Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Münchener Verein 173 + 172
Tarife Münchener Verein
173 + 172
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein 173 + 172
Der Tarif 173 des Münchener Verein erstattet 100 % für Sehhilfen, Gestelle und Gläser. Bei Kontaktlinsenträgern auch für Monats- oder Tageslinsen. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden bis zu 400 EUR erstattet.
Der Tarif leistet auch für ( LASIK, LASEK ) Laserbehandlung zur Sehschärfenkorrektur bis zu 800 EUR pro Auge.
Zusätzlich werden innerhalb von 2 Versicherungsjahren bis zu 800 EUR für sonstige Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte erstattet.
Der Tarif 172 leistet 100 % für Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen, Schutzimpfungen und Malariaprophylaxe. Innerhalb von 2 Versicherungsjahren werden bis zu 1.000 EUR erstattet.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein 173 + 172
Bei dem Tarif Münchener Verein 173 + 172 handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.
Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell!
Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.
Keine, der Tarif 172+173 leistet nicht für osteopathische Leistungen.
Keine, der Tarif 172+173 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
Nein, der Tarif 172 + 173 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Nein, der Tarif 173 + 172 des Münchener Verein leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen und gar nicht für eine LASIK-OP.
Wenn Sie aber den Zuschuss für Hilfsmittel wie z. B. Hörgeräte oder für Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen wollen, ist eine Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich.
Nein, im Tarif Münchener Verein 172+ 173 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, bei Rechnungen für Sehhilfen für Kinder unter 14 Jahren muss auch ein Vorleistungs- oder Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.