Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

  • Wir haben die Testsieger!
  • Top Leistungen zum Bestpreis!
  • Bereits ab 6,65 monatlich für 21-Jährige

Ambulante Versicherung vergleichen

Ihr Angebot in nur 2 Minuten!
Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Münchener Verein Naturmedizin 177

Naturmedizin 177

"Befriedigend (2.9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17

Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein Naturmedizin 177

Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Heilpraktikerbehandlung
Ja, 85 %
Osteopathische Leistungen
Ja, 85 %
Psychotherapeutische Leistungen
Ja, 85 %
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Ja, 85 %
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Ja
Arzt für Naturheilverfahren
Ja, 85 %
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
500 EUR / Versicherungsjahr
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Nein, bis zu 120 EUR im 1. und 240 EUR im 1.+ 2. Kalenderjahr

"Befriedigend (2,9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.


Der Tarif Naturmedizin 177 des Münchener Vereins erstattet 85 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, 85 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 85 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, bis 588 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 500 EUR.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen. Hier finden Sie einen der wenigen Tarife, der sich allein auf alternative Heilverfahren konzentriert und neben den allgemein üblichen Positionen auch für Osteopathie leistet.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein Naturmedizin 177

Was ist zu beachten, wenn Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung wechseln?

Bei dem Tarif Münchener Verein Naturmedizin 177 handelt es sich um Ihre aktuelle ambulante Zusatzversicherung.

Kündigen Sie diese Versicherung keinesfalls vorschnell! 

Sprechen Sie zuvor unbedingt mit unseren Spezialisten. Wir klären wichtige Details in einem vertraulichen Gespräch. Diagnosen und Behandlungen der letzten Jahre spielen eine sehr wichtige Rolle, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz aufstocken oder wechseln wollen.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
85 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Naturmedizin 177 leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
85 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
85 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

85 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6

Alternativ erstattet diese Versicherung auch 85 % der Behandlungskosten für osteopatische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier: Osteopathie durch andere Leistungserbringer.

Es gilt die generelle Summenbegrenzung der Anfangsjahre sowie die Leistungshöchstgrenze ab dem 3. Versicherungsjahr in Höhe von 500 EUR je Versicherungsjahr .

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

85 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.

Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit dem Münchener Verein vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Summenbegrenzung der Anfangsjahre sowie die Leistungshöchstgrenze ab dem 3. Versicherungsjahr in Höhe von 500 EUR je Versicherungsjahr .

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
85 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Versicherer eigenen Leistungsverzeichnisses das einen Auszug aus dem Hufelandverzeichnis darstellt.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
85 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
85 % für ärztlich verordnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?

Ja, der Tarif Naturmedizin 177 leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.

Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
85 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 588 EUR pro Versicherungsjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 500 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Nein, innerhalb des ersten vollen Kalenderjahres werden bis zu 120 EUR und innerhalb der ersten beiden Kalenderjahre bis zu 240 EUR erstattet.

Ab dem dritten Jahr stehen pro Jahr 500 EUR zur Verfügung.

Im ersten Jahr steht eine Erstattungsleistung von 120 EUR zur Verfügung. Für jeden nicht versicherten Monat werden 10 EUR vom Erstattungshöchstbetrag abgezogen.

Beginnt die Versicherung z.B. am 01.10. stehen noch 30 EUR für das erste und 120 EUR für das zweite Jahr zur Verfügung.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Wenn Sie den Zuschuss für Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte in Anspruch nehmen wollen, ist eine Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse aber zwingend erforderlich.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Münchener Verein 177 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.

Ja, der Tarif leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Bei Rechnungen für osteopathische Behandlungen muss immer auch ein Vorleistungs- oder Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden.

Ja, bei der erstmaligen Abrechnung von Heilpraktikerleistungen muss ebenfalls ein Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden. Hiermit wird dokumentiert, dass die GKV grundsätzlich keine Erstattung auf Heilpraktikerleistungen vornimmt.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14, Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen  verzichtet der Münchener Verein auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an den Münchener Verein.