verein leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen und gar nicht für eine LASIK-OP.
Wenn Sie aber den Zuschuss für Hilfsmittel wie z. B. Hörgeräte oder für Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen, ist eine Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif Münchener Verein 172+ 173 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, bei Rechnungen für Sehhilfen für Kinder unter 14 Jahren muss auch ein Vorleistungs- oder Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.