Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Hallesche Krankengeld.plus 43/30
Krankengeld.plus 43/30
Kurzübersicht - Tarif Hallesche Krankengeld.plus 43/30
Ja, bei Rehamaßnahmen, wenn GKV Krankengeld zahlt
Der Tarif Krankengeld.plus zählt zu den leistungsstärksten Tarifen am Markt.
Im Angestelltenverhältnis sind Sie perfekt abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
Krankheitstage bei Rückfallerkrankung werden zusammengerechnet, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten und Sie sind sicher versichert! Die HALLESCHE kann Ihnen auch dann nicht kündigen, wenn Sie Ihr Tagegeld frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche Krankengeld.plus 43/30
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeistunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die Hallesche weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Die Hallesche Krankenversicherung verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 12 AVB).
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hallesche bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat, die Leistung schriftlich zugesagt wurde und sofern die GKV Krankengeld zahlt.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Ja, bei Erkrankung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld. Leistungen werden immer dann erbracht, wenn die GKV auch leistet.
Die GKV leistet pro Jahr pro Kind für bis zu 10 Tage Kinderkrankentagegeld, dieser Leistung schließt sich die Halleschen an.
Sobald ein neues Arbeitsverhältnis besteht, kann die Krankentagegeldversicherung neu beantragt werden.
Nein, der Tarif sieht bei anerkannter BU keinen Nachleistungszeitraum für eine verlängerte Zahlung des Krankentagegelds vor.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch den Versicherer möglich. Der neue Tagessatz orientiert sich im Umfang des alten Versicherungsschutzes an dem neuen Einkommen. Leistungsverbesserungen wie ein früherer Beginnzeitpunkt (Karenz) oder ein höherer Tagessatz sind nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Bei Eintritt in die Selbstständigkeit entfällt die Versicherungsfähigkeit und der Tarif endet.
Für einen für den neuen Status passenden Tarif muss ein neuer Antrag gestellt werden. Erworbene Rechte bleiben bestehen. Bei einer Höherversicherung kann für diesen Teil ggf. ein Risikozuschlag verlangt oder ein Leistungsausschuss vereinbart werden.
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Hallesche Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die zwei Gesundheitsfragen ansehen. Ihr Antrag wird angenommen, wenn Sie diese beiden Fragen verneinen können.
Ergänzend gilt, dass die Hallesche innerhalb der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn nicht für die Arbeitsunfähigkeiten leistet, wegen derer Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Versicherungsbeginn ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurden und Ihnen die Erkrankung oder Unfallfolge bei Antragstellung bekannt war.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Monats kündigen. Die Kündigung muss der Halleschen 15 Tage vor Monatsende in Schriftform vorliegen.