Betriebliche Krankenversicherung: Krankentagegeld im Betrieb

Thomas Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

Versicherungsfachmann (IHK) und Experte für Zusatzversicherungen

Veröffentlicht am 25.10.2026
Betriebliche Krankenversicherung: Krankentagegeld im Betrieb

Bildquelle: KI Generiert

Eine betriebliche Krankenversicherung kann mehr als Zahnbehandlung oder Vorsorge. Mit einem Krankentagegeld Baustein können Unternehmen die Einkommenslücke ihrer Beschäftigten nach längerer Krankheit absichern. Besonders interessant: Über betriebliche Kollektivlösungen ist die Aufnahme häufig ohne individuelle Gesundheitsprüfung möglich.

Betriebliche Krankenversicherung kann mehr als Zahn und Vorsorge

Wenn Unternehmen über eine betriebliche Krankenversicherung nachdenken, stehen häufig zuerst Leistungen für Zahnbehandlung, Vorsorge, Sehhilfen oder ambulante Behandlungen im Mittelpunkt.

Dabei gibt es einen Bereich, der für Beschäftigte im Ernstfall finanziell wesentlich bedeutender sein kann:

Krankentagegeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Denn nach sechs Wochen Krankheit endet bei Arbeitnehmern grundsätzlich die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte erhalten danach Krankengeld.

Das liegt jedoch unter dem bisherigen Einkommen.

Genau an dieser Stelle kann ein betriebliches Krankentagegeld ansetzen.

Für Unternehmen ist daran noch etwas anderes interessant: Über betriebliche Gruppenlösungen ist die Aufnahme der Beschäftigten je nach Konzept häufig ohne individuelle Gesundheitsprüfung möglich.

Damit wird aus einem klassischen Versicherungsprodukt ein Benefit, den ein Teil der Belegschaft privat möglicherweise nur eingeschränkt oder gar nicht in vergleichbarer Form abschließen könnte.

Warum Unternehmen über Krankentagegeld nachdenken sollten

Als Arbeitgeber tragen Sie während der ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich die Entgeltfortzahlung.

Danach endet Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung in der Regel.

Das finanzielle Problem verlagert sich damit zunächst auf den Mitarbeiter.

Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern ersetzt das Krankengeld das bisherige Nettoeinkommen nicht vollständig.

Für den Beschäftigten kann dann jeden Monat eine Lücke von mehreren hundert Euro entstehen.

Bei höher verdienenden Fach- und Führungskräften kann diese Differenz noch erheblich größer ausfallen, weil das gesetzliche Krankengeld nach oben begrenzt ist.

Ein betriebliches Krankentagegeld kann genau für diese Phase vorgesehen werden.

Auf unserer Seite zur betrieblichen Krankenversicherung mit Krankentagegeld erklären wir ausführlich, wie solche Firmenlösungen aufgebaut werden können.

Der interessante Unterschied: Versicherung über das Kollektiv

Für mich liegt einer der spannendsten Punkte einer betrieblichen Lösung nicht einmal ausschließlich in der Geldleistung.

Es ist der Zugang zum Versicherungsschutz.

Möchte ein Arbeitnehmer privat eine Krankentagegeldversicherung abschließen, gehören bei klassischen Tarifen normalerweise Gesundheitsfragen zum Antrag.

Je nach gesundheitlicher Vorgeschichte kann das Folgen haben.

Der Versicherer kann den Antrag beispielsweise individuell prüfen und abhängig von Tarif und Erkrankung anders bewerten.

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung funktioniert die Risikobetrachtung dagegen häufig anders.

Hier wird nicht nur eine einzelne Person versichert, sondern eine definierte Mitarbeitergruppe.

Dadurch können Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen auf die individuelle Gesundheitsprüfung der einzelnen Beschäftigten verzichten.

Genau das kann für einen Arbeitgeber einen echten Mehrwert schaffen.

Ohne Gesundheitsprüfung heißt nicht: Bedingungen spielen keine Rolle

Hier möchte ich allerdings sauber unterscheiden.

Die Aussage:

„Betriebliche Krankenversicherung gibt es ohne Gesundheitsprüfung“

ist mir für Krankentagegeld zu pauschal.

Richtiger ist:

Bei verschiedenen betrieblichen Gruppenlösungen kann Krankentagegeld für die teilnehmenden Beschäftigten ohne individuelle Gesundheitsprüfung angeboten werden.

Ob das möglich ist, hängt unter anderem ab von:

  • dem gewählten Versicherer
  • dem konkreten Krankentagegeld Baustein
  • der Größe des versicherten Kollektivs
  • der Zusammensetzung der Mitarbeitergruppe
  • der Finanzierung durch den Arbeitgeber
  • den Regelungen des Gruppenvertrags

Auch mögliche Wartezeiten sowie der Umgang mit bereits bestehenden Erkrankungen sollten konkret geprüft werden.

Ein guter Firmenvertrag zeichnet sich deshalb nicht nur dadurch aus, dass auf einem Prospekt „ohne Gesundheitsprüfung“ steht.

Entscheidend ist, welcher Versicherungsschutz für Ihre Beschäftigten tatsächlich vereinbart wird.

Warum das gerade bei Vorerkrankungen interessant wird

Stellen Sie sich ein Unternehmen mit 40 Beschäftigten vor.

Ein Teil der Mitarbeiter könnte vermutlich ohne größere Schwierigkeiten eine individuelle Krankentagegeldversicherung abschließen.

Andere haben vielleicht bereits:

  • Rückenbeschwerden
  • eine frühere Operation
  • regelmäßige Behandlungen
  • chronische Erkrankungen
  • psychotherapeutische Behandlungen
  • andere gesundheitliche Vorgeschichten

Bei einem individuellen Antrag können solche Angaben relevant sein.

Wenn ein betrieblicher Gruppenvertrag dagegen ohne individuelle Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann, spielt die persönliche Krankengeschichte bei der Aufnahme möglicherweise eine deutlich geringere oder gar keine Rolle.

Das verändert den Charakter des Benefits.

Sie finanzieren dann nicht einfach nur einen Beitrag für etwas, das sich jeder Mitarbeiter ebenso gut selbst kaufen könnte.

Sie können Ihren Beschäftigten unter Umständen Zugang zu einem Versicherungsschutz verschaffen, der individuell nicht für jeden gleich einfach erreichbar wäre.

Genau das unterscheidet bKV von manchen anderen Benefits

Ein Tankgutschein hat einen klaren finanziellen Wert.

Ein Essenszuschuss ebenfalls.

Auch ein zusätzliches Smartphone oder andere Sachleistungen können attraktiv sein.

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung kommt aber ein weiterer Effekt hinzu:

Der Zugang über das Unternehmen kann selbst einen Wert darstellen.

Besonders deutlich wird das bei Versicherungsbausteinen, bei denen im individuellen Geschäft normalerweise Gesundheitsfragen eine Rolle spielen.

Ein gesunder 25-jähriger Mitarbeiter nimmt diesen Unterschied möglicherweise zunächst kaum wahr.

Ein 48-jähriger Beschäftigter mit einer längeren gesundheitlichen Vorgeschichte möglicherweise schon.

Für die Personalpolitik kann das interessant sein, weil der Benefit nicht nur für eine bestimmte Altersgruppe relevant ist.

Was erhält der Mitarbeiter eigentlich?

Das betriebliche Krankentagegeld wird typischerweise so gestaltet, dass es bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit die finanzielle Lücke ergänzt.

Bei Arbeitnehmern liegt ein naheliegender Leistungsbeginn häufig nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung.

Also:

ab dem 43. Krankheitstag.

Wie hoch die Leistung sein soll, muss das Unternehmen gemeinsam mit dem Versicherer beziehungsweise Berater festlegen.

Denkbar sind beispielsweise feste Tagessätze oder Konzepte, die unterschiedliche Mitarbeiter- beziehungsweise Gehaltsgruppen berücksichtigen.

Dabei sollte unbedingt vermieden werden, einfach jedem Beschäftigten denselben hohen Betrag zuzuweisen.

Ein Mitarbeiter in Teilzeit hat eine andere Einkommenslücke als eine Führungskraft.

Die Versicherung sollte deshalb zur tatsächlichen Einkommenssituation der versicherten Beschäftigten passen.

Gerade Fach- und Führungskräfte können größere Lücken haben

Bei höher verdienenden Arbeitnehmern wird Krankentagegeld besonders interessant.

Das gesetzliche Krankengeld steigt nämlich nicht unbegrenzt mit dem Gehalt.

Ein Mitarbeiter mit 4.000 Euro Bruttoeinkommen hat deshalb eine andere Versorgungssituation als eine Führungskraft mit 8.000 oder 10.000 Euro monatlichem Einkommen.

Das Unternehmen kann bei der Gestaltung eines betrieblichen Konzepts berücksichtigen, dass unterschiedliche Gehaltsgruppen auch unterschiedliche Einkommenslücken haben.

Das bedeutet allerdings nicht, dass einfach einzelne Mitarbeiter willkürlich bevorzugt werden sollten.

Versicherte Personengruppen und Leistungsklassen sollten nachvollziehbar und arbeitsrechtlich sauber definiert werden.

Muss der Arbeitgeber alle Mitarbeiter versichern?

Das hängt von der Gestaltung des Gruppenvertrags ab.

Versicherer stellen unterschiedliche Anforderungen an:

  • Mindestanzahl der Beschäftigten
  • Teilnahmequoten
  • Definition der versicherbaren Personengruppe
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • Umgang mit neuen Mitarbeitern
  • Ausscheiden aus dem Unternehmen

Ein Arbeitgeber kann daher nicht einfach davon ausgehen, dass jedes beliebige Konzept bei jedem Versicherer identisch umgesetzt werden kann.

Gerade wenn der Verzicht auf Gesundheitsfragen ein wichtiges Ziel ist, sollte die Mitarbeitergruppe vor der Ausschreibung beziehungsweise Tarifauswahl eindeutig feststehen.

Das ist einer der Gründe, warum wir auf der ACIO Seite zur betrieblichen Krankenversicherung mit Krankentagegeld nicht einfach einen Standardtarif für jedes Unternehmen empfehlen.

Ein Firmenkonzept muss zur Belegschaft passen.

Für Unternehmen wird die bKV immer relevanter

Die betriebliche Krankenversicherung ist längst kein Nischenprodukt mehr.

Nach Angaben des PKV-Verbands boten Ende 2025 rund 60.600 Unternehmen ihren Beschäftigten eine vollständig arbeitgeberfinanzierte betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung an.

Mehr als 2,8 Millionen Beschäftigte verfügten zu diesem Zeitpunkt über eine entsprechende betriebliche Absicherung.

Das zeigt, dass Gesundheitsleistungen zunehmend zum Instrument der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung werden.

Das allein ist aber noch kein Grund, irgendeine bKV abzuschließen.

Entscheidend ist, ob die Leistung von den Beschäftigten verstanden und im Ernstfall tatsächlich als wertvoll erlebt wird.

Bei Krankentagegeld lässt sich dieser Nutzen relativ klar erklären:

Wenn nach längerer Krankheit das Einkommen sinkt, hilft eine vorher vereinbarte Geldleistung dabei, die finanzielle Lücke zu verkleinern.

Der Arbeitgeber versichert damit nicht den Krankenstand

Ein Missverständnis sollte man vermeiden.

Beim betrieblichen Krankentagegeld versichert das Unternehmen nicht seine eigenen Kosten durch den Ausfall eines Mitarbeiters.

Das wäre eine andere Risikobetrachtung.

Das Krankentagegeld dient der finanziellen Absicherung des Beschäftigten, wenn dessen Einkommen aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit sinkt.

Der Arbeitgeber stellt also einen zusätzlichen persönlichen Versicherungsschutz zur Verfügung.

Das macht den Baustein zu einem Mitarbeiterbenefit und nicht zu einer Betriebsausfallversicherung.

Was ist mit privat krankenversicherten Beschäftigten?

Auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer können nach Ende der Entgeltfortzahlung einen Einkommensausfall haben.

Ihre Situation unterscheidet sich allerdings von der eines gesetzlich Versicherten, weil sie kein gesetzliches Krankengeld aus der GKV erhalten.

Bei der Gestaltung eines Firmenkonzepts muss deshalb geprüft werden, welche Beschäftigten versichert werden können und wie vorhandene individuelle Krankentagegeldverträge berücksichtigt werden.

Gerade bei gemischten Belegschaften mit gesetzlich und privat versicherten Arbeitnehmern sollte die Leistung nicht nach einer zu einfachen Pauschalformel festgelegt werden.

Was passiert mit vorhandenen privaten Verträgen?

Auch diese Frage gehört vor Einführung eines betrieblichen Krankentagegeldes auf den Tisch.

Einige Mitarbeiter haben möglicherweise bereits selbst vorgesorgt.

Dann sollte geprüft werden, wie sich bestehendes privates Krankentagegeld und die neue betriebliche Leistung zueinander verhalten.

Ziel sollte nicht sein, Leistungen wahllos aufeinanderzustapeln.

Das Krankentagegeld soll einen Einkommensausfall ausgleichen.

Bestehende Versicherungen und sonstige Leistungen müssen deshalb bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt werden.

Grundlegende Informationen dazu finden Sie auch im ACIO Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.

Warum eine Lösung ohne Gesundheitsfragen für Unternehmen besonders interessant sein kann

Aus Arbeitgebersicht sehe ich hier einen wesentlichen Unterschied zum normalen Einzelgeschäft.

Wenn Sie Ihren Beschäftigten lediglich sagen:

„Wer möchte, kann privat eine Krankentagegeldversicherung abschließen“,

haben Sie sehr unterschiedliche Ausgangssituationen.

Der junge gesunde Mitarbeiter erhält möglicherweise problemlos Versicherungsschutz.

Ein anderer Beschäftigter wird aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte intensiver geprüft.

Wieder ein anderer möchte wegen seiner Vorerkrankungen gar keinen Antrag stellen.

Ein betriebliches Kollektiv kann diese Unterschiede je nach Versicherungsmodell teilweise auflösen.

Wenn der Gruppenvertrag eine Aufnahme ohne individuelle Gesundheitsprüfung vorsieht, erhalten die definierten Mitarbeiter grundsätzlich Zugang nach den Regeln dieses Kollektivvertrags.

Das ist ein sozialer Aspekt einer bKV, der aus meiner Sicht häufig unterschätzt wird.

Trotzdem sollten Sie „ohne Gesundheitsprüfung“ genau prüfen

Gerade weil diese Aussage für Unternehmen attraktiv klingt, sollte sie fachlich genau betrachtet werden.

Fragen Sie vor Abschluss konkret:

  1. Müssen die Beschäftigten Gesundheitsfragen beantworten?
  2. Gibt es Einschränkungen für bereits bestehende Erkrankungen?
  3. Sind laufende oder angeratene Behandlungen eingeschlossen?
  4. Bestehen Wartezeiten?
  5. Welche Mindestgröße muss das Kollektiv haben?
  6. Was passiert mit neu eintretenden Beschäftigten?
  7. Was geschieht beim Ausscheiden aus dem Unternehmen?
  8. Welche Tagessätze sind je Mitarbeitergruppe möglich?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, wie wertvoll die Lösung tatsächlich ist.

Betriebliche Lösung oder individueller Abschluss?

Für einen einzelnen Arbeitnehmer kann eine klassische private Krankentagegeldversicherung weiterhin die passende Lösung sein.

Gerade bei individueller Bedarfsermittlung lässt sich der Tagessatz sehr gezielt an Einkommen und persönliche Situation anpassen.

Wer allerdings aufgrund seiner gesundheitlichen Vorgeschichte Schwierigkeiten mit klassischen Gesundheitsfragen hat, beschäftigt sich häufig mit einem Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung.

Für Unternehmen stellt sich die Frage anders.

Sie suchen keine Sonderlösung für einen einzelnen Beschäftigten.

Sie benötigen ein Konzept, das für eine definierte Gruppe funktioniert, administrierbar ist und möglichst vielen Mitarbeitern einen sinnvollen Versicherungsschutz bietet.

Genau hier liegt die Stärke der betrieblichen Lösung.

Mein Fazit: Der Zugang kann wichtiger sein als der Beitrag

Wenn Unternehmen über Benefits sprechen, wird häufig zuerst über den Preis pro Mitarbeiter diskutiert.

Beim betrieblichen Krankentagegeld würde ich anders beginnen.

Die erste Frage sollte lauten:

Welches Problem lösen wir für unsere Beschäftigten?

Nach sechs Wochen Krankheit kann eine spürbare Einkommenslücke entstehen.

Die zweite Frage lautet:

Könnten alle betroffenen Mitarbeiter diesen Schutz genauso einfach selbst abschließen?

Und genau hier wird die betriebliche Krankenversicherung interessant.

Denn je nach Gruppenvertrag können auch Beschäftigte ohne individuelle Gesundheitsprüfung in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Damit unterstützt das Unternehmen nicht nur finanziell.

Es schafft möglicherweise überhaupt erst den Zugang zu einer zusätzlichen Einkommensabsicherung.

Wenn Sie prüfen möchten, wie ein solches Konzept für Ihre Mitarbeiter aufgebaut werden kann, finden Sie auf unserer Seite zur betrieblichen Krankenversicherung mit Krankentagegeld die wichtigsten Voraussetzungen und Möglichkeiten für Arbeitgeber.