Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Münchener Verein 172
Tarife Münchener Verein
172
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein 172
Im Tarif Münchener Verein 172 werden 100 % vom Rechnungsbetrag für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erstattet.
Hierfür stehen 1.000 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren zur Verfügung.
Zusätzlich werden 100 %, bis zu 100 EUR innerhalb von zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren, für Präventionskurse erstattet.
Der Münchener Verein verzichtet in diesem Tarif auf Gesundheitsfragen im Antrag und auf Wartezeiten.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein 172
Bei dem Tarif Münchener Verein 172 handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.
Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell!
Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.
Keine, der Tarif 172 leistet nicht für osteopathische Leistungen.
Keine, der Tarif 172 leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker.
Nein, der Tarif 172 leistet generell nicht für Heilpraktikerbehandlungen.
Nein, der Tarif 172 des Münchener Verein leistet generell nicht für die Behandlung durch Heilpraktiker oder für die ärztliche Behandlung mit Naturheilverfahren.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Vorsorgeunterschungen und Schutzimpfungen ist nicht erforderlich.
Nein, Leistungen für Präventivmaßnahmen werden nur dann erbracht, wenn sich die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls an den Kosten beteiligt.
Nein, im Tarif Münchener Verein 172 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, der Tarif verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.