Krankentagegeld Zusatzversicherung
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Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Hallesche Krankengeld.plus 43/30

Krankengeld.plus 43/30

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Hallesche Krankengeld.plus 43/30

Sicher versichert?
Ja
Krankheitstage addieren?
Ja
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?
Ja, innerhalb von 2 Monaten
Geld bei Kur und Reha?
Ja, bei Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- u. Kurmaßnahmen
Ja, bei Rehamaßnahmen, wenn GKV Krankengeld zahlt
Zuschuss bei Wiedereingliederung?
Ja
Geld bei Arbeitslosigkeit?
Ja, bis Ende des Versicherungsfalls
KTG bei Schwangerschaft?
Ja
Wartezeiten?
3 Monate, keine bei Unfall
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Ja

Der Tarif Krankengeld.plus zählt zu den leistungsstärksten Tarifen am Markt.

Im Angestelltenverhältnis sind Sie perfekt abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Krankheitstage bei Rückfallerkrankung werden zusammengerechnet, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten und Sie sind sicher versichert! Die HALLESCHE kann Ihnen auch dann nicht kündigen, wenn Sie Ihr Tagegeld frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche Krankengeld.plus 43/30

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 0 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird für bis zu 78 Wochen oder bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Hallesche Krankenversicherung a. G. spätestens am 43. Tag vorliegen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeistunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die Hallesche weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Die Hallesche Krankenversicherung verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 12 AVB). 

Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hallesche bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat, die Leistung schriftlich zugesagt wurde und sofern die GKV Krankengeld zahlt.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Ja, Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann.

Der Krankentagegeldanspruch verringert sich im Laufe der Wiedereingliederungsmaßnahme in dem Maße, in dem sich die Arbeitszeit und damit das Arbeitsentgeld erhöht.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?

Ja, bei Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld. Leistungen werden immer dann erbracht, wenn die GKV auch leistet.

Die GKV leistet pro Jahr pro Kind für bis zu 10 Tage Kinderkrankentagegeld, dieser Leistung schließt sich die Halleschen an. 

Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung so lange, bis der Versicherungsfall abgeschlossen ist.

Besteht weiterhin Arbeitslosigkeit, endet die Beitragszahlungspflicht und der Vertrag bei der Halleschen.
Sobald ein neues Arbeitsverhältnis besteht, kann die Krankentagegeldversicherung neu beantragt werden.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Nein, der Tarif sieht bei anerkannter BU keinen Nachleistungszeitraum für eine verlängerte Zahlung des Krankentagegelds vor.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich. Der neue Tagessatz orientiert sich im Umfang des alten Versicherungsschutzes an dem neuen Einkommen. Leistungsverbesserungen wie ein früherer Beginnzeitpunkt (Karenz) oder ein höherer Tagessatz sind nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Bei Eintritt in die Selbstständigkeit entfällt die Versicherungsfähigkeit und der Tarif endet.

Für einen für den neuen Status passenden Tarif muss ein neuer Antrag gestellt werden. Erworbene Rechte bleiben bestehen. Bei einer Höherversicherung kann für diesen Teil ggf. ein Risikozuschlag verlangt oder ein Leistungsausschuss vereinbart werden.

Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die Hallesche Krankenversicherung a. G. folgende Möglichkeit:

Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Hallesche Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die zwei Gesundheitsfragen ansehen. Ihr Antrag wird angenommen, wenn Sie diese beiden Fragen verneinen können.

Ergänzend gilt, dass die Hallesche innerhalb der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn nicht für die Arbeitsunfähigkeiten leistet, wegen derer Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Versicherungsbeginn ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurden und Ihnen die Erkrankung oder Unfallfolge bei Antragstellung bekannt war.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld weltweit für eine über die Karenzzeit hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung. Eine Leistung aus dem Tarif Krankengeld.plus 43/30 erfolgt immer dann, wenn auch die GKV leistet.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Nein, es gibt keine Mindestversicherungsdauer. Sie können den Vertrag frühestens zum Ende des ersten Monats kündigen.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Monats kündigen. Die Kündigung muss der Halleschen 15 Tage vor Monatsende in Schriftform vorliegen.