Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatzversicherung Barmenia B-Smart
Dieser Tarif kann nicht mehr NEU beantragt werden.
Der Barmenia Tarif Smart setzt seinen Schwerpunkt auf die Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden. Hierzu zählen z. B. die Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen, die Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln und ein umfangreicher Versicherungsschutz im Ausland. Eine Besonderheit ist die Soforthilfe (5.000 EUR) bei schweren Erkrankungen.Der Tarif Barmenia Smart erstattet außerdem 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis bis 150 EUR pro Kalenderjahr.
Erstattet werden die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich verordneter Arzneimittel bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr. Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. Für Sehhilfen werden innerhalb von 24 Monaten 300 EUR erstattet.
Sie sind im Tarif Barmenia B-Smart versichert?
- Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen. Der Tarif wird nur nicht mehr für Neukunden angeboten.
- Neuere Tarife leisten häufig mehr. Ein Vergleich zeigt, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt.
- Ihr bisheriger Tarif ist im Vergleich bereits ausgewählt und steht direkt neben den aktuellen Angeboten.
Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick
Wartezeiten?
Heilpraktikerbehandlung
Osteopathische Leistungen
Psychotherapeutische Leistungen
Arzneimittel vom Heilpraktiker
Höchstsatz Gebührenverzeichnis
Arzt für Naturheilverfahren
Erstattungshöhe für Alternativmedizin
Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?
Tarife Barmenia
Tarife aller Versicherer
Ratgeber & Infos
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Barmenia B-Smart
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?
Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?
Ja, der Tarif leistet für Vollheilpraktiker und auch für sektorale oder Teilheilpraktiker, die z. B. nur physio- oder psychotherapeutisch tätig sind.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?
Ja, der Tarif Smart leistete sofort in voller Höhe. Der Tarif sah keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.
Der Leistungspunkt ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant, da der Tarif nicht mehr neu beantragt werden kann.
Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?
Ja und nein.
Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte und nur unter besonderen Bedingungen für Sehhilfen.
Nein, die Vorleistung der GKV ist Voraussetzung für die Kostenübernahme bei
- Krankengeld bei Erkrankung des versicherten Kindes
- Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen
Leistet die GKV in diesen Fällen nicht, so entfällt auch die Leistung aus dem Tarif Barmenia Smart.
Gibt es Wartezeiten?
Nein, im Tarif Barmenia Smart waren keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen konnten unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
Der Leistungspunkt ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant, da der Tarif nicht mehr neu beantragt werden kann.
Verfügt der Tarif über Besonderheiten?
Ja, der Tarif sieht auch eine Erstattung für verschiedene stationäre Leistungen vor, z. B. 100 % der Mehrkosten für allgemeine Krankenhausleistungen oder ein Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes.
Ja, Sie erhalten 5.000 EUR einmalig während der gesamten Vertragsdauer, wenn eine schwere, ärztlich diagnostizierte Erkrankung auftritt.
Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Die Gesundheitsfragen sind für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Jennifer Volkmer
Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.