Krankentagegeld Psychotherapeuten: Tagessatz berechnen

Melanie Hofstetter
Fachlicher Ratgeber von unserem ACIO-Experten

Ärzteberaterin

Veröffentlicht am 01.10.2026
Krankentagegeld Psychotherapeuten: Tagessatz berechnen

Bildquelle: KI Generiert

Wie viel Krankentagegeld braucht ein niedergelassener Psychotherapeut wirklich? Entscheidend ist nicht allein das private Einkommen: Auch Krankenversicherung, Altersvorsorge und weiterlaufende Praxiskosten können während einer längeren Arbeitsunfähigkeit finanziert werden müssen.

Wie viel Krankentagegeld braucht ein niedergelassener Psychotherapeut?

Wer eine eigene psychotherapeutische Praxis führt, verkauft im Grunde etwas, das sich kaum ersetzen lässt: die eigene Arbeitszeit. Können Sie wegen einer Erkrankung über mehrere Wochen oder Monate keine Therapiesitzungen durchführen, fehlen schnell die entsprechenden Honorare.

Die Ausgaben machen währenddessen jedoch keine Pause.

Praxismiete, Versicherungen und weitere laufende Kosten bleiben bestehen. Gleichzeitig müssen Sie Ihren privaten Lebensunterhalt finanzieren und je nach persönlicher Situation beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung und Altersvorsorge weiterbezahlen.

Genau deshalb stellt sich bei der Krankentagegeldversicherung für Psychotherapeuten nicht nur die Frage, ob eine Absicherung sinnvoll ist. Mindestens genauso wichtig ist:

Wie hoch muss das Krankentagegeld eigentlich sein?

Als Beraterin erlebe ich immer wieder, dass bei dieser Frage zu schnell nur auf das private Nettoeinkommen geschaut wird. Für einen niedergelassenen Psychotherapeuten greift das häufig zu kurz.

Beim Krankentagegeld zählt die tatsächliche Versorgungslücke

Der vereinbarte Tagessatz bestimmt, wie viel Geld Sie bei einer versicherten Arbeitsunfähigkeit pro Tag erhalten.

100 Euro Krankentagegeld entsprechen beispielsweise rechnerisch 3.000 Euro für 30 Tage. Bei 150 Euro sind es 4.500 Euro.

Die entscheidende Frage lautet aber nicht:

„Welchen Tagessatz kann ich mir leisten?“

Sondern:

„Welche finanziellen Verpflichtungen muss ich auch dann erfüllen, wenn ich mehrere Monate nicht arbeiten kann?“

Dafür lohnt es sich, die eigene Absicherung in mehrere Bereiche aufzuteilen.

1. Ihr privater Lebensunterhalt

Zunächst geht es um die Kosten, die unabhängig von Ihrer Praxis weiterlaufen. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Miete oder Immobilienfinanzierung
  • Lebensmittel und Haushaltskosten
  • private Versicherungen
  • Mobilität
  • Unterhalt und familiäre Verpflichtungen
  • laufende Kredite
  • sonstige regelmäßige private Ausgaben

Diese Beträge müssen Sie auch dann finanzieren können, wenn aus der Praxis vorübergehend keine oder erheblich weniger Einnahmen kommen.

2. Krankenversicherung und Altersvorsorge nicht vergessen

Ein Punkt wird bei der Berechnung besonders häufig unterschätzt: Mit dem Ausfall der eigenen Arbeit verschwinden nicht automatisch alle Beiträge zur persönlichen Absicherung.

Je nach Krankenversicherung und persönlicher Vorsorgesituation müssen beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Altersvorsorge weiterhin aus dem vorhandenen Einkommen beziehungsweise aus dem Krankentagegeld finanziert werden.

Gerade bei einem längeren Ausfall können daraus erhebliche monatliche Beträge entstehen.

Deshalb sollte eine Krankentagegeld Berechnung nicht nur den Betrag berücksichtigen, der normalerweise auf dem privaten Girokonto für Lebenshaltungskosten benötigt wird.

Ausführliche Informationen zur Funktionsweise finden Sie in unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung.

3. Welche Praxiskosten laufen trotz Krankheit weiter?

Bei niedergelassenen Psychotherapeuten kommt ein dritter Bereich hinzu: die Praxis.

Fallen Sie selbst aus, bedeutet das nicht automatisch, dass alle Kosten der Praxis ebenfalls entfallen.

Je nach Praxisstruktur können beispielsweise weiterhin anfallen:

  • Praxismiete und Nebenkosten
  • Telefon und Internet
  • Praxissoftware
  • Abrechnungssysteme
  • Berufshaftpflicht und weitere betriebliche Versicherungen
  • Leasing- oder Finanzierungsverträge
  • Beiträge und sonstige regelmäßige berufliche Kosten
  • gegebenenfalls Personalkosten

Dabei unterscheidet sich eine psychotherapeutische Praxis häufig deutlich von einer größeren Arztpraxis.

Viele Psychotherapeuten arbeiten allein oder mit einer vergleichsweise schlanken Kostenstruktur. Trotzdem können sich selbst vermeintlich überschaubare monatliche Fixkosten bei einer mehrmonatigen Arbeitsunfähigkeit zu einer erheblichen Summe addieren.

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Ein einfaches Beispiel: Reichen 100 Euro Krankentagegeld?

Nehmen wir eine niedergelassene Psychotherapeutin mit eigener Praxis.

Während einer längeren Erkrankung benötigt sie monatlich beispielsweise:

Weiterlaufender Bedarf Betrag
Privater Lebensunterhalt 2.300 Euro
Krankenversicherung und Vorsorge 1.000 Euro
Laufende Praxiskosten 1.200 Euro
Gesamtbedarf 4.500 Euro

Rein rechnerisch ergibt sich daraus:

4.500 Euro ÷ 30 Tage = 150 Euro Krankentagegeld pro Tag

Mit einem Tagessatz von nur 100 Euro würden dagegen monatlich rechnerisch 3.000 Euro zur Verfügung stehen.

Die Versorgungslücke läge in diesem Beispiel bei weiteren 1.500 Euro pro Monat.

Bei drei Monaten Arbeitsunfähigkeit wären das bereits 4.500 Euro, die aus eigenen Rücklagen finanziert werden müssten.

Das Beispiel zeigt, warum ein scheinbar ordentliches Krankentagegeld trotzdem zu niedrig sein kann.

Wichtig: Bedarf und versicherbarer Tagessatz sind zwei verschiedene Dinge

An dieser Stelle gibt es einen wichtigen Unterschied.

Nur weil Sie einen monatlichen Finanzbedarf von beispielsweise 4.500 Euro errechnen, bedeutet das noch nicht automatisch, dass jeder Versicherer Ihnen auch 150 Euro Krankentagegeld pro Tag anbietet.

Das Krankentagegeld soll den wirtschaftlichen Ausfall durch eine Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Die Versicherer prüfen deshalb, welcher Tagessatz anhand Ihrer tatsächlichen Einkommenssituation versichert werden kann.

Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern unterscheiden sich die Berechnungsmethoden.

Je nach Versicherer und Tarif können unter anderem Einkommen, Gewinn, Umsatz oder pauschal angesetzte Anteile davon für die Prüfung relevant sein.

Das ist für niedergelassene Psychotherapeuten besonders wichtig: Zwei Tarife mit scheinbar ähnlichen Leistungen können bei derselben Praxis wirtschaftlich zu unterschiedlichen maximal versicherbaren Tagessätzen führen.

Auf unserer speziellen Seite zur Krankentagegeldversicherung für Psychotherapeuten und Psychologen gehen wir deshalb detaillierter auf die unterschiedlichen Möglichkeiten für diese Berufsgruppe ein.

Umsatz ist nicht automatisch der Betrag, den Sie versichern können

Ein häufiger Fehler bei Selbstständigen besteht darin, Praxisumsatz und persönliches Einkommen gleichzusetzen.

Erzielt eine Praxis beispielsweise 100.000 Euro Jahresumsatz, bedeutet das selbstverständlich nicht, dass dieser Betrag vollständig als privates Einkommen zur Verfügung steht.

Vom Umsatz werden zunächst die betrieblichen Kosten getragen.

Umgekehrt wäre es aber ebenfalls zu kurz gedacht, für die Krankentagegeldversicherung ausschließlich auf den Betrag zu schauen, der nach allen Ausgaben privat übrig bleibt. Schließlich können während einer Erkrankung weiterhin Kosten der Praxis bestehen.

Deshalb muss man zwei Fragen getrennt beantworten:

Wie hoch ist mein tatsächlicher finanzieller Bedarf während einer Arbeitsunfähigkeit?

und

Welche Absicherungshöhe akzeptiert der gewählte Versicherer aufgrund meiner wirtschaftlichen Situation?

Erst wenn beide Werte betrachtet werden, lässt sich eine vernünftige Krankentagegeld Absicherung aufbauen.

Was gilt bei einer neu gegründeten Psychotherapiepraxis?

Besonders interessant wird die Berechnung bei Psychotherapeuten, die sich gerade erst niedergelassen haben.

Hier fehlen möglicherweise noch aussagekräftige Steuerbescheide oder mehrere Jahre mit vergleichbaren Praxiseinnahmen.

Gleichzeitig entsteht gerade in der Gründungsphase ein hoher Absicherungsbedarf. Neue Praxisräume wurden angemietet, laufende Verträge geschlossen und private Rücklagen vielleicht teilweise für die Niederlassung eingesetzt.

Je nach Versicherer kann bei Existenzgründern deshalb auch die geplante wirtschaftliche Entwicklung beziehungsweise ein Businessplan bei der Festlegung des möglichen Krankentagegeldes eine Rolle spielen.

Wer den Schritt in die eigene Praxis plant, sollte die Krankentagegeldversicherung deshalb möglichst nicht erst dann prüfen, wenn die Niederlassung bereits mehrere Jahre besteht.

Auch die spätere Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung kann bei der Auswahl des Tarifs wichtig sein. Steigt das Einkommen mit einer gut ausgelasteten Praxis, sollte sich die Absicherung entsprechend weiterentwickeln können.

Die Karenzzeit gehört zur Berechnung dazu

Die richtige Höhe des Krankentagegeldes ist nur eine Seite der Absicherung.

Ebenso wichtig ist die Frage, ab welchem Krankheitstag die Leistung beginnen soll.

Ein niedergelassener Psychotherapeut hat keinen Arbeitgeber, der automatisch sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Deshalb können frühere Karenzzeiten als bei klassischen Angestellten sinnvoll sein.

Entscheidend sind Ihre Rücklagen.

Wenn Ihr gesamter weiterlaufender Bedarf beispielsweise 4.500 Euro pro Monat beträgt und Sie zwei Monate aus vorhandener Liquidität problemlos finanzieren können, sieht Ihre Situation anders aus als bei einer Praxis, deren Reserven bereits nach zwei oder drei Wochen erschöpft wären.

Die Karenzzeit sollte deshalb zur tatsächlichen finanziellen Reichweite Ihrer Rücklagen passen.

Eine längere Karenzzeit kann den Versicherungsbeitrag reduzieren. Sie erhöht aber gleichzeitig den Betrag, den Sie im Krankheitsfall zunächst selbst finanzieren müssen.

Krankentagegeld oder Praxisausfallversicherung?

Bei hohen betrieblichen Fixkosten sollte noch eine weitere Frage gestellt werden.

Müssen wirklich sämtliche Praxiskosten über das persönliche Krankentagegeld abgesichert werden?

Nicht unbedingt.

Je nach Praxisstruktur kann eine Kombination aus Krankentagegeld und Praxis- beziehungsweise Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein.

Das Krankentagegeld dient in erster Linie dazu, den persönlichen Einkommensausfall während einer Arbeitsunfähigkeit aufzufangen. Eine gesonderte betriebliche Absicherung kann dagegen für bestimmte fortlaufende Kosten der Praxis vorgesehen werden.

Bei einer kleinen Einzelpraxis kann die Lösung anders aussehen als bei einer psychotherapeutischen Praxis mit Mitarbeitern oder umfangreichen Fixkosten.

Für Selbstständige und Freiberufler erläutern wir diese Zusammenhänge auch auf unserer Seite Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler.

Ein hoher Tagessatz allein macht noch keinen guten Tarif

Bei der Beratung schaue ich deshalb nie ausschließlich darauf, welcher Versicherer den höchsten Tagessatz ermöglicht.

Mindestens genauso wichtig sind die Bedingungen dahinter.

Dazu gehören unter anderem:

  • Welche Arbeitsunfähigkeitsdefinition verwendet der Tarif?
  • Ab welchem Tag wird geleistet?
  • Kann das Krankentagegeld bei steigendem Einkommen angepasst werden?
  • Ist dafür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich?
  • Wie verhält sich der Tarif bei einer stufenweisen Rückkehr in den Beruf?
  • Wie werden wiederholte Erkrankungen behandelt?
  • Gibt es einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers?

Gerade die Rückkehr in die Praxis kann für Psychotherapeuten relevant werden.

Nach einer längeren Erkrankung ist es durchaus denkbar, zunächst nur wenige Therapiesitzungen zu übernehmen und die Arbeitszeit langsam wieder zu steigern. Klassische Krankentagegeldbedingungen knüpfen die Leistung jedoch häufig an eine vollständige Arbeitsunfähigkeit.

Deshalb lohnt sich ein genauer Tarifvergleich.

Über unseren Krankentagegeld Tarifvergleich können Sie unterschiedliche Lösungen gegenüberstellen. Die INTER bietet beispielsweise innerhalb ihrer Krankentagegeldversicherung für Heilberufe verschiedene Tariflösungen für Selbstständige und therapeutische Berufsgruppen an.

Mein Rat: Rechnen Sie zuerst Ihren Bedarf, danach vergleichen Sie Tarife

Die Frage „Wie viel Krankentagegeld brauche ich?“ lässt sich bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nicht mit einem pauschalen Tagessatz beantworten.

Nehmen Sie sich stattdessen Ihre tatsächlichen Zahlen vor.

Ermitteln Sie zunächst, welche privaten und beruflichen Verpflichtungen während einer längeren Arbeitsunfähigkeit tatsächlich weiterlaufen. Berücksichtigen Sie vorhandene Rücklagen und eventuell bestehende Krankengeldansprüche. Daraus ergibt sich Ihre persönliche Versorgungslücke.

Erst im zweiten Schritt sollte geprüft werden, welcher Tagessatz bei den infrage kommenden Versicherern aufgrund Ihres Einkommens und Ihrer Praxiszahlen tatsächlich versicherbar ist.

Das klingt zunächst etwas aufwendiger.

Aber genau diese Rechnung entscheidet darüber, ob eine Krankentagegeldversicherung später lediglich auf dem Papier gut aussieht oder im Krankheitsfall tatsächlich zu Ihrer Praxis und Ihrem Leben passt.

Für einen ersten Überblick über Tarife, Besonderheiten und Absicherungsmöglichkeiten finden Sie alle weiteren Informationen auf unserer Seite Krankentagegeldversicherung für Psychotherapeuten.

ACIO – Mit uns versichert.

Häufige Fragen niedergelassene Psychotherapeuten

Der Tagessatz sollte sich am tatsächlichen finanziellen Bedarf während einer längeren Arbeitsunfähigkeit orientieren. Dazu gehören private Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung, Altersvorsorge und gegebenenfalls weiterlaufende Praxiskosten. Der so berechnete Bedarf ist jedoch nicht automatisch vollständig versicherbar. Welche Höhe akzeptiert wird, hängt vom Einkommen und den Annahmeregeln des jeweiligen Versicherers ab.

Eine gute erste Orientierung erhalten Sie, indem Sie die monatlichen Ausgaben zusammenstellen, die auch während einer Arbeitsunfähigkeit weiterbezahlt werden müssen. Ziehen Sie vorhandene Leistungen wie gesetzliches Krankengeld ab und teilen Sie die verbleibende monatliche Versorgungslücke durch 30. Danach sollte geprüft werden, welcher Tagessatz beim jeweiligen Tarif tatsächlich versicherbar ist.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern können laufende betriebliche Kosten bei der Ermittlung des Absicherungsbedarfs eine Rolle spielen. Versicherer unterscheiden sich allerdings deutlich darin, welche Einkommens- oder Umsatzgrößen sie für den maximal versicherbaren Tagessatz anerkennen. Bei größeren betrieblichen Fixkosten kann zusätzlich eine Praxis- oder Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein.

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Gute Tarife bieten Möglichkeiten, den Tagessatz bei einer Einkommenssteigerung innerhalb bestimmter Fristen ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Gerade bei Praxisgründern sollte dieser Punkt bei der Tarifwahl berücksichtigt werden.