Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Münchener Verein Naturmedizin 177
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Naturmedizin 177
Kurzübersicht - Tarif Münchener Verein Naturmedizin 177
"Befriedigend (2,9)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17 für Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen.
Der Tarif Naturmedizin 177 des Münchener Vereins erstattet 85 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen, 85 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 85 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, bis 588 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 500 EUR.
Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Osteopathen können im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise abrechnen. Hier finden Sie einen der wenigen Tarife, der sich allein auf alternative Heilverfahren konzentriert und neben den allgemein üblichen Positionen auch für Osteopathie leistet.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein Naturmedizin 177
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
85 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Alternativ erstattet diese Versicherung auch 85 % der Behandlungskosten für osteopatische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier: Osteopathie durch andere Leistungserbringer.
Es gilt die generelle Summenbegrenzung der Anfangsjahre sowie die Leistungshöchstgrenze ab dem 3. Versicherungsjahr in Höhe von 500 EUR je Versicherungsjahr .
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
85 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.
Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit dem Münchener Verein vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Summenbegrenzung der Anfangsjahre sowie die Leistungshöchstgrenze ab dem 3. Versicherungsjahr in Höhe von 500 EUR je Versicherungsjahr .
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Naturmedizin 177 leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Nein, innerhalb des ersten vollen Kalenderjahres werden bis zu 120 EUR und innerhalb der ersten beiden Kalenderjahre bis zu 240 EUR erstattet.
Ab dem dritten Jahr stehen pro Jahr 500 EUR zur Verfügung.
Im ersten Jahr steht eine Erstattungsleistung von 120 EUR zur Verfügung. Für jeden nicht versicherten Monat werden 10 EUR vom Erstattungshöchstbetrag abgezogen.
Beginnt die Versicherung z.B. am 01.10. stehen noch 30 EUR für das erste und 120 EUR für das zweite Jahr zur Verfügung.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.
Wenn Sie den Zuschuss für Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte in Anspruch nehmen wollen, ist eine Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse aber zwingend erforderlich.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif Münchener Verein 177 sind keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen können unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif verzichtet auf Wartezeiten.
Ja, der Tarif leistet auch für osteopathische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Bei Rechnungen für osteopathische Behandlungen muss immer auch ein Vorleistungs- oder Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden.
Ja, bei der erstmaligen Abrechnung von Heilpraktikerleistungen muss ebenfalls ein Ablehnungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit eingereicht werden. Hiermit wird dokumentiert, dass die GKV grundsätzlich keine Erstattung auf Heilpraktikerleistungen vornimmt.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch, Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.