Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

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Barmenia B-Smart
"Ausreichend (3.8)" lautet das Urteil der Finanztest 05/17

Barmenia B-Smart wird nicht mehr für Neukunden angeboten – jetzt aktuelle Tarife vergleichen

Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatz­versicherung Barmenia B-Smart

Dieser Tarif kann nicht mehr NEU beantragt werden.

Der Barmenia Tarif Smart setzt seinen Schwerpunkt auf die Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden. Hierzu zählen z. B. die Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen, die Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln und ein umfangreicher Versicherungsschutz im Ausland. Eine Besonderheit ist die Soforthilfe (5.000 EUR) bei schweren Erkrankungen.

Der Tarif Barmenia Smart erstattet außerdem 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 150 EUR pro Kalenderjahr.

Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet.
Barmenia

B-Smart

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Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Wartezeiten?

Nicht relevant

Heilpraktikerbehandlung

Ja, 100 %

Osteopathische Leistungen

Ja, 100 %

Psychotherapeutische Leistungen

Nein

Arzneimittel vom Heilpraktiker

Ja, 100 %

Höchstsatz Gebührenverzeichnis

Ja

Arzt für Naturheilverfahren

Ja, 100 %

Erstattungshöhe für Alternativmedizin

150 EUR / Kalenderjahr

Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?

Nicht relevant

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia B-Smart

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Smart leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
100 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z. B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
100 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Keine, der Tarif leistet nicht für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker. Die nach GebüH abrechnungsfähigen Leistungen 19.1 bis 19.8. für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker werden seitens der Barmenia im Tarif Smart nicht erstattet.
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Hufelandverzeichnisses und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arznei- und Verbandmittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
100 % für ärztlich verordnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Smart leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 150 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 150 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif Smart leistete sofort in voller Höhe. Der Tarif sah keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Der Leistungspunkt ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant, da der Tarif nicht mehr neu beantragt werden kann.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja und nein.

Ja
, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.


Nein, die Vorleistung der GKV ist Voraussetzung für die Kostenübernahme bei

  • Krankengeld bei Erkrankung des versicherten Kindes
  • Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen


Leistet die GKV in diesen Fällen nicht, so entfällt auch die Leistung aus dem Tarif Barmenia Smart.

 

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Barmenia Smart waren keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen konnten unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Der Leistungspunkt ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant, da der Tarif nicht mehr neu beantragt werden kann.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Ja, der Tarif sieht auch eine Erstattung für verschiedene stationäre Leistungen vor, z. B. 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen oder ein Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes. 

Ja,  Sie erhalten 5.000 EUR einmalig während der gesamten Vertragsdauer, wenn eine schwere, ärztlich diagnostizierte Erkrankung auftritt.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Es gibt sieben Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 14., 21., 30., 40., 50. und 60. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Monats, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

In § 14 Teil II der AVB verzichtet die Barmenia auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. 
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwölf Monate.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellte Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die Gesundheitsfragen sind für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen und für die von einem Optiker in Deutschland ausgestellten Rechnungen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreisekrankenversicherung gilt weltweit.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder Optiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an die Barmenia.
Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.